Am Mittwoch, den 22. April 2020, wurde in erster Lesung ein von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Gesetzentwurf zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der Covid-19-Pandemie beraten.

Mit diesem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz sollen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaft abgemildert werden. Darüber hinaus sollen die bereits geschaffenen Anreize für Studierende und junge Menschen, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind und sich während der Corona Krise in systemrelevanten Bereichen engagieren, verstärkt werden .

Im Bereich der Wissenschaft geht es darum, Wissenschaftlern, die sich in ihrer Qualifizierungsphase befinden, mehr Flexibilität und Planungssicherheit zu geben. Das heißt, sie sollen trotz Corona und der dadurch auch im Wissenschaftssystem entstehenden Einschränkungen die Möglichkeit haben, ihre Promotion oder Habilitation weiterverfolgen zu können. Hierfür soll das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz – das seit 2007 die zeitliche Befristung von Arbeitsverträgen für das wissenschaftliche Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen regelt – um eine zeitliche Übergangsregelung ergänzt werden: Die Höchstbefristungsdauer für wissenschaftliches und künstlerisches Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, soll demnach pandemiebedingt um sechs Monate verlängert werden.

Für BAföG-Empfänger und Empfängerinnen, die sich in systemrelevanten Berufen und Bereichen für die Bekämpfung des Corona Virus engagieren, sieht der Gesetzentwurf außerdem vor, dass die daraus resultierenden Hinzuverdienste künftig von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen werden. Durch das in der letzten Sitzungswoche beschlossene COVID-19-Krankenhausgesetz wurden bereits Anreize für auf BAföG-Leistungen angewiesene Auszubildende geschaffen, sich während der aktuellen Pandemie neben ihrer Ausbildung in Gesundheits- und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie in der Landwirtschaft zu engagieren. In Anbetracht der durch die Bekämpfung der Corona-Pandemie zunehmenden personellen Herausforderungen auch in anderen systemrelevanten Bereichen, wie beispielsweise in der Lebensmittelbranche, soll mit diesem Gesetz dieser Anspruch für Erwerbstätigkeiten auf alle systemrelevanten Bereiche und Berufe ausgeweitet werden.

Ich finde beide Vorhaben richtig und wichtig, um unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die notwendige Sicherheit zu geben, dass sie ihre Qualifizierung trotz pandemiebedingter Beeinträchtigungen im Wissenschaftsbetrieb weiterverfolgen können. Auch die geplante Änderung der BAföG-Regelung hinsichtlich der Anrechnung eines Hinzuverdienstes empfinde ich als ein wichtiges und notwendiges Signal der Wertschätzung an junge Menschen, die sich in der aktuellen Krise in diversen systemrelevanten Bereichen, wie etwa in Krankenhäusern oder in Alten- und Pflegeheimen, engagieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten – dafür auch von meiner Seite großen Respekt und Dank!

Der Gesetzentwurf wurde an den für dieses Thema federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen.