Der Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer wird 2021 für 90 Prozent der Steuerpflichtigen abgeschafft und für viele weitere gesenkt. Im Deutschen Bundestag haben wir am Donnerstag, den 14. November 2019, in namentlicher Abstimmung für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die große Mehrzahl der Steuerzahler ab 2021 gestimmt.

Mit dieser Entscheidung haben wir als Parlament ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 unbefristet eingeführt, um die Deutsche Einheit mitzufinanzieren. 1998 wurde er erstmals von 7,5 Prozent auf 5,5 Prozent reduziert. Im aktuellen Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, dass der Soli ab 2021 für 90 Prozent aller Steuerzahler abgeschafft werden soll. Dieses Versprechen haben wir nun eingelöst und damit die größte Steuersenkung seit vielen Jahren auf den Weg gebracht.

Vor allem Steuerzahler mit geringem und mittlerem Einkommen werden entlastet. So muss eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 151.000 Euro ab 2021 gar keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Liegt das Jahresbruttoeinkommen zwischen ca. 151.000 Euro und 221.000 Euro, fällt der Soli durch eine sogenannte Milderungszone teilweise weg. Für Alleinstehende liegt die Grenze für die vollständige Abschaffung bei einem Bruttoeinkommen von rund 73.000 Euro und für die teilweise Abschaffung zwischen 73.000 Euro und 109.000 Euro. Erst ab rund 109.000 Euro brutto muss der Solidaritätsbeitrag übergangsweise noch ganz gezahlt werden. Insgesamt sind dies Steuerentlastungen in Höhe von anfangs rund 10 Mrd. Euro.