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Liebe Leserinnen und Leser,

es geht um das große Ganze: In diesen besonderen Zeiten muss die Bundesregierung nach außen die Freiheit Deutschlands sichern und sie muss im Inneren unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit den Wohlstand unseres Landes erhalten. Der Vorschlag des Kanzlers in der Generaldebatte diese Woche für einen „Deutschland-Pakt“ wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht.

Unser Land erstickt in Bürokratie. Statt blumiger Aussagen braucht unser Land ein Belastungsmoratorium. Das heißt, alle Gesetze, die die Wirtschaftsaktivitäten drosseln, müssen sofort außer Kraft gesetzt werden. Was wir nicht brauchen, sind neue bürokratische Regeln, wie sie etwa die Kindergrundsicherung und das Gebäudeenergiegesetz mit sich bringen. Privathaushalte und Unternehmen benötigen günstigere Energie. Das geht nur durch eine Ausweitung des Angebots und die Reduzierung der Stromsteuer. Arbeit und Leistung müssen sich wieder lohnen: Die Sozialabgaben müssen bei 40 Prozent gedeckelt werden; die Gesamtsteuerbelastung von Unternehmen darf 25 Prozent nicht überschreiten. Der Soli gehört abgeschafft. Im Bereich Bauen und Wohnen brauchen wir eine Förderung des Wohnungsbaus durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und verlässliche und auskömmlich finanzierte Förderprogramme – Die Liste ließe sich noch um Vieles fortsetzen.

Es ist richtig und wichtig, dass die Ampelregierung die Wirtschaft in Deutschland ankurbeln will. Mit den geplanten Steuererleichterungen im Wachstumschancengesetz für Unternehmen erweist die sie den Kommunen jedoch einen Bärendienst: Sinken die Gewerbesteuereinnahmen als wichtige Einnahmequelle, fehlt den Städten und Gemeinden Geld, um dringend notwendige Investitionen zu tätigen. Kurzfristig profitieren Unternehmen, langfristig fehlt es aber an der Infrastruktur vor Ort. Hier brauchen die Kommunen einen finanziellen Ausgleich.

Wir werden bereits in der nächsten Sitzungswoche eine ganze Reihe von Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftspolitik im Parlament einbringen. Auch werden wir Maßnahmen im Bereich der Migrationspolitik zur Abstimmung stellen, die der Bundeskanzler bereits mit den Ministerpräsidenten vereinbart, aber immer noch nicht umgesetzt hat. Wir werden sehen, wie ernst es die Ampel mit dem Angebot zur Zusammenarbeit meint.

Diese Ausgabe meines Newsletters ist dem Schwerpunkt Haushalt 2024 gewidmet. Lesen Sie dazu insbesondere die Folgen von Kürzungen bei der Bundespolizei auf Sicherheit und Migration sowie der Teilhaushalte auf die Planungen der Kommunen und des Heizungsgesetzes auf die Bürgerinnen und Bürger.

Herzliche Grüße aus Berlin!
Ihre Petra Nicolaisen

Höchstwerte illegaler Migration, doch Ministerin Faeser tut nichts

In diesem Jahr werden voraussichtlich 350.000 Menschen in Deutschland Schutz suchen – eine gewaltige Herausforderung, die Städte und Gemeinden zu schulten haben. Hinzu kommen illegal eingereiste Migranten. Nach Informationen der Deutschen Polizeigewerkschaft stellte die Bundespolizei allein im August etwa 15.100 von ihnen fest – eine Steigerung von 40 Prozent gegenüber dem Vormonat (10.714 illegale Einreisen). Insgesamt sind in den ersten acht Monaten dieses Jahres bereits über 71.000 Menschen unerlaubt nach Deutschland eingereist. Im Gesamtjahr 2022 waren es 91.986. 15.000 Feststellungen unerlaubter Einreisen bilden einen neuen Höchststand! Um die illegale Migration zu begrenzen, brauchen wir Kontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien – ähnlich den Kontrollen an den Grenzen zu Österreich. Doch statt zu handeln macht Innenministerin Faeser Wahlkampf in Hessen. Dieses Verhalten ist absolut verantwortungslos.

Seit Monaten warnen Sicherheitsbehörden vor dieser Entwicklung. Nichts ist bislang passiert. Nancy Faeser ist die einzige, die die illegale Migration durch Einführung stationärer Grenzkontrollen eindämmen könnte. Sie denkt aber offensichtlich nicht daran und sieht tatenlos zu. Die Folge: Länder wie Sachsen greifen in ihrer Not zur Selbsthilfe, da sie von der Bundesregierung im Stich gelassen werden.

Bundespolizei: 1.000 zusätzliche Planstellen fehlen 2024

Wer jetzt denkt, die Innenministerin würde auf den Migrationsdruck und die sicherheitspolitische Gesamtlage mit einer Verstärkung der Bundespolizei reagieren, hat weit gefehlt: Obwohl bei der Bundespolizei, die neben der Grenzsicherung u.a. für die Überwachung des Bahnverkehrs und der Luftsicherheit zuständig ist, infolge hoher Einsatzbelastung 1,8 Millionen Überstunden anhängig sind, ist laut Haushaltsplanentwurf mit einer personellen Entlastung für 2024 nicht zu rechnen. 1.000 zusätzliche Planstellen für nächstes Jahr sind in dem Entwurf nicht enthalten. Das bedeutet, dass Anwärter, die 2024 ihre Ausbildung beenden, nicht in den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei übernommen werden können.

Große Lücken klaffen auch an anderen Stellen. So wartet die Bundespolizei u.a. auf die Aufstockung um weitere sechs zusätzliche Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei (ca. 750 Planstellen), ca. 1.600 Planstellen für die Fortbildung im Training lebensbedrohlicher Einsatzlagen (LebEL) und ca. 3.500 Planstellen allein für den bahnpolizeilichen Bereich. Insgesamt summiert sich das Fehl auf ca. 8.200 Planstellen. Dieses eklatante Personalfehl muss unbedingt ausgeglichen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Bundespolizei als größte Sicherheitsbehörde Deutschlands nicht mehr für die Sicherheit der Menschen garantieren kann.

Auch keine Hilfe vom Kanzler

In der Generaldebatte des Bundestages hat Kanzler Scholz zu seinem „Deutschland-Pakt“ vorgeschlagen, „mehr Fachkräfte (zu) gewinnen und irreguläre Migration (zu) begrenzen.“ Weder zu Fachkräften noch zur Begrenzung irregulärer Migration kommen hier neue Vorschläge: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist von der Ampelkoalition beschlossen, unsere Vorschläge für eine Vereinfachung und Digitalisierung der Fachkräfteeinwanderung durch eine neue, digitale Bundesagentur für Einwanderung hat die Koalition nicht aufgegriffen. Dennoch fordert sie nun eine Entbürokratisierung der Verfahren – ohne konkret zu werden. Zur Begrenzung der irregulären Migration ist der „Pakt“ des Bundeskanzlers völlig ohne Aussage: Hier werden noch nicht einmal die bereits in der Ministerpräsidentenkonferenz von Mai 2023 vereinbarten Punkte wiederholt.

Bundeshaushalt 2024 schwächt ländliche Räume und belastet Kommunalfinanzen

Der Entwurf zum Haushaltsplan 2024 ist aus kommunaler Sicht eine Enttäuschung. Die Kommunen brauchen dringend mehr Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Mit dem Haushaltsentwurf hemmt die Bundesregierung jedoch die Integrationsbemühungen der Kommunen. Dabei wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, nochmals wenigstens eine Milliarde Euro bereitzustellen.

Zudem gefährdet die Bundesregierung die Zielstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse: Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und die Mittel der Städtebauförderung sollen gekürzt werden, ebenso Mittel zur telemedizinischen Versorgung und zur Kulturförderung. All das geht in erster Linie zulasten der Kommunen in dünner besiedelten ländlichen Räumen.

Das beste Beispiel liefert die kleine Gemeinde Brodersby-Goltoft im süd-östlichen Kreis Schleswig-Flensburg. Sie zählt 700 Einwohner, aber rund 2.000 Feriengäste während der Saison. Der örtliche Markttreff mit Post und Bäcker ist die einzige Versorgungsmöglichkeit im Umkreis von rund zehn Kilometern. Um die Gemeinde fit zu machen für die Zukunft, hat sie etwa 500.000 Euro in die Hand genommen, um einen neuen Markttreff als zentrales Begegnungszentrum der Gemeinde mit Arztpraxis, Tagespflege und einem Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu schaffen; Gesamtvolumen von fünf Kernprojekten fast 15 Millionen Euro, davon bisher in Aussicht gestellte Förderung: 3,75 Millionen Euro.

Wenn dieser Entwurf des Haushaltsplans umgesetzt wird, fließt kein Geld. Dann ist das Projekt gestorben und das bisher investierte Geld verbrannt. Mit ihm – und das finde ich fast ebenso schlimm – stirbt das Engagement der vielen Ehrenamtler, die viel Herzblut in die Realisierung gesteckt haben.

Sehen Sie hier auch meine Rede zu dem Thema.

Blick auf die Einzelhaushalte

1,76 Milliarden weniger für Kommunen

Der Bund stellt nach Plänen der Bundesregierung – zusätzlich zur Beteiligung der Kommunen am bundesweiten Steueraufkommen – im Bundeshaushalt 2024 rund 41,277 Milliarden Euro mit direktem oder indirektem kommunalem Bezug zur Verfügung. Das sind rund 3,284 Milliarden Euro weniger als im Haushaltsjahr 2023 – und liegt rund 1,756 Milliarden Euro unter dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2022. In allen Einzelplänen liegen die vorgesehen kommunal relevanten Ausgaben im kommenden Jahr unter der Planung des Jahres 2023

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Im Einzelplan 06 reduzieren sich die kommunal relevanten Ausgaben im Jahr 2024 gegenüber dem Haushaltsplan 2023 um 148,777 Millionen Euro. Es werden erneut (wie bereits 2023) Maßnahmen zum Umgang mit Zuwanderung zurückgefahren. Dies erschwert die Aufnahme und Integration sowohl von Flüchtlingen und Asylbewerbern als auch von Spätaussiedlern und wird Kommunen in der Umsetzung der zu bewältigenden Aufgaben größere Lasten aufbürden. Dass die Ampelkoalition zudem beim Bevölkerungsschutz spart, ist vor dem Hintergrund, dass künftig verstärkt mit Großschadenslagen gerechnet werden muss, ein verheerendes Zeichen. Die Kommunen als Träger des Katastrophenschutzes werden dieses Desinteresse der Bundesregierung am Ende ausbaden.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Einzelplan 09 sinken die kommunal relevanten Ausgaben im Jahr 2024 gegenüber 2023 um 1,370 Milliarden Euro.
Dies liegt an Mittelkürzungen bei Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, die nicht durch den Mittelaufwuchs an anderer Stelle (u.a. GRW und Bundeswettbewerb Zukunft Region) aufgefangen werden können. Gegenüber dem Ergebnis des Jahres 2022 sinken im Jahr 2024 die Ausgaben um 23,678 Millionen Euro. Die Mittelkürzung bei Wirtschaftsförderungsmaßnahmen kann dazu beitragen, die Schere zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen weiter zu öffnen und ist daher mit Blick auf die Zielstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht zielführend.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Im Einzelplan 10 sollen gemäß Haushaltsplan 2024 im kommenden Jahr die Ausgaben gegenüber der Planung des Vorjahres um rund 125,015 Millionen Euro sinken. Gegenüber dem Ergebnis des Jahres 2022 sinken die vorgesehen kommunal relevanten Ausgaben im 34,692 Millionen Euro. Ausschlaggebend sind Veränderungen bei der GAK-Förderung zur Investitions-Finanzierung u.a. der ländlichen Entwicklung.
Für die Entwicklung ländlicher Räume ist insbesondere mit Blick auf die Zielstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse die Reduzierung der GAK-Mittel ein vollkommen falscher Ansatz. Die GAK-Mittel tragen dazu bei, die Attraktivität ländlicher Räume zu steigern und so für viele Menschen lebenswert zu machen bzw. zu erhalten. Dies gilt z.B. für die vielen Ortskern-Entwicklungsprojekte, die von vielen Kommunen auch in Schleswig-Flensburg geplant werden, oder die sogar kurz vor dem Abschluss stehen. Kommunen, die ihre Ortszentren durch Begegnungsräume, Arztpraxen oder neue Feuerwehrgerätehäuser für die Zukunft fitmachen wolle, werden durch die Bundeskürzungen ausgebremst.
Statt Potenziale in ländlichen Räumen zu nutzen, setzt die Bundesregierung stattdessen auf städtische Ballungszentren, in denen jährlich hunderttausende neuer Wohnungen errichtet werden sollen, obwohl in ländlichen Räumen knapp eine Millionen Wohnungen leer stehen und kurzfristig bezugsfertig sein könnten. Dabei ist der Ansatz der eine Milchmädchenrechnung. Während in ländlichen Räumen Infrastruktur leersteht, muss dieselbe Infrastruktur in städtischen Ballungszentren neu geschaffen werden. Die Doppelung von Infrastruktur vergeudet Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvoller genutzt werden können.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Einzelplan 11 (Ansatz: knapp 24,9 Mrd. Euro) steuert wie in jedem Jahr den größten Anteil zur Förderung/Entlastung der Kommunen bei. Im Vergleich zu den Planung 2023 sollen im Jahr 2024 die kommunal relevanten Ausgaben um rund 443,288 Millionen Euro sinken. Die Planung für 2024 liegt auch rund 114,251 Millionen Euro unter dem Ergebnis von 2022.
Steigende Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie moderat höhere Leistungen des Bundes bei der Erstattung von Fahrgeldausfällen für Menschen mit Behinderung sowie der beruflichen Integration und Beratung von Zuwanderern werden insbesondere durch sinkende Ausgaben bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (KdU) aufgezehrt.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Im Einzelplan 12 sinken in der Haushaltsplanung 2024 die kommunal relevanten Bundesausgaben gegenüber der Planung 2023 um rund 363,055 Millionen Euro.
Auffällig sind Mittelkürzungen bei der Förderung des Radverkehrs sowie zur Marktaktivierung alternativer Kraftstoffe, bei der die Mittelanmeldung 2024 deutlich unter der Ergebnis 2022 liegt. Weitere Einsparungen sind im Bereich Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme sowie Breitband- und Mobilfunkausbau festzustellen.

Bundesministerium für Gesundheit

Gegenüber den Planungen des Jahres 2023 sinken im Haushaltsplan 2024 die kommunal relevanten Bundesausgaben im Einzelplan 15 um rund 51,350 Millionen Euro.
Bei den kommunal relevanten Ausgaben fällt ins Auge, dass die Finanzmittel zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen gekürzt werden. Insbesondere eine reduzierte Förderung der Digitalisierung kann sich auf die Gesundheitsversorgung in dünner besiedelten ländlichen Räumen, in denen eine telemedizinisch integrierte Versorgung zunehmend Bedeutung gewinnt, auswirken. Im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse spart die Bundesregierung hier ebenfalls an der falschen Stelle.

Fazit:

Kommunal relevante Aspekte, die – wie die GAK-Förderung aber auch die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung – unter anderem auch für die Erreichung des Zieles gleichwertiger Lebensverhältnisse bedeutsam sind, werden seitens der Ampelregierung zur Konsolidierung des Bundeshaushalts herangezogen. Für die Kommunen bedeutet dies künftig eine höhere finanzielle Belastung, denn die Reduzierung einer Bundesausgabe bedeutet nicht zwangsläufig, dass die damit verbundene Aufgabe in geringerem Maße ausgeführt werden kann.
Auch an vielen »kleinen« Posten soll gespart werden: So fehlen Mittel für Freiwilligendienste, wodurch Tausende Stellen wegfallen könnten, für Beratungsstellen für Geflüchtete, die Förderung neuer Radwege sowie für das Programm »Demokratie leben« zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen.

Heizungsgesetz: Chaos der Ampel schadet der Akzeptanz für den Klimaschutz

tubes-2672187_1280_Bild von 5317367 auf Pixabay
Heute hat die Bundesregierung das Heizungsgesetz („Gebäudeenergiegesetz“) abschießend beraten und wird es mit ihrer Stimmenmehrheit gegen die überwältigende Mehrheitsmeinung in der Fachwelt und der Bevölkerung verabschieden. Für viele Bürgerinnen und Bürger werden die Konsequenzen dieses Gesetzes schlicht unbezahlbar. Eine echte Förderrichtlinie, wie von uns gefordert, hat die Bundesregierung bisher nur in allgemeinen Eckpunkten ohne Präzisierung vorgelegt. Auch die von der Ampel angekündigte Verzahnung mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung wird nicht stattfinden. Das heißt: Bevor überhaupt feststeht, wie die Wärmeversorgung in der jeweiligen Kommune künftig ausgestaltet werden kann, macht die Bundesregierung bereits jetzt staatliche Vorgaben zur individuellen Anschaffung von neuen Heizungsanlagen.

Als CDU/CSU wollen wir bis 2045 die Treibhausgasneutralität erreichen. Dafür ist selbstverständlich auch klimafreundliches Heizen im Rahmen einer versorgungssicheren, nachhaltigen und sozialen Wärmewende erforderlich. Aber das Chaos, das die Ampel zu dem Gesetz veranstaltet hat, schadet der Akzeptanz für den Klimaschutz. Die Wärmewende muss für die Menschen und Unternehmen leistbar sein. Eine Regelung mit der Brechstange gegen die Bevölkerung kann nicht funktionieren. Wir brauchen viel mehr Technologieoffenheit, um die Potentiale aller klimafreundlicher Heizlösungen zu nutzen. Außerdem ist eine verlässliche Förderung und damit Planungssicherheit für Mieter, Eigentümer und Unternehmen erforderlich.

Es wäre richtig gewesen, die Umstellung der privaten Haushalte auf klimaschonende Heizungen so zu belassen, wie dies von der unionsgeführten Bundesregierung beschlossen worden war: Mit einer angemessenen Förderung der privaten Haushalte und festem Vertrauen in die Wirkungsmechanismen der Bepreisung von CO2–Emissionen. Mit einer CO2-Bepreisung werden die Kosten für Öl und Gas sukzessive teurer, und der Einbau alternativer, CO2–freier Heizungen wird für die privaten Haushalte wirtschaftlich immer attraktiver. Der Staat würde den Eigentümern damit auch die Freiheit einräumen, für welche Technologie sie sich entscheiden und Raum lassen für neueste technologische Entwicklungen. In seiner jetzigen Form können wir das Heizungsgesetz nur ablehnen und werden es bei Regierungsübernahme wieder zurücknehmen.

Besuch im Flottenkommando mit Inspekteur der Marine stimmt zuversichtlich

Eine Nachricht, die Hoffnung weckt: Die Marineführung ist dabei, ihre Entscheidung von 2011 zu überdenken, das in Glücksburg beheimatete Flottenkommando komplett zu schließen. Dies machte jetzt der Generalinspekteur der Marine, Vizeadmiral Jan Christian Kaack, bei einem Treffen in Meierwik deutlich. Die ursprüngliche Planung ging davon aus, dass bei dem Neubau des Marineführungskommandos in Rostock auf eine Bunkeranlage, wie sie in Glücksburg vorhanden ist, verzichtet werden könnte. Durch Putins Angriff auf die Ukraine hat sich diese Sicht jedoch verändert. So wird von der Marineführung derzeit geprüft, inwieweit die noch bestehende Schutzanlage in Glücksburg auch in Zukunft weiter genutzt werden könnte.
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