Neben dem in dieser Sitzungswoche beschlossenen Schutzpaket für mehr Coronatests und Pflege-Prämien sowie dem Sozial-Paket zur Bekämpfung von Corona, haben wir im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie ferner auch noch folgende drei Gesetze beschlossen, über die ich Sie kurz und knapp informieren möchte:

  • Gutschein-Lösung zum Schutz der Kultur- und Sportlandschaft: Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus, musste ein Großteil der geplanten Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeit-Events abgesagt werden. Um die Veranstalter dieser Events vor einer Insolvenzwelle zu schützen, beschloss der Deutsche Bundestag am Donnerstag, den 14. Mai 2020, nach der dahingehenden Debatte das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“. Auf der Grundlage dieses nun beschlossenen Gesetzes haben Veranstalter die Möglichkeit, Inhabern von Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Dieser Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Der Kunde hat aber auch die Möglichkeit die Auszahlung des Gutscheinwertes zu verlangen, sollte ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar sein, oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2020 eingelöst wurde.

 

  • Sicherstellung von Planung und Genehmigung in Pandemie-Zeiten: Abschließend wurde auch über den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ beraten. Im Rahmen dieses  „Planungssicherstellungsgesetzes“ soll sichergestellt werden, dass auch unter den derzeit erschwerten Umständen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden können. Weitere Details zu diesem ebenfalls am Donnerstag, den 14. Mai 2020, beschlossenen Gesetz finden Sie hier…

 

  • Corona-Folgen im Wettbewerbsrecht: Ohne Aussprache haben wir zudem über eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft“ abgestimmt. Damit sollen die Corona-Folgen für Unternehmen und Behörden in Bezug auf wettbewerbliche Fragen abgemildert werden. In diesem Sinne werden die Prüffristen der Fusionskontrolle einmalig verändert, damit dem Bundeskartellamt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen weiterhin Ermittlungen in den betroffenen Märkten – insbesondere bei dritten Unternehmen – möglich sind. Die Verlängerung betrifft Anmeldungen von Zusammenschlüssen im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. März 2020. Außerdem wird die Zinspflicht für Bußgelder – für die Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung gewährt sind – bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.