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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Man stelle sich vor: Zuhause sorgt eine Gasheizung für Wärme oder heißes Wasser und an besonders kalten Tage sorgt ein Kaminofen für zusätzliche Wärme. Dann kommen die Stadtwerke und sagen: Gas könnte knapp werden und es könnte auch Ausfälle geben. Würden Sie in diesem Moment den Kaminofen abbauen und entsorgen? Natürlich nicht! Aber genau so verfährt die Scholz-Regierung mit den letzten Kernkraftwerken in Deutschland: Vor allem Gas bleibt bis mindestens 2024 knapp. Aber die Meiler sollen spätestens im April 2023 vom Netz. Die CDU will stattdessen eine Laufzeitverlängerung bis 2024. Das hilft zur Stromversorgung und senkt Strompreise für uns alle. Darum stimmt die CDU gegen das Atom-Gesetz.

Wir brauchen eine verlässliche Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen. Dafür müssen wir in Deutschland jetzt alle Möglichkeiten nutzen, um Energie zu produzieren. Wir müssen Windkraft und Solarenergie schneller auszubauen. Dazu müssen Anreize verstärkt sowie Verfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Die Möglichkeiten der Energieproduktion aus Biomasse müssen ausgeschöpft werden. Aber der Ausbau braucht Zeit: Überall da, wo Menschen in ihrem direkten Umfeld Nachteile in Kauf nehmen müssen, wird man Kompromisse suchen und ggf. Entscheidungen abwarten müssen.

Richtig ist auch: Ein Weiterbetrieb der drei noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke in Deutschland ist technisch, rechtlich und finanziell möglich. Erforderliche Brennstäbe können – und müssen – bestellt werden. Wir alle brauchen sichere und möglichst klimaneutrale Energie. Genau dem entspricht die Kernkraft. Mit ihr werden Gaskraftwerke klimafreundlich entlastet, Gas kann als Heizenergie genutzt werden. Denn auch volle Gasspeicher reichen bei Verbrauch für Strom und heizen maximal zwei (!) Monate. Der Standpunkt der CDU ist deshalb klar: Die noch laufenden Kernkraftwerke müssen weiterbetrieben werden, solange dies für die Versorgung notwendig ist.

„Bürgergeld“ – Regelsatz zum 1. Januar erhöhen - sozialpolitischen Systemwechsel verhindern.
Eines der Reizthemen dieser Woche war die Position der CDU zur Reform der Regelsätze nach SGB II. Viele fragen, warum stimmt Ihr der Erhöhung zu, wenn Ihr die weiteren Bestimmungen ablehnt? Der erste Teil der Frage ist leicht erklärt: Angesichts der Inflationsentwicklung müssen die Regelsätze dringend angehoben werden. Wir haben deshalb einen Antrag eingebracht, der das Inkrafttreten der Erhöhung zum 1. Januar 2023 gewährleisten soll.

Unsere Kritik an allen weiteren Elementen des Bürgergeld-Gesetzes bleibt erhalten: Viele Branchen klagen über Fachkräftemangel, Unternehmen würden gerne mehr Menschen anstellen, finden sie aber nicht oder nur schwer. Bei rund 1,9 Millionen unbesetzten Stellen wäre jetzt an der Zeit, alles dafür zu tun, Menschen in Arbeit zu bringen. Richtig wäre es, am Fordern festzuhalten und im Fördern besser zu werden. Denn eigene Berichte der Bundesarbeitsagentur zeigen, dass in nicht einmal in der Hälfte der Fälle die Maßnahmen der Jobcenter dazu beitragen, die Langzeitarbeitslosen besser vermittelbar zu machen. Das ist in Zeiten des Arbeitskräftemangels ein schwerer arbeitsmarktpolitischer Fehler. CDU und CSU setzen auf Eigenverantwortung und Respekt gegenüber den vielen Menschen, die mit ihren Steuern soziale Leistungen finanzieren. Die Aussetzung der Sanktionen und die hohen Schonvermögen sind ein sozialpolitischer Systemwechsel. So soll u.a. eine sechsmonatige sanktionsfreie Karenzzeit eingeführt und das anrechnungsfreie Schonvermögen erhöht werden.

Mit dem Bürgergeld-Gesetz geht die Ampel-Regierung einen nächsten Schritt hin zur schleichenden Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Wir finden: Das Bürgergeldgesetz steht für verwalten, nicht für aktivieren. Es setzt die falschen Schwerpunkte. Das Prinzip des Förderns und Forderns hat sich bewährt. Denn nur mit der Aufnahme einer dauerhaften Erwerbstätigkeit kann Hilfebedürftigkeit nachhaltig beendet werden. Die mahnenden Stimmen beispielsweise des Landkreistags, des Handwerks, des Städtetages, der Bundesagentur für Arbeit und nicht zuletzt des Bundesrechnungshofes müssen von der Ampel-Regierung ernst genommen werden. Wir bleiben dabei: Die Abschaffung von Sanktionen und die Einführung hoher Schonvermögen wird es mit uns nicht geben.


Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay

Straßenblockierer und Museumsrandalierer hart bestrafen – Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen


Was darf man im Namen des Klimaschutzes alles tun? Wertvolle Gemälde alter Meister schänden? Sich auf wichtigen Zufahrtstraßen festkleben und damit die Rettung anderer Menschen aufs Spiel setzen? Die CDU-Fraktion hat diese Woche im Bundestag klar Nein gesagt. Um es auch klar zu sagen: Klimaschutz ist eines der wichtigsten Anliegen. Auch und gerade für die CDU. Was aber als friedliche Demonstration begann, hat sich zu einem radikalen und aggressiven Protest gewandelt. Er nutzt in Form von Straßenblockaden kriminelle Mittel und gefährdet dabei Leib und Leben. Dieser Protest ist kein politischer Aktivismus, sondern hier werden Straftaten begangen.

Wir müssen dieser Radikalisierung entschieden Einhalt gebieten! Es bedarf einer klaren Antwort des Rechtstaates. In unserem Leitantrag der Woche fordern wir deshalb: Der Rechtsstaat muss hart und entschlossen reagieren. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und auch unserer Kulturgüter brauchen wir ein konsequentes Durchgreifen gegen Straßenblockierer und Museumsrandalierer.

Mit großer Erschütterung habe ich deshalb Anfang der Woche auch ein Urteil des Flensburger Amtsgerichtes zur Kenntnisgenommen. Es hat einen Hausfriedensbruch im Einsatz für den Klimaschutz mit rechtfertigendem Notstand begründet und den Angeklagten freigesprochen. Auf diese Weise ließe sich eine Vielzahl von Delikten rechtfertigen – Ein klarer Widerspruch zu unserer Forderung der Radikalisierung Einhalt zu gebieten. Es bleibt nur zu hoffen, dass das OLG diese Rechtsauffassung schnell kippt.

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THW-Bufdis begeistert vom Reichstag


Sie unterstützen in ihrer Regionalstelle Schleswig ihre hauptamtlichen Kollegen bei der Überprüfung und Wartung von Fahrzeugen und Ausstattung. Oder sie helfen mit, auf Übungen, Veranstaltungen oder Terminen alles zu organisieren und in Schuss zu halten – und das ehrenamtlich! 20 THW-Bufdis, also Frauen und Männer, die einen Bundesfreiwilligendienst beim Technischen Hilfswerk absolvieren, haben mich diese Woche im Reichstag besucht. Sie kommen aus verschiedenen Orten im Kreis Schleswig-Flensburg, aber bei einem Ort waren sie sich einig: Berlin ist eine tolle Stadt und eine Reise wert.

In Kürze:


Mit Enttäuschung hat die Schleswiger Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen auf den Antrag der Regierungskoalition für die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zur Altlastensanierung am Schleswiger Wikingeck reagiert:

Mit ihrem Antrag macht die Ampel da weiter, wo Verkehrsstaatssekretär Luksic aufgehört hat: ohne Festlegung, dass der Bund seinen bereits zugesicherten Anteil von 64 bzw. 66 Prozent und damit mindestens 30 Millionen Euro für die Sanierung übernimmt. Stattdessen sollen erneut Gespräche zwischen Bund, Land, Kreis und Stadt über die Aufteilung der Finanzierungkosten geführt werden. Also alles auf Anfang. Die Krönung ist jedoch, dass im Antrag eine Frist bis zum 31. März 2023 gesetzt wird. Das bedeutet für den Kreis, dass er seinen bereits angestoßenen Zeitplan nicht einhalten kann. Es ist nicht einzusehen, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr damit die Möglichkeit erhält, die in den Schreiben vom 10. Februar sowie vom 23. August 2021 selbst getätigte verbindliche Zusage gegenüber den anderen beteiligten Parteien zur finanziellen Beteiligung bei der Altlastsanierung nicht einzuhalten und damit die Umsetzung der dringend notwendigen Maßnahme verzögern kann. Als CDU/CSU werden wir den Beschlussantrag der Ampel daher ablehnen.

Union lehnt den Vorschlag der Ampel ab, das Wahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament von 18 auf 16 Jahre abzusenken: Rechte und Pflichten gehören zusammen. Es wäre ein Widerspruch, wenn sich junge Menschen erst mit 18 Jahren rechtlich verpflichten (z. B. verschulden) dürfen und erst ab diesem Zeitpunkt strafrechtlich voll zur Verantwortung gezogen werden können, zugleich aber mit 16 Jahren unmittelbaren Einfluss auf die europäische Gesetzgebung nehmen können. Dies sieht auch die eindeutige Mehrheit der Bevölkerung so: Laut Allensbach-Umfrage vom November 2021 sprachen sich 71 Prozent für die Beibehaltung des Wahlalters ab 18 aus. Unser Gegenentwurf sieht hingegen die Einführung einer 2%-Sperrklausel bei zukünftigen Europawahlen vor. So können wir die Handlungsfähigkeit des Europarlaments zukünftig besser sicherstellen.

Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors: Nach dem EU-Beschluss zum Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035 gab es einen Koalitionskrach in der Ampel. Aber auch mehrere Wochen danach gibt es mehr offene Fragen als Antworten. So fehlen nach wie vor belastbare Prognosen, welche Mengen synthetischer Kraftstoffe im Jahr 2035 zu welchem Preis zur Verfügung stehen. Ferner ist derzeit noch nicht recht nachvollziehbar, wie die Europäische Kommission ihren "Prüfauftrag" umsetzen wird, der lediglich in den Erwägungsgründen des Rechtaktes zum Verbrennerverbot fixiert ist. Die Union hat dies auf in zehn Forderungen aufgegriffen. Unser Anliegen: Technologieoffenheit und Förderung der Umstellung von fossilen Kraftstoffen hin zu nachhaltigen Kraftstoffen.

Flensburger St. Nikolai-Kirche erhält 580.000 € vom Bund
Erfreuliche Nachricht für die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Nikolai in Flensburg: Der Bund stellt 580.000 Euro für die Sanierung von Flensburgs bedeutender Kirche St. Nikolai zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes und wurden jetzt in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses, in der um die letzten Haushaltsmittel des Bundes gerungen wird, freigegeben.

Viele Grüße aus Berlin
Ihre Petra Nicolaisen

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