Am Freitag, den 18. Januar 2019, haben wir im Deutschen Bundestag in namentlicher Abstimmung die Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten beschlossen. 509 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dagegen stimmten 138 Parlamentarier; vier Abgeordnete der SPD enthielten sich. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, wozu auch die Stimmen mehrerer Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen erforderlich wäre.

Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte der Bundestag die Einstufung der drei Maghreb-Staaten beschlossen, konnte aber die notwendige Mehrheit im Bundesrat nicht erreichen.