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Liebe Leserinnen und Leser meines Newsletters,

Die Ampel schnitzt sich ein eigenes Wahlrecht! - Es war eine der spannendsten parlamentarischen Kontroversen der letzten Zeit: Die heutige Plenardebatte über die Wahlrechtsreform. Dabei kann man vorab feststellen: Die Wahlrechtsreform ist ein eklatanter Verstoß gegen alle Grundsätze unseres Wahlrechts! Sie missachtet das Gewicht der Direktmandate und richtet sich gezielt gegen die CSU, die bei künftigen Wahlen in Gesamtdeutschland über die Fünf-Prozent-Hürde kommen muss, obwohl sie allein in Bayern antritt.

Gelingt ihr das nicht, werden alle ihre in Bayern gewonnenen Direktmandate entfallen. Dadurch wird der Wählerwillen missachtet und die Politikverdrossenheit verstärkt. Landesgruppen-Chef Alexander Dobrindt hat das Vorhaben daher zurecht heute als „Akt der Respektlosigkeit“ gegenüber den Wählern und der Demokratie kritisiert.

Auch Wolfgang Schäuble kritisiert den Reformplan scharf. „Hier wird ein System geschaffen, das auf Täuschung und Enttäuschung des Wählers ausgelegt ist. Ihm wird suggeriert, er könne seine Wahlkreiskandidaten direkt wählen - dabei wird der Kandidat am Ende womöglich gar nicht ins Parlament gelangen“, sagte der CDU-Politiker dem Spiegel. Eine solche „Irreführung der Wähler“ sei auch ein verfassungsrechtliches Problem.
Friedrich Merz machte in der Debatte deutlich, dass er die Hoffnung noch nicht aufgegeben habe, dass die Koalition bereit ist, ihre Pläne für eine Wahlrechtsreform noch einmal zu überdenken. Als Kompromiss schlug er vor, über die Wahlrechtsreform in der kommenden Woche noch einmal in Ruhe zu reden.

Zum Hintergrund: Der Vorschlag der Ampel sieht zum einen vor, dass Direktmandate vom Zweitstimmenergebnis gedeckt werden müssen. Überzählige Mandate würden entfallen, wodurch auch einzelne Wahlkreise nicht mehr im Bundestag vertreten wären. Zum anderen können Parteien nicht mehr in den Bundestag einziehen, die mindestens drei Direktmandate erzielen, aber die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringen.

Ihre
Petra Nicolaisen

Freiheit statt Verbote – Den mündigen Bürger stärken

Die Bundesregierung kündigte in den vergangenen Wochen – insbesondere auf Initiative von Bundesministern der Grünen – zahlreiche neue Verbote an. In einem Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums und des Bauministeriums zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wird bei neuen Heizungen ein Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 % gefordert und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 damit praktisch verboten. Auf europäischer Ebene will die FDP das von SPD und Grünen mitgetragene Verbot der Neuzulassung von Verbrennermotoren trotz Zustimmung in den europäischen Trilogverhandlungen noch verhindern. Das Landwirtschaftsministerium kündigte unterdessen ein Verbot von an Kinder gerichtete Werbung für „ungesunde“ Lebensmittel an.

Keine Frage: Wir alle wollen, dass sich unsere Kinder ausgewogen ernähren und dass sie gesund heranwachsen. Neben genügend Bewegung ist auch der Konsum der richtigen Lebensmittel entscheidend dafür, dass Krankheiten wie Adipositas erst gar nicht entstehen. Die von Bundeslandwirtschafts-minister Özdemir geplanten Werbeverbote sind dabei jedoch das falsche Instrument: Er gibt zwar den Schutz der Kinder vor ernährungsmitbedingten Erkrankungen als Zweck aus, zielt aber in Wahrheit auf eine staatliche Ernährungssteuerung für alle.

Seine Werbeverbote gelten für den halben Einkaufswagen – und eben nicht nur für Lebensmittel, die speziell von Kindern konsumiert werden sollen oder für Kinder besonders gesundheitlich bedenklich sind. Auch ein handelsüblicher Fruchtjoghurt darf demnach künftig nicht mehr beworben werden, weil er angeblich zu fett ist. Wir fordern den Bundesernährungsminister deshalb auf, seine Verbotsliste konkret offenzulegen, anstatt auf verklausulierte Nähwerttabellen in Gesetzesanhängen zu verweisen.

Für uns steht fest: Wer was, wann und wieviel zu sich nimmt, ist eine höchst persönliche und individuelle Entscheidung. Genuss in Maßen ist kein Fall für Özdemirs Verbotsindex!
Ich finde: Verbote sollten nicht das erste Mittel der Wahl sein. Durch die Bepreisung von CO2 und sinnvolle Förderprogramme zur Unterstützung der Dekarbonisierung im Gebäudebereich und im Verkehr können die Klimaziele gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie erreicht werden. Als CDU wollen wir den mündigen Verbraucher stärken. Werbeverbote tragen dazu nicht bei!

Forschung zu Long COVID, ME/FCS und Post-Vac-Syndrom in Deutschland stärken

Allein in Deutschland leiden mindestens eine Million Menschen unter den teilweise sehr belastenden Folgen einer COVID-Infektion. Die Forschung zu Long COVID, ME/CFS und Post-Vac-Syndrom ist in Deutschland bislang unzureichend. Vor allem die Betroffenen haben den Anspruch, möglichst viel über Ursache, Folgen und Behandlungsmöglichkeiten von Long COVID zu erfahren. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, diese Forschung im Rahmen einer koordinierten Projektförderung erheblich auszubauen. Zusätzlich muss die Bundesregierung eine langfristig und breit angelegte Forschungsstrategie gegen Long COVID unter gemeinsamer Federführung des Bundesforschungs- und des Bundesgesundheits-ministeriums nach dem Vorbild der „Nationalen Dekade gegen den Krebs“ aufsetzen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung schnellstmöglich bei den Betroffenen ankommen.

Für dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie

In erster Lesung haben wir in dieser Woche unseren Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes beraten. Bereits im Mai 2022 haben wir einen Antrag zur Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent in der Gastronomie (Drucksache 20/1727) mit der Forderung eingebracht, den ermäßigten Steuersatz zu entfristen. Im 8. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat die Ampel den ermäßigten Steuersatz aber lediglich bis Ende 2023 verlängert. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir Planungssicherheit und sehen eine dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie vor.

Frauenquote ja, weil Frauen und ihr Potenzial häufig übersehen werden

Gehören Frauen überhaupt in die Politik? Gemeinsam mit Gyde Jensen (FDP), Anke Spoorendonk (SSW) und Denise Loop von den Grünen habe ich auf einer Podiumsdiskussion in der Duborg-Skole anlässlich des Internationalen Frauentag gezeigt, dass an solchen Aussagen nichts dran ist. Stefan Seidler vom SSW hatte Schülerinnen und Schüler eingeladen, uns Fragen zu stellen und er moderierte die Veranstaltung.

Denise Loop vertrat die Ansicht, dass Frauen parteiübergreifend zusammenhalten und sich organisieren müssen. Ein großes Problem in unserer Gesellschaft sei, dass Frauen sich vieles gar nicht zutrauten, während Männer es einfach täten. Als Anke Spoorendonk berichtete über ihre Anfänge beim SSW. Nicht nur die Gleichberechtigung sei wichtig. Auch für die Qualität der Arbeit sei es relevant, dass Frauen in der Politik vertreten seien. Eine gute Zusammenarbeit, eine andere Atmosphäre und Arbeitsweise seien das, was die Arbeit unter Frauen für sie ausmache.

Ich habe deutlich gemacht, dass Frauen ihre Ansprüche geltend machen müssen und dass ohne sie nichts läuft. Als Beispiel habe ich davon berichtet, dass ich mich als frisch gewählte Bundestagsabgeordnete beworben habe, Mitglied im Innenausschuss zu werden. Das sei nichts für Neue, haben meine männlichen Kollegen gesagt. Ich bin aber drangeblieben, habe es geschafft und bin einzige Frau im Innenbereich geworden.

Auch das Für und Wider der Frauenquote haben wir diskutiert. Nach unser aller Ansicht wird sie gebraucht – nicht um unqualifizierte Frauen in Positionen zu bringen, die kompetente Männer verdient hätten, sondern weil Frauen und ihr Potenzial häufig übersehen werden. Die Quote wird gebraucht, um den Horizont zu erweitern, brachte es Anke Spoorendonk auf den Punkt. Weitgehend einig waren wir uns auch, dass die Lösung des Problems nicht in der Quote liegt, sondern in einer Verbesserung der Rahmenbedingungen und in einem gesellschaftlichen Umdenken: Bessere Möglichkeiten der Kinderbetreuung, mehr Elternzeit für Väter und flexible und individuelle Arbeitszeiten seien dazu erforderlich.

Ohne Ehrenamt geht wenig in unserer Gesellschaft

Egal ob bei der Aufnahme von Geflüchteten, der Bewältigung der Corona-Pandemie oder im Alltag, in den Sport- und Musikvereinen: Ohne Ehrenamt geht wenig in unserer Gesellschaft. Ohne Ehrenamt kein Breitensport, weniger Kultur, weniger sozialer Zusammenhalt. So verschieden wie der Einsatz von Ehrenamtlichen ist, so sind es auch die Krisenerscheinungen im Ehrenamt selbst: Fehlender Nachwuchs, knappe finanzielle Mittel, begrenzte zeitliche Ressourcen.

Um einen Austausch über die Hürden und Hindernisse der ehrenamtlichen Arbeit zu ermöglichen, habe ich unter dem Titel „Ehrenamt: Rettende Hand in der Krise und doch selbst krisengeschüttelt? eine Informationsveranstaltung mit Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, in der Akademie Sankelmark veranstaltet.

Jan Holze gab einen Überblick über das Engagement von Ehrenamtlern und deren Unterschiede im Vergleich der Bundesländer. Dabei zeichne sich die Tendenz ab, dass Menschen mit gleichgesinnten aktiv werden wollen, aber nur punktuell an Aktivitäten und nicht auf Dauer und nicht in den bürokratischen Fesseln von Vereinen tätig werden wollen. So sei das größte Engagement im Bereich Schule und Kitas zu verzeichnen, wo es darum gehe, die Rahmenbedingungen „meiner“ Kinder positiv zu gestalten.

Im Anschluss berichtete Ralph Schmidt, langjähriger Vorsitzender des Kreisjugendrings SL-FL, zum Ehrenamt im ländlichen Raum aus der Sicht des Kreisjugendringes. Schmidt betonte, dass das Ehrenamt im Kreis zwar eine „starke Säule“ sei, aber zu wenig hauptamtliche Strukturen zur Unterstützung vorhanden seien. Auch sei das Alter von vielen Ehrenamtlern ein Problem; man müsse auch jungen Leuten Aufgaben zutrauen. Schmidt warb für das „neue Ehrenamt“ mit Projekt-bezogenen Arbeitsweisen, oder – wie es der KJR derzeit umsetze – dass man sich komplett inclusiv aufstellt.

Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gefordert

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter stufenweise vom 1. August 2026 an eingeführt. Der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau wird vom Bund insgesamt mit 3,5 Milliarden Euro unterstützt. Bereits aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen hat sich die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Investitionsprogramm erheblich verzögert. Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde die Laufzeit des Investitionsprogramms deshalb bereits um ein Jahr verlängert. Dennoch konnten in vielen Bundesländern die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden. Es besteht nunmehr die Gefahr, dass Kommunen, die im Vertrauen auf den Erhalt der Fördermittel bereits Aufträge erteilt haben, im Falle eines Widerrufs von Förderbescheiden Kosten selbst tragen müssten bzw. Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden könnten. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, die Laufzeit des Investitionsprogramms nochmals um ein weiteres Jahr zu verlängern. Unseren Entwurf eines Gesetzes zur Fristverlängerung haben wir in erster Lesung beraten.

Mobilität fördern, nicht verhindern

Mit einem Antrag haben wir den öffentlichen Blick auf die anstehenden Verhandlungen in Brüssel zur neuen Abgasnorm Euro-7 für Pkw sowie für leichte und schwere Nutzfahrzeuge gerichtet. Neben der Verschärfung der Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe (wie z.B. Stickoxid und Kohlenmonoxid) wird der Anwendungsbereich erweitert und die Teststandbedingungen geändert. Vor dem Hintergrund des bereits beschlossenen Aus‘ der Verbrennungstechnologie ab 2035 und der kontinuierlichen Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten sind diese massiven Verschärfungen mehr als fragwürdig. Des Weiteren können die notwendigen Entwicklungskosten gerade Kleinwagen verteuern, so dass auch Auswirkungen auf den Verbraucher zu befürchten sind. Deshalb fordern wir, die bereits erreichten Erfolge bei der Luftreinhaltung stärker zu berücksichtigen und im Sinne der Nachhaltigkeit stärker für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Automobilindustrie einzutreten. Ebenso bedarf es flexiblerer Übergangsfristen für die Hersteller, um die Abgasreinigungssysteme entsprechend weiterzuentwickeln.

Kollaps der Ziviljustiz verhindern – Wirksame Regelungen zur Bewältigung von Massenverfahren schaffen

Die Belastung der deutschen Ziviljustiz durch Massenverfahren – also durch Verfahren mit gleicher Tatsachengrundlage, aber einer Vielzahl von Klägerinnen und Klägern, wie etwa im Zuge des VW-Abgasskandals – nimmt seit Jahren zu. Es hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das die Funktionsfähigkeit der Justiz ernsthaft gefährdet. Richterinnen und Richter arbeiten teilweise weit über ihrer Belastungsgrenze, nach Rechtsschutz suchende Bürgerinnen und Bürger warten mitunter Jahre auf eine rechtskräftige Entscheidung. Die sich im Bereich von Massenverfahren intensivierende Bindung von Personal hat Auswirkungen auf die gesamte Justiz. Um die Funktionsfähigkeit der Ziviljustiz zu erhalten, besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Mit unserem Antrag https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005560.pdf fordern wir die Bundesregierung auf, im Zivilprozessrecht bei Verfahren mit gleicher Tatsachengrundlage Erleichterung in der Bewältigung der Klageflut durch die Zivilgerichte zu schaffen.

Caravaning-Tourismus fördern

Reisen mit Wohnmobilen oder Wohnwagen sind seit Jahren ein beständiger Wachstumsmarkt. Durch den Caravaning-Tourismus werden in Deutschland ein jährlicher touristischer Umsatz von 14,1 Milliarden Euro erwirtschaftet und über 180.000 Arbeitsplätze gesichert. Deutschland ist auch ein wichtiger Caravaning-Produktionsstandort mit 25.000 hochwertigen Arbeitsplätzen in Entwicklung und Produktion sowie 11.000 weiteren Arbeitsplätzen im Handel mit einem Jahresumsatz von ebenfalls ca. 14 Milliarden Euro. Neben diesem wirtschaftlichen Potential ist bedeutsam, dass viele deutsche Caravaning-Reisende sich zunehmend für einen Urlaub im eigenen Land entscheiden. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Caravaning-Industrie eine Strategie zum nachhaltigen Ausbau der Stellplatzinfrastruktur in Deutschland zu entwickeln. Damit können wir die regionalwirtschaftlichen Effekte der Caravaning- und Campingwirtschaft in Deutschland stärker fördern. Wir fordern außerdem weniger bürokratische Hürden bei der Genehmigung von Reisemobil-Stellplätzen. Außerdem sollen mit verkehrsrechtlichen Regelungen Ungleichbehandlungen des Caravaning-Tourismus innerhalb der Straßenverkehrsordnung abgebaut werden.
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