In der Sitzung des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. November wurde der Vorsitzende des Rechtsausschusses Stephan Brandner (AfD) mit allen Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, GRÜNEN und LINKEN abgewählt. Der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages hatte zuvor bestätigt, dass eine Abwahl als actus contrarius (eine Rechtshandlung, die die Wirkung einer früheren Rechtshandlung wieder aufheben soll) zur Wahl möglich ist. Es ist ein Novum in der Geschichte des Bundestages, aber die Abberufung von Brandner war notwendig und richtig, da er sich nach seinen umstrittenen Äußerungen auf Twitter weigerte, freiwillig zurückzutreten. Herr Brandner hat weder menschlich noch politisch die Fähigkeiten, den Rechtsausschuss zu leiten – ich begrüße die Entscheidung daher ausdrücklich.

Das Pressestatement von Frau Weidel, Herrn Brandner und Herrn Gauland im Anschluss an diese Entscheidung zeigt einmal mehr, dass die AfD lediglich daran interessiert ist, die Opferrolle einzunehmen, zu verharmlosen und unsere demokratischen Spielregeln infrage zu stellen. Außer Frage steht, dass Herr Brandner Menschen ausgegrenzt und diffamiert hat. Herr Brandner hat sich im Plenum zwar für einen sehr geschmacklosen Retweet auf Twitter entschuldigt – bei weitem nicht die einzige Verfehlung Brandners – jedoch wurde diese Entschuldigung von vielen Abgeordneten als halbherzig wahrgenommen. Die Abberufung von Brandner ist daher als ein klares Signal gegen Hetze und Hass zu verstehen.

Selbstverständlich stehen wir als Union zu der Vereinbarung im Ältestenrat, dass die AfD den Vorsitz des Rechtsausschusses stellt. Dabei bleibt es! Die AfD ist nun gefragt, einen Kandidaten zu bennen, der dieses Amt mit der nötigen Würde ausfüllen kann.