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Liebe Leserinnen und Leser,

der Deutsche Bundestag hat diese Woche in einer Aktuellen Stunde zu befürchteten Kürzungen bei GRW, GAK und Städtebauförderung durch den Bundesfinanzminister debattiert. Als stellvertretende Vorsitzende der AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe ich dazu wie folgt Stellung genommen.

„Strukturförderung ist Gemeinschaftsaufgabe – Ampel-Kürzungen stoppen“

Minus 17 Millionen Euro für Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung (GRW), minus 15 Millionen zur Verbesserung von Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) und minus 8 Millionen zur Städtebauförderung – Auf insgesamt 40 Millionen Euro Bundesförderung müsste Schleswig-Holstein nach Berechnungen des Landes voraussichtlich vom kommenden Jahr an verzichten, wenn Finanzminister Lindner seine Haushaltspläne wahr macht. Denn 300 Millionen Euro will er bundesweit bei der regionalen Wirtschaft einsparen; Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein schwerer und nicht nachzuvollziehender Eingriff in den ländlichen Raum, wie sie im Rahmen einer Aktuellen Stunde deutlich gemacht hat.

Das ist ein Angriff auf den ländlichen Raum! Die Mittel für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, der Agrarstruktur, des Küstenschutzes und der Städtebauförderung sind seit Jahrzehnten das zentrale Instrument, ländliche Räume zu unterstützen. Strukturschwache Regionen werden gefördert, Standortnachteile bei Investitionen ausgeglichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung gesetzt.
Die GAK ermöglicht den Kommunen hunderte von Projekten der Daseinsvorsorge, wie Gemeinschaftshäuser, Ärztehäuser, Multifunktionshäuser (u.a. mit Räumlichkeiten für die Feuerwehr), Freizeit- und Kultureinrichtungen oder zahlreiche Schlüsselprojekte, z.B. Investitionen in die Umnutzung vorhandener Gebäude für neue Wohnformen umzusetzen. Sie könnten ohne die Fördermittel der GAK nicht realisiert werden.
Erhebungen belegen die positiven Effekte. Die Förderung schafft Arbeitsplätze, setzt zusätzliche Wachstumsimpulse und trägt somit zum Abbau regionaler Unterschiede und zum Aufbau gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland bei. Lindners Streichkonzert wäre ein fatales Signal für die ländlichen Räume. Viele Projekte könnten deutschlandweit vor dem Aus stehen oder erst gar nicht mehr begonnen werden.

Die GAK-Mittel sind für eine nachhaltige ländliche Infrastruktur wesentlich. Während die Städtebauförderung in Schleswig-Holstein in 2023 mit einem Volumen von 66 Mio. € ausgestattet ist, ist die GAK für die ländliche Entwicklung nur mit ca. 25 Mio. € versehen. Die Entwicklung des ländlichen Raums durch Bund und Land ist damit schon jetzt stark unterfinanziert. Die nunmehr angekündigten Mittelkürzungen betreffen im Verhältnis die ländlichen Mittel wiederum stärker. Das ist ein fatales Zeichen zur falschen Zeit. Denn
gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten brauchen Länder und Kommunen finanzielle Planungssicherheit. Statt nicht zu Ende gedachte Kürzungen umzusetzen, muss die Ampel eine umfassende Auf- und Ausgabenrevision und eine nachvollziehbare Prioritätensetzung in der Haushaltspolitik durchführen. Dazu muss die Bundesregierung ihre Pläne zum Förderstopp unverzüglich zurücknehmen. Haushaltskürzungen dürfen nicht zulasten der ländlichen Entwicklung gehen. Im Gegenteil: Die Förderung ländlicher Räume muss mindestens auf dem bisherigen Niveau gesichert werden!
Mittelstand und Handwerk, Land- und Forstwirtschaft, Küsten- und Hochwasserschutz müssen weiter unterstützt werden. Die dort eingesetzten Mittel lösen oft ein Vielfaches an Investitionen aus. Der ländliche Raum darf nicht von der Ampel abgehängt werden!
Und schließlich: Beim Küstenschutz geht es um nicht weniger als die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein. Auch das sollte sich die Berliner Regierung einmal vor Augen führen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Ihre Petra Nicolaisen

„Air defender 23“ Dank an alle Soldaten

Es ist ein Ereignis, das man nicht alle Tage erlebt: Dienstag gehörte ich zu einer Abordnung aus Bundestagsabgeordneten, die den offiziellen Besuch von Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg und Verteidigungsminister Boris Pistorius beim Nato-Luftmanöver „Air defender 23“ begleiteten. Von der Landesgruppe mit dabei waren aus Rendsburg-Eckernförde Johann Wadephul und meine Segeberger Kollegin Melanie Bernstein. Zusammenfassend kann ich nur feststellen: Es ist mehr als beeindruckend, was die Bundeswehr in Jagel auf die Beine gestellt hat. Wer dort vor Ort war, glaubt Generalleutnant Günter Katz unbenommen, wenn dieser sagt: „In dem Ausmaß hat es so eine Übung tatsächlich noch nie gegeben.“

Heute freue ich mich darüber, dass „Air defender“ als Erfolg gilt. Ausdrücklich danke ich als örtliche Abgeordnete allen Beteiligten, die zu einem reibungslosen Ablauf beigetragen haben. Meine besondere Hochachtung gilt aber den Soldatinnen und Soldaten, die sich bereit erklärt haben, die Staaten der Nato und damit unser westliches Wertesystem mit ihrem Leben zu verteidigen!

Stillstand überwinden – Nachhaltiges Wachstum für mehr Wohlstand und Arbeitsplätze stärken

Hohe Energiepreise, zu viel Bürokratie, zu langsame Planungs- und Genehmigungsverfahren, hohe Steuern und Sozialabgaben sowie der erhebliche Mangel an Fach- und Arbeitskräften – Herausforderungen, die Deutschland dringend meistern muss, um wieder wettbewerbsfähig zu werden. Der starke Fokus des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Klima- und Energiefragen greift hier zu kurz. Auch der Inflationsdruck ließe sich reduzieren, wenn die Regierung ihren bislang eingeschlagenen Kurs wenig zielgenauer finanzieller Entlastungen aufgibt und die Unternehmen und Bürger mit besseren Rahmenbedingungen wirkungsvoll entlastet.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich am Scheideweg. Jetzt droht eine „Stagflation“. Erst die Krisenjahre, dann eine langanhaltende Wachstumsschwäche bei hoher Inflation, das könnte dem Wirtschaftsstandort Deutschland schwer zusetzen. Wichtig ist jetzt, das Arbeitskräfteangebot und die Produktivität zu stärken. Mit unserem Antrag 20/6542 haben wir diese Woche gefordert, dass es wieder um Bildung, Investitionen und Innovationen gehen muss – für mehr Wachstum, Wohlstand und möglichst viele gut bezahlte Arbeitsplätze.

Krisenmodus unserer Krankenhäuser durchbrechen – CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Austausch mit Klinikvertretern aus dem Land

Die Abgeordneten der CDU-Landesgruppe haben sich diese Woche mit Klinikdirektoren aus Schleswig-Holstein zur aktuellen Lage der Kliniken in Schleswig-Holstein ausgetauscht. Im Fokus der Diskussion stand insbesondere die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Krankenhausstrukturreform. Der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Stephan Pilsinger und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Prof. Dr. Helge Braun, standen den Klinikdirektoren als fachkundige Ansprechpartner ebenfalls zur Verfügung.

Die Klinikdirektoren machten sehr deutlich, dass schnell gehandelt werden muss, um ihre wirtschaftlich angeschlagenen Kliniken wieder in sicheres Fahrwasser zu bringen. Der Landesgruppenvorsitzende Johann Wadephul sieht angesichts bereits bestehender Vorschläge den Gesundheitsminister Lauterbach in der Pflicht zu handeln: „Die Zeit arbeitet gegen unsere Krankenhäuser. Stündlich wächst das Defizit unserer Kliniken im Land um rund 32.000 Euro. Dem muss Einhalt geboten werden. Unsere Kliniken kämpfen mit den Folgen der enormen Inflation und sind wirtschaftlich nicht imstande, die Kosten durch den jüngsten Tarifabschluss zu stemmen. Niemand bestreitet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut bezahlt werden müssen, aber die Kliniken müssen auch in der Lage sein, dieses Geld zu erwirtschaften. Hier muss die Bundesregierung handeln und gemeinsam mit den Bundesländern endlich die rechtlichen Voraussetzungen für ein solides finanzielles Fundament der Kliniken schaffen. Die Bundesländer haben dafür gute Vorschläge vorgelegt. Nun ist Bundesgesundheitsminister Lauterbach gefordert, endlich zu liefern.

Astrid Damerow drängte darauf, die entsprechende Forderung der Bundesländer nach einem Vorschaltgesetz zur Krankenhausreform endlich umzusetzen und die Krankenhäuser aus ihren anhaltenden Krisenmodus zu befreien. Ohne ein solches Vorschaltgesetz, werden einige Kliniken bereits Insolvenz anmelden müssen, bevor die Krankenhausstrukturreform überhaupt ihre Wirkung entfalten kann.“ Durch das von den Bundesländern geforderte Vorschaltgesetz zur Krankenhausreform sollen die Krankenhäuser in die Lage versetzt werden, die Kosten der Inflation und des jüngsten Tarifabschlusses mit ihren Entgelten zumindest ausgleichen zu können. „Sollte ein solches Gesetz nicht auf den Weg gebracht werden, ist schon im laufenden Jahr und insbesondere im Jahr 2024 mit weiteren Insolvenzen mit allen Konsequenzen für die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten zu rechnen“, warnte Damerow.

Petra Nicolaisen brachte darüber hinaus die mangelnde Anwendbarkeit der Krankenhausstrukturreform in Schleswig-Holstein zur Sprache. „Keine Frage: Wir brauchen eine Krankenhausstrukturreform, aber diese darf nicht dazu führen, dass in Schleswig-Holstein gut funktionierende Strukturen schlicht zerschlagen werden. Das Konzept von bundeseinheitlichen Versorgungslevel kann den Bundesländern nicht einfach übergestülpt werden, ohne regionale Aspekte zu berücksichtigen. Hier braucht das Land Schleswig-Holstein Gestaltungsspielraum in der Umsetzung neuer Regelungen. Einmal mehr hat die Bundesregierung es versäumt, entsprechende Impulse der Landesregierung und Vertretern aus der Praxis aufzunehmen und im vorliegenden Entwurf einzuarbeiten. Hier muss nachgearbeitet werden“, kritisierte Nicolaisen.

Angesichts der besorgniserregenden Lage zeigte sich Wadephul dankbar, dass Stephan Pilsinger und Helge Braun, der im Haushaltsausschuss für den Gesundheitsetat zuständig ist, die Hinweise der Klinikdirektoren aufnehmen konnten. „Klar ist, wir werden die Ergebnisse unseres Gespräches im parlamentarischen Verfahren miteinbringen und Gesundheitsminister Lauterbach an seine Pflicht erinnern; nämlich für die qualitativ hochwertige Versorgungssicherheit in unserem Land zu sorgen“, erklärte Wadephul abschließend.

Terroranschläge verhindern – Zum Schutz unserer Bevölkerung entschiedener gegen potenzielle Terroristen vorgehen

Meine Rede am 24. Mai 2023 zur Unterbringung von Geflüchteten und der Notwendigkeit für langfristige Lösungen für die Kommunen
Die Innere Sicherheit in Deutschland und Europa wird in besonderem Maße auch durch den islamistischen Terrorismus bedroht. Gerade das Jahr 2020 mit den tödlichen Anschlägen in Paris, Dresden, Nizza und Wien hat uns vor Augen geführt, dass die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus unvermindert fortbesteht. Auch nach Angaben der Bundesinnenministerin steht Deutschland weiterhin im unmittelbaren Zielspektrum islamistischer Terrororganisationen. Den Schutz der Bevölkerung dürfen wir deshalb nicht dem Zufall überlassen.
Wir haben deshalb die Bundesregierung aufgefordert (Antrag), zur Verhinderung terroristischer Straftaten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört insbesondere, den vom Europäischen Gerichtshof im Urteil vom am 22. September 2022 eröffneten Rahmen zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen endlich zu nutzen. Zudem braucht der Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Daneben müssen die Sicherheitsbehörden auch potenzielle Terroristen, sogenannte Gefährder, verstärkt in den Blick nehmen.

Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Agrarflächen ab 2024 dauerhaft aussetzen

Die EU-Regelung „GLÖZ 8“ sieht eine Verpflichtung zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche – mit dem Ziel des Erhalts und der Steigerung der Biodiversitätsleistungen – vor. Diese Fläche fehlt dann allerdings für die Lebensmittelproduktion, obwohl die Ernährungslage weltweit infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine weiterhin schwierig ist. Wir haben deshalb die Bundesregierung aufgefordert, sich in Brüssel für die Aussetzung der Stilllegung von vier Prozent der Agrarflächen (GLÖZ 8) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) über das laufende Jahr 2023 hinaus einzusetzen.
Die EU-Kommission hatte den EU-Mitgliedsstaaten bereits einmalig für das Jahr 2023 die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der EU-Agrarförderung Umweltauflagen für den Ackerbau zu lockern und damit zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion beizutragen. Damit können etwa 600.000 bis eine Million Tonnen Getreide zusätzlich produziert werden. Da es keine internationale Lageänderung gibt, ist es nur folgerichtig, dass auch im kommenden Jahr die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerflächen europaweit ausgesetzt wird. Diese Forderung hatte zuletzt auch die FDP öffentlich erhoben.

Koalitionsvertrag nicht länger abarbeiten, sondern echte Zeitenwende vollziehen!

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Regierung in einem Antrag zum Bundeshaushalt aufgefordert, den Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 rechtzeitig vorzulegen, die grundgesetzliche Schuldenbremse einzuhalten und Versuche zu unterlassen, diese etwa mit der Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips für Sondervermögen zu umgehen.
In dem Antrag 20/7192 führen wir aus, dass sich Deutschland in einer technischen Rezession befindet und zu den „großen Absteigern unter den Industrieländern“ zählt. Was Deutschland in dieser Situation braucht, ist eine Koalition, die nicht länger versucht, den Koalitionsvertrag abzuarbeiten, sondern eine echte Zeitenwende vollzieht. Dazu zählt auch eine realitätsnahe Aufstellung des Bundeshaushalts mit konkreter politischer Prioritätensetzung. Stattdessen streitet sie ununterbrochen über immer neue Ausgabenprogramme. Dabei beläuft sich das zu deckende Defizit des Bundeshaushalts zur Einhaltung der Schuldenbremse bereits ohne die Wunschliste der Ampel-Koalition auf annähernd 20 Milliarden Euro.

Entsprechend fordern wir, den Bundeshaushalt einer umfassenden Ausgabenkritik zu unterziehen. Auch soll die pauschale Stelleneinsparung insbesondere in den Ministerien ernsthaft verfolgt werden. Auf Steuererhöhungen soll nach Auffassung der Union hingegen verzichtet werden. Zudem fordern wir angebotsseitige und unternehmenssteuerliche Maßnahmen zu ergreifen, die einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung der Rezession, zu langfristiger Preisstabilität sowie zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigem Wachstum leisten.
Im Finanzausschuss haben die Ampel-Fraktionen unterdessen einen Antrag (20/5810) der CDU/CSU Fraktion für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie über das laufende Jahre 2023 hinaus abgelehnt.

325.000 Euro für den Denkmalschutz in Flensburg

Freudige Mitteilung für die Kultur in Flensburg: Wie meine Bundestagskollegin Kerstin Radomski mir aus dem Haushaltsausschuss berichtet hat, profitiert Flensburg aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes. Danach wir die Windmühle St. Johannis mit 150.000 Euro und die Kirche St. Johannis zu Adelby mit 175.000 Euro für substanzerhaltende Maßnahmen gefördert. Ich freue mich für beide Bauwerke, denn die Förderung aus dem Programm ist gleichzeitig eine Anerkennung ihrer nationalen Bedeutung und damit auch der Flensburger Kultur.
Als wichtige Säule der Denkmalförderung hat der Bund seit 2009 dringende Sanierungsarbeiten an fast 3.000 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland ermöglicht. Im Kulturkapitel des Haushaltsplans 2023 sind dafür zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm (Denkmalschutz-Sonderprogramm XII, DS XII) vorgesehen.
Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter zu ergänzen.
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