Am Donnerstag, den 16. Januar 2020, haben wir in einer über zweistündigen und teilweise sehr emotional geführten Debatte in namentlicher Abstimmung über eine Verbesserung der Situation beim Thema Organspende abgestimmt.

Ein Teil der Abgeordneten wollte an der bestehenden Regelung festhalten, die die aktive Zustimmung des Einzelnen erfordert – am besten auf einem Spenderausweis dokumentiert, die sogenannte Entscheidungslösung. Unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dagegen den Vorschlag der sogenannten doppelten Widerspruchslösung unterbreitet, wonach jeder Mensch potenzieller Organspender sein soll, solange er selbst oder seine Angehörigen nicht widersprechen.

In der abschließenden Beratung hatten für den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (Zustimmungslösung) 432 Abgeordnete gestimmt. Dem konkurrierenden Gesetzentwurf der Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz – den ich persönlich unterstützt habe – stimmten in zweiter Beratung 292 Abgeordnete zu, 379 votierten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Da dieser Entwurf keine Mehrheit erhalten hatte, entfiel die dritte Beratung und Schlussabstimmung.

Ungeachtet dessen, halte ich persönlich es – insbesondere in Anbetracht der bedrückenden Lage eines Spendertiefststandes, der Zahl der unnötig leidenden und sterbenden Menschen sowie der Tatsache, dass die bisherigen Versuche, die Zahl der Organspender zu erhöhen nicht zum Ziel geführt haben – nach wie vor für durchaus vertretbar, dass sich jeder Mensch zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organspende auseinandersetzt. Es soll selbstverständlich werden, sich mit diesem so wichtigen Thema auseinanderzusetzen, ohne dabei zugleich den Schutz der Selbstbestimmung der Menschen aus den Augen zu verlieren. Nachdem der meinerseits unterstützte Gesetzentwurf zur sogenannten doppelten Widerspruchslösung keine Mehrheit erhalten hat, habe ich mich bei der darauf folgenden namentlichen Abstimmung dazu entschlossen, wenigstens den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zu unterstützen, da so zumindest die Möglichkeit besteht, dass weiterhin mehr Menschen für dieses Thema sensibilisiert werden.

Mit den jetzt beschlossenen Regelungen wird die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich sein. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das zu errichtende Online-Register ermutigen sollen. Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.