Zusammen mit Vertretern der Kreistagsfraktion des Kreises habe ich den Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten, Region Schleswig-Holstein Nord, Finn Petersen, besucht.

Die Einschätzung, die mir Sönke Lassen, Geschäftsführer der Hoppe Fleischwaren GmbH, mitteilte (darüber sprach ich mit Herrn Sönke hier … ) wird von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten naturgemäß anders gesehen.

In einem über zwei Stunden dauernden Informations- und Erfahrungsaustausch legten er und weitere Gewerkschaftsvertreter dar, dass die Probleme bei Werkverträgen und Leiharbeitnehmern, nicht nur in fleischverarbeitenden Betrieben – aber hier besonders – sondern auch in der Fischverarbeitung oder dem Bauhandwerk zu einer starken Reduzierung der Anzahl der fest beschäftigten Arbeitnehmer führt. Teilweise sei die Anzahl sogar halbiert worden; Für die Gewerkschaft ein unhaltbarer Zustand. Positiv merkt der Gewerkschaftsvertreter an, dass die Regierungskoalition auf Bundesebene dieses Thema nach den Corona-Ausbrüchen schnell auf die Agenda gesetzt habe und hier erhebliche Veränderungen zugunsten des Arbeitnehmerschutzes angekündigt sind.

Weiteres Thema waren die Unterbringungssituationen vieler Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, die auf kleinstem Raum zu überhöhten Mieten und unter widrigen Bedingungen wohnen. So stehen den Arbeitern teilweise nur Flächen zwischen 7 und 12 Quadratmeter zur Verfügung. Dass sich in diesen Situationen das Corona-Virus schlagartig ausbreiten kann, ist da kein Wunder. Auch die Missachtung von Abständen bei der Verarbeitung und in den Pausen ist untragbar.

Weitere Themen waren in diesem Zusammenhang auch die Begrenzung der Unterkunftskosten nach Maßgabe der Sachbezugsverordnung und die Hoffnung der Gewerkschaften auf ein Wohnungsaufsichtsgesetz wie in anderen Bundesländern.

Fazit beider Gespräche: Die Corona-Pandemie hat den Fokus erneut auf das Konstrukt der Werkverträge und der Leiharbeit gelenkt.

Klar ist: Missbräuche müssen verhindert werden. Grundsätzlich geht es aber nicht darum die Konstrukte „Werkvertrag und Leiharbeit“ in Frage zu stellen, da die Überprüfungsmöglichkeiten heute schon weitgehend ausreichen. Sie müssen aber auch angewandt werden.