Am Dienstag, den 30. Juni 2020, hat die Mindestlohnkommission ihren Dritten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Dritten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.

Demnach wurde einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen (jeweils brutto je Zeitstunde):

Zum 01.01.2021                     9,50 Euro
Zum 01.07.2021                     9,60 Euro
Zum 01.01.2022                     9,82 Euro
Zum 01.07.2022                     10,45 Euro

Die Bundesregierung setzt den von der Mindestlohnkommission beschlossenen angepassten Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung in Kraft.

Ich begrüße den Anstieg des Mindestlohns. Insgesamt steigt der Mindestlohn in den nächsten beiden Jahren um 11,8 Prozent und wird somit vielen Beschäftigten spürbar zugute kommen.

Neben dem Anpassungsbeschluss und dem Bericht hat die Mindestlohnkommission nachfolgend auch abgegebene Stellungnahmen aus einer im Frühjahr 2020 durchgeführten schriftlichen Anhörung veröffentlicht. Der Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 Mindestlohngesetz und die weiteren Dokumente können auf der Seite der Mindestlohn-Kommission abgerufen werden: https://www.mindestlohn-kommission.de/.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie auch auf der folgenden Seite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186.

Zum Hintergrund: Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt und betrug damals 8,50 Euro. Vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 betrug
er 8,84 Euro. Inzwischen ist der Mindestlohn auf entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro angehoben worden. Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen. Damit leistet der gesetzliche Mindestlohn zugleich einen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb. Gleichzeitig sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.