Am Donnerstag, den 27. Juni 2019, haben wir im Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat beschlossen. Dies war ein wichtiges Anliegen der Union: Personen, die sich im Ausland an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligen, werden künftig den deutschen Pass verlieren, wenn sie neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Terrorkämpfern wird so der Weg zurück nach Deutschland versperrt, ein wichtiger Beitrag auch zu mehr öffentlicher Sicherheit in unserem Land. Darüber hinaus können Personen, die in Mehrehe leben, keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Wer in Mehrehe in unserem Land leben will, hat offensichtlich nicht vor, sich den deutschen Lebensverhältnissen oder der hier geltenden gesellschaftlichen und rechtlichen Ordnung anzupassen. Dies ist aber elementare Voraussetzung für jede Einbürgerungsentscheidung. Des Weiteren kann eine Person nur eingebürgert werden, wenn ihre Identität und ihre Staatsangehörigkeit geklärt sind. Schließlich sind mit dem deutschen Pass grundlegende Rechte und Pflichten verbunden. Die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz stellen dies nun klar.