Am Dienstag, den 26. November 2019, haben wir im Zuge dieser parlamentarischen Sitzungswoche, in der der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt 2020 beschlossen hat, in der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik den Bundeshaushalt für das kommende Jahr aus kommunaler Sicht unter die Lupe genommen. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des Bundes im Jahr 2020 auf 362 Milliarden Euro, davon kommen den Kommunen rund 32 Milliarden Euro direkt oder indirekt zugute. Neben umfangreichen Entlastungen der Länder und Kommunen im Sozialbereich, wie etwa durch die vollständige Übernahme des sogenannten Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), wird der Bund unter anderem auch Leistungen für investive Zwecke wie beispielsweise im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs oder im sozialen Wohnungsbau leisten.

Das ist – trotz eines Rückgangs an kommunal relevanten Positionen – eine beachtliche Summe und ein klares Zeichen dafür, dass die unionsgeführte Bundesregierung auch im kommenden Haushaltsjahr ihre kommunalfreundliche Politik auf einem hohen Niveau weiterführen wird. In Anbetracht der Warnungen des Bundesrechnungshofes vor einer Überlastung des Bundeshaushaltes durch seine Unterstützungsleistungen an Länder und Kommunen sowie der Prognosen der jüngsten Steuerschätzung, nach der ab 2020 die Steuereinnahmen der Länder erstmals die des Bundes übersteigen werden, ist dies nicht unbedingt eine Selbstverständlichkeit. Umso erfreulicher ist es, dass der Bund unsere Kommunen auch weiterhin finanziell auf hohem Niveau unterstützt. Damit diese finanziellen Mittel aber auch bei den Kommunen ankommen, müssen die Länder diese auch zweckentsprechend einsetzen und weitergeben.