Gesetzlich versicherte Patienten sollen künftig schneller und effektiver an Fach- und Hausärzte vermittelt werden. Das sieht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor, das wir am Donnerstag, 14. März 2019, mit den Stimmen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition im Deutschen Bundestag beschlossen haben. Die in monatelangen Ausschussberatungen noch an zahlreichen Stellen geänderte und ergänzte Vorlage ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Der Terminservice wird ausgebaut, um gesetzlich Versicherten, die oft wochenlang auf einen Arzttermin warten müssen, einen schnelleren Zugang zu Ärzten zu ermöglichen. Auch Haus- und Kinderärzte sollen künftig vermittelt werden. Die Terminservicestelle soll über eine bundesweit einheitliche Notdienstnummer sowie über das Internet ständig erreichbar sein. Das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte wird auf 25 Stunden pro Woche ausgedehnt. Bestimmte Facharztgruppen wie Augen-, Frauen- oder HNO-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten, d.h. ohne vorherige Terminvereinbarung. Die Ärzte bekommen die zusätzlichen Aufwendungen vergütet.

In den Ausschussberatungen wurden mehrere Regelungen noch substanziell geändert. So ist für die erfolgreiche Vermittlung eines  Facharzttermins durch einen Hausarzt nun ein Zuschlag von zehn Euro vorgesehen, ursprünglich waren es fünf Euro. Die Behandlung von Neupatienten soll komplett außerhalb der Honorarbudgets vergütet werden. Die anfangs geplante Regelung für einen „gestuften und gesteuerten“ Zugang zur Psychotherapie wurde hingegen wieder gestrichen. Dieser Bereich soll nun zeitnah in einem anderen Gesetz geregelt werden.

Der Gesetzentwurf  beinhaltet auch Regelungen aus anderen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung, von denen viele über Änderungsanträge eingebracht wurden. Dabei geht es unter anderem um die Geburtshilfe, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Selbstverwaltung, Impfstoffe, Zahnersatz sowie Verbesserungen für Heilmittelerbringer und die Hilfsmittelversorgung. In der Schlussberatung hielt die Opposition der Regierung vor, ein teures Gesetz vorgelegt zu haben, das mit der Terminvermittlung an der eigentlichen Grundproblematik der Zweiklassenmedizin vorbeigehe. Kritisiert wurden auch die bürokratischen Vorgaben für Ärzte und die Eingriffe der Bundesregierung in die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens.