Am Freitag, den 7. Juni 2019, haben wir im Deutschen Bundestag ein außergewöhnlich umfangreiches Gesetzeswerk zur Fachkräftegewinnung, Migration und Asyl verabschiedet. Mit insgesamt acht Einzelgesetzen, wovon wir sieben heute verabschiedet haben, setzen wir eines der zentralen Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode um und werden mit Blick auf unser Ziel, Migration zu steuern, zu ordnen und in ihrem illegalen Teil klar zu begrenzen, einen großen Schritt nach vorne machen.

Wir haben uns im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Gesetzespakets von der Erkenntnis leiten lassen, dass die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland in entscheidendem Maße davon abhängt, wie gut uns die Sicherung und Erweiterung der Fachkräftebasis gelingen wird. Dabei ist uns als Union wichtig, dass die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten immer nur eine von drei Säulen einer umfassenden Fachkräftestrategie darstellt – die Aktivierung des inländischen Potentials sowie die Fachkräftegewinnung aus der EU bleiben vorrangig.

Deutschland verfügt bereits heute über einen offenen und von internationalen Experten auch als solchen anerkannten Rechtsrahmen für die Gewinnung von akademischen Fachkräften aus Drittstaaten. Mit dem am heutigen Tage verabschiedeten „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ beziehen wir nun auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung in diesen Rechtsrahmen ein. Während der Verhandlungen haben wir – auch um keine Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu setzen – auf eine klare Unterscheidung zwischen der Fachkräftegewinnung für den deutschen Arbeitsmarkt sowie unseren humanitären Verpflichtungen geachtet. Darüber hinaus darf bei aller guten Gesetzgebung nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Gewinnung von mehr Fachkräften aus Drittstaaten eine Flankierung des neuen Rechtsrahmens auch durch substantielle untergesetzliche Maßnahmen, insbesondere eine Stärkung der Administration sowie eine Verbesserung der Verfahrensabläufe, erfordert.

Überzeugende Migrationsgesetzgebung erfordert unserer Ansicht nach neben der Gewinnung von Fachkräften auch zwingend die klare Begrenzung der illegalen Migration, die nur bei konsequenter Durchsetzung von bestehenden Ausreisepflichten denkbar ist. Ende 2018 waren in Deutschland rund 240.000 Personen vollziehbar ausreisepflichtig und zusätzlich rund 280.000 Klagen gegen ablehnende Asylentscheidungen des BAMF anhängig, die in der ganz großen Mehrzahl erfolglos sein werden. Mit Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft verschärfen wir die Instrumente zur wirksamen Durchsetzung der Ausreise abgelehnter Asylbewerber. Auch erhöhen wir den Druck auf Identitätstäuscher sowie Mitwirkungsverweigerer und kürzen Leistungen für Migranten, die in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben oder dort als schutzbedürftig anerkannt worden sind.

Erst aus der Verbindung der beiden Vorhaben –  für die das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ sowie das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ stehen – folgt ein stimmiger Ansatz in der Migrationspolitik: zum einen ermöglichen wir die Gewinnung der für den boomenden deutschen Arbeitsmarkt dringend gebrauchten ausländischen Fachkräfte und zum anderen setzen wir die Ausreisepflicht derer durch, die kein Bleiberecht haben und deshalb unser Land wieder verlassen müssen. Einzig daraus ergibt sich eine ganzheitliche Strategie zur Ordnung, Steuerung und in ihrem illegalen Teil Begrenzung der Migration.