Die Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein, Monika Heinold, hat am 6. April 2020 nach Abstimmung mit dem Ministerpräsidenten Daniel Günther angekündigt, dem Landtag Anfang Mai 2020 einen zweiten Nachtragshaushalt in Höhe von 500 Millionen Euro vorzulegen.

Auf Vorschlag der Landesregierung hatte der Schleswig-Holsteinische Landtag bereits im vergangenen Monat mit einem ersten Nachtragshaushalt 500 Millionen Euro für Corona-Soforthilfen beschlossen.

Der zweite Nachtragshaushalt sieht daher eine Verdoppelung der Corona-Hilfen auf insgesamt eine Milliarde Euro vor.

Mit den Corona-Hilfsmitteln aus beiden Nachtragshaushalten sollen unter anderem folgende Maßnahmen hinzugefügt werden:

150 Millionen Euro für ein Zuschussprogramm für Unternehmen mit 11 – 50 Mitarbeitern:

Nach Angaben von Landeswirtschaftsminister Dr. Buchholz könnten so insgesamt 98 Prozent aller Unternehmen in Schleswig-Holstein erreicht werden. Die Höhe der Zuschüsse ergebe sich aus den Bedingungen, die für das Corona-Soforthilfeprogramm für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern gelten und können – je nach Liquiditätsengpass – bis zu einer Höhe von 30.000 Euro pro Unternehmen betragen.

80 Millionen Euro für weitere Zuschussprogramme:

Unter anderem sollen nun auch Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen Unterstützung erhalten können. Insgesamt 33 Millionen Euro sind dafür vorgesehen. Damit könnten nachgewiesene Einnahmeeinbußen in Höhe von bis zu insgesamt 30.000 Euro für drei Monate ausgeglichen werden. Für weitere Einzel- und Härtefälle sind weitere Mittel eingeplant.

Weitere Informationen zu Bedingungen und Anträgen finden Sie auf der nachfolgenden Webseite: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Kultur/coronavirus_kulturHilfe.html

Gemeinnützige Sportvereine und -verbände in Schleswig-Holstein können ebenfalls nicht zurückzahlbare Zuschüsse als Einmalzahlung beantragen. Insgesamt werden hierfür 12,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Abhängig von der Mitgliederzahl können Sportverbände bis 2000 Mitglieder bis zu 2.500 Euro erhalten und dann weiter gestaffelt bis zu 25.000 Euro bei über 75000 Mitgliedern.

Weitere Informationen zu Bedingungen und Anträgen finden Sie auf der nachfolgenden Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Sport/sport_corona_fachinhalt.html

Antragstellende müssen nachweisen, dass die Einnahmenausfälle oder nicht gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind.

40 Millionen Euro für Pflegekräfte in Schleswig-Holstein

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, allen knapp 20.000 Pflegekräften in Schleswig-Holstein einen einmaligen Pflegebonus in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren. Die Auszahlung ist geknüpft an die Bedingung der Steuerfreiheit, die der Bund bereits auf den Weg gebracht hat.

Derzeit wird noch geprüft, ob der Bund die Kosten für den Pflegebonus übernimmt oder sich daran beteiligt. Im Zweifelsfall übernimmt das Land die Kosten und hat bereits hierfür 40 Millionen Euro im zweiten Nachtragshaushalt eingeplant.

350 Millionen Euro für weitere noch nicht fest verplante Maßnahmen

Derzeit sind 350 Millionen Euro von einem möglichen Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro noch nicht verplant. In den nächsten drei Wochen möchte die Landesregierung dazu weitere Beschlüsse fassen. Am 30. April 2020 soll der Haushaltsausschuss des Landes Schleswig-Holstein den zweiten Nachtragshaushalt absegnen, bevor der Landtag Anfang Mai 2020 darüber entscheidet.