Am Mittwoch, den 16. Januar 2019, haben wir uns im Innenausschuss mit der einen Tag zuvor durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommenen Einstufung der AfD als Prüffall befasst.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, berichtete in der ersten regulären Sitzung des Innenausschusses im neuen Jahr zu diesem Thema und stand für Fragen der Mitglieder des Innenausschusses zur Verfügung.

Bereits im Vorfeld hatte sich Herr Haldenwang dahingehend geäußert, dass dem Bundesamt für Verfassungsschutz erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Politik der AfD vorlägen. Die Entscheidung sei auf Grundlage einer monatelangen Prüfung von öffentlich zugänglichen Informationen getroffen worden. Die Einstufung als Prüffall bedeute, dass offen wahrnehmbare Äußerungen der Partei weiter kontinuierlich ausgewertet würden, personenbezogene Daten aber nicht gespeichert und keine nachrichtendienstlichen Mittel zum Einsatz kommen werden.

Hinsichtlich der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ sowie der Vereinigung „Flügel“ um den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke ging das Bundesamt für Verfassungsschutz noch einen Schritt weiter, indem beide zu Verdachtsfällen erklärt wurden.