Am Freitag, den 13. März 2020, haben wir im Deutschen Bundestag das Zweite THW-Änderungsgesetz verabschiedet, mit dem wichtige Neuerungen einhergehen.

Mit einer erweiterten Kostenverzichtsregelung wird das THW künftig häufiger zu Hilfe gerufen und kann dadurch seine hervorragenden Fähigkeiten beispielsweise bei Sturmschäden oder Überflutungen einsetzen. Bislang verzichteten einige Kommunen mitunter angesichts möglicher Kostenforderungen auf die Hilfe durch das THW. Diese Sorge wird den Kommunen nun genommen, indem das THW regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten soll, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können. Auch neue Technik kann so besser erprobt oder verstärkt zum Einsatz gebracht werden.

Zudem wird die Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helferinnen und -Helfern unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts erweitert. Künftig müssen Arbeitgeber die ehrenamtlich im THW Engagierten auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen.

Ich bin froh, dass wir mithilfe dieses Gesetzes optimale Bedingungen für das Engagement im THW schaffen können und so nicht nur die großartige Arbeit der Helferinnen und Helfer würdigen, sondern auch das THW attraktiver machen.

Das Technische Hilfswerk (THW) gehört mit rund 80.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Das THW bietet technische Hilfe beim Zivil- und Katastrophenschutz nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Es unterstützt und beschützt die Bevölkerung bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen, Unglücksfällen sowie bei Bergungs- und Instandsetzungsdiensten.