In der aktuellen Sitzungswoche haben wir wieder über einige wichtige Gesetze beraten und zum Teil auch beschlossen. Gerne möchte ich Sie kurz und knapp über einige – für mich wichtige – Punkte informieren:
TOP 7: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen (2./3. Lesung)
Am Mittwoch, den 4. November 2020, haben wir über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen abschließend beraten. Der Gesetzentwurf wurde angenommen:
Zustimmung | Gegenstimme(n) | Enthaltung(en) |
---|---|---|
CDU/CSU, SPD, Die Grünen | FDP | Linke |
Mit dem Gesetz wird eine Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen, um eine elektronische Übermittlung der Daten der Beurkundung der Geburt eines Kindes zu ermöglichen. Ferner werden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass bereits gesetzlich normierte Verfahren zur Abfrage von Entgeltdaten bei den Arbeitgebern auch für das Elterngeld genutzt werden können. Eine wichtige dahingehende Regelung eröffnet nun die Möglichkeit, dass im Auftrag der Elterngeldstellen die Datenstelle der Rentenversicherung die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen kann. Darüber hinaus wird eine Regelung eingeführt, die den elektronischen Datenaustausch zwischen Elterngeldstellen und gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht.
Der Nutzen dieses Gesetzes besteht insbesondere darin, neue und nutzerfreundliche digitale Anwendungen bei der Beantragung von Familienleistungen zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft und die Verwaltung sparen dadurch Zeit und Kosten. Es bleibt den Bürgerinnen und Bürger jedoch selbst überlassen, ob sie diesen neuen Behördenservice in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
TOP 8: Beratung der Ergebnisse der Arbeit der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“
Am Mittwoch, den 04.11.2020, wurde die erste Debatte diesen Tages im Plenum des Deutschen Bundestages zu den nun vorliegenden Ergebnissen der Arbeit der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ – ein fast 800 Seiten langer Abschlussbericht – geführt.
36 Mitglieder dieser Enquete-Kommission haben sich in den letzten zwei Jahren in 25 Sitzungen mit dem Thema Künstliche Intelligenz in diversen Politikfeldern, wie etwa in der Gesundheit, Wirtschaft sowie in der Arbeit, Bildung und Forschung, auseinandergesetzt. Der nun vorliegende Gesamtbericht zu dieser Enquete-Kommission ist das Produkt einer intensiven Befassung mit dieser Technologie, ihren Voraussetzungen und ihren Anwendungsbereichen sowie den Chancen und Risiken, die sich daraus ergeben.
Kurz und knapp lässt sich zu diesem sehr umfassenden Bericht sagen, dass viele ganz viele unterschiedliche gesellschaftliche Teilbereiche, in denen Künstliche Intelligenz eine Rolle spielen kann behandelt wurden. Der Bericht enthält zu vielen Teilbereichen wie zum Beispiel Wirtschaft, Medien, Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Gesundheit Handlungsempfehlungen als auch Analysen zum gegenwärtigen Stand der Durchdringung.
Zum Hintergrund: KI steht für Künstliche Intelligenz. Künstliche Intelligenz ist stark vereinfacht ausgedrückt eine Technologie beziehungsweise ein Technologiebaustein mit hohem Entwicklungspotential. Sie sind „[…] von Menschen konzipierte, aus Hardware- und/oder Softwarekomponenten bestehende intelligente Systeme, die zum Ziel haben, komplexe Probleme und Aufgaben in Interaktion mit der und für die digitale oder physische Welt zu lösen.“ Alltägliche Beispiele sind die Gesichtserkennung, Sprachassistenzsysteme und Technologien für autonome Fahrzeuge.
TOP 22: Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung (2./3. Lesung)
Am Donnerstag, den 05.11.2020, haben wir über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur „Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung“ in 2./3. Lesung beraten und mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von FDP, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke angenommen.
Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus machen eine Verstetigung der Befugnisse – die ursprünglich mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz 2002 eingeführt wurden – um die Aufklärung schwerer Bedrohungen für Deutschlands demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gewährleisten, erforderlich.
Hierfür werden mit diesem Gesetz die bislang befristeten Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes entfristet. Dabei handelt es sich insbesondere um Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien zur Netzwerkaufklärung sowie Regelungen zum IMSI-Catcher-Einsatz (=Fahndungsgerät für Polizei und Nachrichtendienste) zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge.
TOP 24: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (2./3. Lesung)
An diesem Donnerstag haben wir einen weiteren von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf im Plenum abschließend beraten und beschlossen. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ wurde in einer vom Ausschuss für Inneres und Heimat abgeänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen der FDP, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen und bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.
Im Rahmen dieses Gesetzes wird in Zukunft die Speicherung von zwei Fingerabdrücken auf dem Personalausweis verpflichtend sein und das Passbild muss ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden.
Außerdem werden die Angaben des Geschlechts im Reisepass und im ausländerrechtlichen Dokumentenwesen an die Standardbestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation angeglichen. Folglich kann für Personen, die sich weder dem männlichen („M“) noch dem weiblichen („F“) Geschlecht zuordnen, in der visuell lesbaren Zone des Passes ein „X“ eintragen werden. Damit sollen mögliche Formen der Diskriminierung beim Grenzübertritt unterbunden werden und Personen, die eine Änderung nach Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) vorgenommen haben, die Entscheidungsmöglichkeit dahingehend eröffnet werden, im Pass beziehungsweise im ausländerrechtlichen Dokument die bisherige oder die neue Angabe eintragen zu lassen.
Darüber hinaus wird die Geltungsdauer von Kinderreisepässen auf ein Jahr verkürzt. Zulässig bleibt jedoch, dass der Kinderreisepass mehrmalig um jeweils ein Jahr verlängert werden kann. Auch die Beantragung eines sechs Jahre gültiger, biometrietauglichen Passes ist weiterhin möglich.