Auch in dieser Sitzungswoche haben wir wieder zahlreiche wichtige Gesetze beschlossen. Gerne möchte ich Sie kurz und knapp darüber informieren.

Beschlossene Gesetzentwürfe:

  • Zweites Corona-Steuerhilfegesetz:
    Bereits am Montag, den 29. Juni 2020, haben wir in zweiter und dritter Lesung ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und FDP dagegen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit vor. Der Gesetzesentwurf sieht steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vor.  Beschlossen wurde unter anderem eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Der Steuersatz sinkt in diesem Zeitraum von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent auf fünf Prozent. Zudem wird ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (2020 und 2021) von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Zu den weiteren Maßnahmen gehört unter anderem die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf vier Millionen Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025. Somit wird Forschung und Forschen belohnt. Nicht zuletzt profitiert auch die Wirtschaft von Neuregelungen. Dazu gehört unter anderem die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats und die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 von fünf Millionen Euro oder zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung.
    Weitere Informationen hierzu finden Sie hier …


  • Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket: 
    Am Donnerstag, den 2. Juli 2020, haben wir über mehrere Gesetzentwürfe im Rahmen des großen Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets debattiert und in namentlicher Abstimmung abgestimmt. Im Wesentlichen ging es dabei um das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2020, in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen von AfD, FDP und Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen wurde das vorbezeichnete Gesetz beschlossen. Der zweite Nachtragshaushalt 2020 sieht Ausgaben in Höhe von 24,04 Milliarden Euro vor und dient vor allem der Finanzierung des mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedeten „Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“ der Koalitionsfraktionen. Weitere Informationen zum Konjunkturpaket finden Sie unter anderem hier …
    Der erste Nachtragshaushalt 2020, den der Bundestag am 25. März 2020 beschlossen hatte, sah zusätzliche Ausgaben von 122,487 Milliarden Euro vor. Der ursprüngliche Bundeshaushalt 2020 umfasste Ausgaben von 362 Milliarden Euro, sodass insgesamt in diesem Jahr 508,53 Milliarden Euro ausgegeben werden können.


  • Außerdem haben wir an diesem Donnerstag, den 2. Juli 2020,  in zweiter und dritter Lesung über einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht debattiert, dem bei Enthaltung der AfD-Fraktion alle übrigen Fraktionen zugestimmt haben. Wie bereits in meinem letzten Newsletter hierzu berichtet, wurde nun die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Reiseveranstalter die Möglichkeit haben, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten. Dieser Gutschein ist von staatlicher Seite – lediglich im Hinblick auf die aktuelle Covid-19-Pandemie und zeitlich befristet – gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Die Reisenden sind jedoch nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen und können sich auch dagegen entscheiden – dann hätten sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen. Weitere Informationen finden Sie hier … 

  • Außerdem haben wir am Donnerstag, den 2. Juli 2020, noch den Entwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in zweiter und dritter Lesung beraten. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist, dass nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter mit den nikotinhaltigen Erzeugnissen gleichgestellt werden. Der Gesetzentwurf dient insbesondere auch zur Umsetzung weiterer Beschränkungen der Tabakaußenwerbung. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass Außenwerbung künftig ausschließlich für Geschäfte des Fachhandels möglich sein wird, sofern diese an den Außenflächen oder Fensterflächen angebracht sind. Ferner soll die Kinowerbung weiter eingeschränkt werden. Werbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte soll nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich sein.
    Tabakwerbung ist mitverantwortlich für den Beginn des Rauchens, insbesondere bei Jugendlichen. Insofern ist das Gesetz meiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt in die einzig richtige Richtung, um Heranwachsende vor den gesundheitlichen Gefahren des Rauchens zu schützen. Das gilt auch für E-Zigaretten, deren Vermarktung insbesondere auch Jugendliche anspricht. Mit dem Gesetzentwurf wird ein Teil des Positionspapiers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 10. Dezember 2019 umgesetzt und ein wesentlicher Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz erreicht. Das Positionspapier ist hier abrufbar …


  • Unmittelbar im Anschluss an die Debatte zu dem vorbezeichneten Gesetzentwurf folgte eine halbstündige Debatte zur Änderung des Telemediengesetzes und anderer Gesetze. Mit diesen Änderungen soll die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden. Im Rahmen der vorbezeichneten EU-Richtlinie wurden unter anderem auch die Bestimmungen zur audiovisuellen kommerziellen Kommunikation im Bereich der Tabakerzeugnisse, elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter für elektronische Zigaretten angepasst.
    Weitere Informationen zur Einschränkung der Tabakwerbung finden Sie auch hier …