Auch in dieser Sitzungswoche haben wir wieder über einige wichtige Gesetze beraten, zum Teil auch beschlossen und Wahlen durchgeführt. Gerne möchte ich Sie kurz und knapp hierüber informieren:

Beratene Gesetzesentwürfe:

  • Am Mittwoch, den 17. Juni 2020, haben wir unter anderem in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht beraten. Wie dem vorliegenden Gesetzentwurf zu entnehmen ist, soll eine gesetzliche Regelung dahingehend geschaffen werden, dass Reiseveranstalter die Möglichkeiten haben, Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten, der gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den insoweit zuständigen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier … 

Wahlen: 

  • Am darauffolgenden Tag, dem 18. Juni 2020, haben wir unter anderem eine neue Vizepräsidentin für das Bundesverfassungsgericht gewählt. In namentlicher Abstimmung stimmten 500 Abgeordnete – also mehr als die für die Wahl erforderlichen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen – für die am 16. Juni 2020 vom Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts vorgeschlagene Bundesverfassungsrichterin, Prof. Dr. Doris König.Zum Hintergrund: Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Das Plenum wählt die vom Bundestag zu berufenden Richter auf Vorschlag des Wahlausschusses. Die zwölf Mitglieder des Wahlausschusses sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen, die nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt werden.

Beschlossene Gesetze:

  • Am Donnerstag, den 18. Juni 2020, hat der Bundestag unter anderem nach einer halbstündigen Debatte in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den Covid-19-Ausbruch beschlossen. Mit diesem sogenannten „SURE-Gewährleistungsgesetz“ wurde nun die rechtliche Grundlage zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des geplanten Sure-Instruments auf europäischer Ebene geschaffen. Das bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland die vorgesehenen Gewährleistungen in Höhe von rund 6,384 Milliarden Euro übernehmen kann.Zum Hintergrund: Dieses neue von der Kommission vorgeschlagene Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen – in Englisch: SURE – Support mitigating Unemployment Risiks in Emergency – soll dazu beitragen, durch die Corona-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. Die hierfür vorgesehene finanzielle Unterstützung soll sich auf insgesamt 100 Milliarden Euro belaufen und den Mitgliedstaaten als EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden und ihnen dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen. Dieses Instrument soll durch die Kreditaufnahme der EU am Kapitalmarkt finanziert werden. Damit die EU Kredite in dieser Höhe zu vorteilhaften Konditionen vergeben kann, bedarf es jedoch Garantien der Mitgliedstaaten von insgesamt 25 Milliarden Euro.

    Weitere Informationen zum SURE-Instrument können Sie auf der Seite des Rates der Europäischen Union abrufen: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/05/19/covid-19-council-reaches-political-agreement-on-temporary-support-to-mitigate-unemployment-risks-in-an-emergency-sure/.

  • Darüber hinaus haben wir uns an diesem Donnerstag abschließend mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzesentwurf zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes auseinandergesetzt und dieses beschlossen. Mit diesem fünften Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes schaffen wir die notwendige Rechtssicherheit für Contergangeschädigte dahingehend, dass Leistungsberechtigten ihr Anspruch auf Leistungen – insbesondere auf die lebenslänglich gewährte monatliche Conterganrente – grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden kann.Zum Hintergrund: Nach der alten Rechtslage konnten Leistungsansprüche aberkannt werden, wenn körperliche Fehlbildungen aufgrund späterer Erkenntnisse nicht mehr mit der Einnahme von thalidomidhaltigen Präparaten der Firma Grünethal in Verbindung gebracht werden konnten. Da inzwischen ein Nachweis über einen Zusammenhang zwischen den Fehlbildungen und der Einnahme der Präparate aufgrund des zunehmenden Zeitablaufs in der Regel nicht mehr oder nur noch sehr schwer möglich sein soll, wird mit dieser Gesetzesänderung eine Aberkennung von Leistungsansprüchen nur noch dann möglich sein, wenn der Empfänger von Leistungen vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/rechtssicherheit-fuer-contergangeschaedigte-menschen/156716.

  • Am Freitag, den 19. Juni 2020, wurde erstmalig über einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur „Rettung der deutschen Schiffbauindustrie“ beraten und im Anschluss gleich abgestimmt. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung dazu auf, zu prüfen, inwieweit die Vergabebestimmungen bei der Beschaffung von Behörden- und Forschungsschiffen sowie Marinefahrzeugen so angewendet werden können, dass auch bei diesen Schiffstypen eine europarechtskonforme Vergabe an deutsche Werften unterstützt wird. Außerdem fordern wir darin, dass im Rahmen des angestrebten Konjunkturprogrammes für die deutsche Wirtschaft auch Finanzmittel für die Werften, die Zulieferindustrie und die damit verbundenen Arbeitsplatzsicherungen bereitgestellt werden. Den Antrag finden Sie hier …