Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kultur- und Freizeitbranche haben wir am Mittwoch, den 22. April 2020, im Plenum des Deutschen Bundestages in erster Lesung beraten. Gegenstand dieser halbstündigen Debatte war unter anderem der von meiner Fraktion, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eingebrachte Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht.

Mit dem Ziel, Veranstalter und Betreiber von Museen, Freizeiteinrichtungen oder Schwimmbädern bei den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zu entlasten und sie vor einer Insolvenz zu schützen, schlagen wir mit unserem Gesetzentwurf vor, dass Verbrauchern anstatt der ihnen sonst zustehenden Rückzahlung für ausgefallene Veranstaltungen auch ein Gutschein ausgestellt werden kann. Dieser soll für eine Nachholveranstaltung oder für eine alternative Veranstaltung eingelöst werden können. Auch Betreiber von Freizeiteinrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise schließen mussten, sollen die Berechtigung erhalten, Nutzungsberechtigten solch einen Gutschein auszustellen.

Unser Vorschlag für eine Gutscheinlösung sieht zudem vor, dass in folgenden zwei Fällen der Inhaber eines Gutscheins auch die Auszahlung eines Gutscheins verlangen kann:

  • Hat der Kunde seinen Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst, muss ihm der Wert zurückerstattet werden.
  • Außerdem soll es eine Härtefallklausel für alle Kunden geben, denen ein Gutschein aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist.

Die gegenwärtige Situation war nicht vorherzusehen. Deshalb und auch mit Blick in die Zukunft, in der wir wieder Normalität wollen – das heißt auch in den Genuss von Kultur und Freizeitveranstaltungen kommen wollen – erscheint es mir unabdingbar, dass man in dieser Krise auch die Existenz der Kulturbranche sowie von Veranstaltern  schützt und unterstützt. Denn eine Insolvenz würde neben den nachteiligen Folgen für die Gesamtwirtschaft und insbesondere für das kulturelle Angebot in der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich auch dazu führen, dass Verbraucher keine Rückerstattung erhalten könnten.

Deshalb finde ich, ist die von uns vorgeschlagene Gutscheinregelung – auch im Hinblick auf die eher kleineren Beträge über die wir in diesem Bereich in der Regel reden – ein guter Lösungsvorschlag, um die Liquidität von Veranstaltern und Betreibern von Freizeiteinrichtungen zu sichern und gleichzeitig die Interessen der Verbraucher zu schützen.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den hierfür zuständigen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.