In dieser Sitzungswoche stand das Thema Ehrenamt und ehrenamtliches Engagement sowohl in der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch im Plenum auf der Tagesordnung.

Unter dem Titel „Förderung des Ehrenamtes – Aufwandsentschädigung aus kommunalem Ehrenamt und Rentenrecht“, haben wir in der AG Kommunalpolitik am Dienstag, den 28. Januar 2020, über das Thema Sozialversicherungspflicht im Ehrenamt diskutiert. Im Hinblick darauf, dass eine im SGB VI enthaltene Ausnahmeregelung hierzu ohne neue gesetzliche Regelungen Ende September 2020 auslaufen wird, ein wichtiges aber noch nicht ausdiskutiertes Thema in Berlin.

Darüber hinaus wurde am Donnerstag, den 30. Januar 2020, der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ sowie der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung in namentlicher Abstimmung mit 352 Ja-Stimmen, 157 Nein-Stimmen und 127 Enthaltungen angenommen. Diese öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) soll jährlich mit 30 Millionen Euro  ausgestattet werden und das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen fördern. Als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene soll sie außerdem Serviceangebote sowie Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement bereitstellen sowie Innovationen in diesem Bereich fördern – vor allem im Bereich der Digitalisierung.

Obwohl ich im Ergebnis dafür gestimmt habe, so bestehen meinerseits dennoch Bedenken zu diesem Vorhaben, die ich in einer schriftlichen persönlichen Erklärung auch geäußert habe. Die Stärkung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements in unserem Land ist zweifelsohne eine zentrale Aufgabe, allerdings bezweifle ich, dass eine Ehrenamtsstiftung insoweit der richtige Ansatz ist. Die Länder, Kommunen oder auch Verbände haben bereits ähnliche Strukturen aufgebaut – den Aufbau von Doppelstrukturen durch eine parallel laufende Stiftung des Bundes erachte ich daher als nicht sehr sinnvoll. Im Sinne der Subsidiarität fände ich es wichtiger und zielführender, bereits bestehende Strukturen zu stärken.