Am Donnerstag, den 11.04.2019, haben wir uns im Deutschen Bundestag auf Initiative des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem wichtigsten Gremium in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems, in einer Orientierungsdebatte ganz ohne Fraktionszwang mit dem Thema vorgeburtliche genetische Bluttests befasst. Dabei geht es vor allem um ethische Fragestellungen, da bei einer Feststellung der Trisomie 21 die meisten Schwangerschaften abgebrochen werden. Auch steht der Bluttest für den Anfang einer medizinischen Neuerung – letztlich geht es also auch um die Frage, der Stellung von Behinderten und Kranken in unserer Gesellschaft. Zu Wort kamen insgesamt 38 Abgeordnete, die jeweils drei Minuten Zeit hatten, ihre Position deutlich zu machen.

Hintergrund ist ein seit 2012 zugelassener Bluttest, der verlässliche Hinweise auf Trisomien, beispielsweise eine Trisomie 21, die zum sogenannten Down-Syndrom führt, beim ungeborenen Kind gibt. Kinder mit Down-Syndrom haben das Chromosom 21 in jeder Zelle drei statt zwei Mal. Die Gesamtzahl der Chromosomen liegt bei 47 und nicht wie üblich bei 46. In der Folge sind die Kinder in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung eingeschränkt.

Bei sogenannten Risikoschwangerschaften, also etwa, wenn die Frau schon älter ist, können sich Eltern für eine Fruchtwasseruntersuchung entscheiden, die von der GKV bezahlt wird. Diese invasive Methode birgt allerdings die Gefahr einer Fehlgeburt. Der nicht invasive Pränatal-Test (NIPT), also der Bluttest, ist hingegen für Frau und Kind ungefährlich und in der Prognose sehr verlässlich. Bislang ist dieser jedoch grundsätzlich durch die Eltern privat zu bezahlen.

Der G-BA hat 2016 ein Methodenbewertungsverfahren zu dem Test eröffnet und prüft, ob der Bluttest künftig als Regelleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden kann.

Innerhalb der von uns geführten Orientierungsdebatte sprach sich eine Mehrheit der Abgeordneten für die Aufnahme des Tests in den Leistungskatalog der Krankenkassen aus, wobei viele der Redner sich dafür aussprachen, den Bluttest nur bei Risikoschwangerschaften von den Kassen finanzieren zu lassen und eine bessere Beratung und Aufklärung für die Eltern forderten. Doch letztlich obliegt es dem G-BA darüber zu beschließen, ob der Bluttest zur Kassenleistung werden soll. Die dahingehende endgültige Entscheidung soll im Spätsommer erfolgen.

Für mich persönlich sprechen sowohl Gründe für als auch gegen die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Neben den ethischen Gründen, die gegen eine solche Kostenübernahme vorgebracht werden können, sind allerdings die Unsicherheiten und die medizinischen Risiken für das ungeborene Kind, die das jetzige pränatale Routineverfahren im Gegensatz zum NIPT beinhalten, sowie mehr soziale Gerechtigkeit für diejenigen Eltern, die sich bisher den Test nicht leisten konnten gute Gründe für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wichtig ist auch mir in diesem Zusammenhang eine frühzeitige kompetente Aufklärung der Eltern darüber, was die Trisomie des Kindes tatsächlich für sie bedeutet. Ungeachtet aller Gründe dafür und dagegen ist außerdem wichtig – und das wird auch so bleiben – die Selbstbestimmung der Frau und eine inklusive Gesellschaft, denn aus dem Bluttest folgt keine medizinisch notwendige Konsequenz.