Zu später Stunde haben wir am Donnerstag, den 26. September 2019, im Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG) – zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Wir von der Union sind der Meinung, der öffentliche Dienst muss als Arbeitgeber attraktiv bleiben, denn ein starker Staat braucht einen starken öffentlichen Dienst!

Dies bedeutet selbstverständlich auch, dass das Besoldungsrecht zur Sicherstellung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes des Bundes auf geänderte Rahmenbedingungen, wie insbesondere den demografischen Wandel, die Digitalisierung sowie den Fachkräftemangel, reagieren muss. Einiges ist schon passiert, beispielsweise das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von 2018, das insgesamt 7,5 Prozent mehr Lohn beinhaltete, oder das sogenannte Bundeswehr- Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz mit zahlreichen Verbesserungen für unsere Soldatinnen und Soldaten. Doch, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes auch in Zukunft sicherzustellen, müssen wir noch mehr machen: Mehr Geld für Anwärter, moderne Personalgewinnung und attraktive Zulagen – und dies sind nur einige Punkte, die das BesStMG aufgreift.

Das BesStMG führt für viele Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten zu finanziellen Verbesserungen – beispielsweise durch die Erhöhung und die strukturelle Verbesserung von Zulagen, wie die vorgesehene Erhöhung der Polizeizulage um 40 Prozent oder die Verbesserung der Auslandsbesoldung durch deutliche Erhöhung der Tagessätze des Auslandsverwendungszuschlags. Darüber hinaus sind Verbesserungen bei der Personalgewinnung und Personalbindung vorgesehen, beispielsweise wird eine attraktive Einmalzahlung bei der Personalgewinnung ermöglicht und die Anwendungsvoraussetzungen dafür vereinfacht.

Dies ist nur ein Bruchteil der im BesStMG vorgesehenen Verbesserungen. Das BesStMG ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes des Bundes auch in Zukunft sicherzustellen und ich werde im parlamentarischen Verfahren um die Zustimmung werben und freue mich auf die weiteren Beratungen. Die vollständige Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs des Innern, für Bau und Heimat Stephan Mayer können Sie hier sehen.