petra-nicolaisen

Gelbe Bänder der Verbundenheit

Liebe Leserinnen und Leser,

ich habe mich sehr gefreut, an der Aktion „Gelbe Bänder der Verbundenheit“ des Deutschen BundeswehrVerbandes teilnehmen zu können. Die gelben Bänder stehen symbolisch dafür, dass wir an alle Soldatinnen und Soldaten im Einsatz denken und ihnen vor allen Dingen danken! Wir, das sind zahlreiche Bundestagskollegen von mir. Gemeinsam haben wir unsere Grüße und Wünsche auf die Bänder (Foto) geschrieben, die jetzt auf dem Wege in die Einsatzgebiete sind.

Die demokratischen Kräfte in Deutschland stehen an der Seite Israels und der Jüdinnen und Juden in Deutschland


Seine tiefe Verbundenheit hat der Bundestag am 9. November einmal mehr zum Ausdruck gebracht – Gegenüber Israel und den Juden. Unter dem Titel „Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen“ haben wir u.a. über einen Antrag der Union zur Unterstützung Israels und zur Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland debattiert. Das Datum sollte dabei nicht nur an die Reichspogromnacht vor 85 Jahren erinnern, als Juden von Nazis getötet, gedemütigt, verhaftet, misshandelt und vergewaltigt und Geschäfte und Wohnungen demoliert und zerstört wurden. Der 9. November sollte auch auf die heutigen Gewaltexzesse der Hamas gegen Israel aufmerksam machen, die mit der Tötung ganzer Familien und willkürlicher Geiselnahmen die menschenverachtende Brutalität dieser islamistischen Terrorgruppe zeigen.

Zur gleichen Zeit tritt bei Kundgebungen und Demonstrationen in Deutschland Antisemitismus offen zu Tage; Freude über den Tod von Jüdinnen und Juden wird zur Schau gestellt. Das ist unerträglich und muss alle nach den Regeln des Rechtsstaats möglichen Konsequenzen nach sich ziehen!
Der Staat Israel muss sich unserer unverrückbaren und anhaltenden Solidarität sicher sein. Diese Solidarität und Gewissheit müssen auch morgen und übermorgen noch gelten, wenn der Krieg im Nahen Osten länger dauert oder zu Ende ist. Die Solidarität darf auch dann nicht nachlassen, wenn Antisemiten und Israelhasser ihre Parolen auf deutsche Straßen tragen. Deshalb fordern wir in 49 Punkten (hier) eine wirksame Unterstützung Israels und eine entschlossene Bekämpfung des Antisemitismus.

Herzliche Grüße aus Berlin!
Ihre Petra Nicolaisen

MPK mit dem Bundeskanzler - mehr Schatten als Licht


Die Beschlüsse der MPK sind nicht mehr als ein erster Schritt auf dem Weg zu einer raschen und spürbaren Reduzierung der irregulären Migration nach Deutschland. Die Einigung wärmt viele altbekannte Ankündigungen aus früheren Beschlüssen auf, die auch nach Monaten noch nicht umgesetzt sind.
Von unseren 26 Punkten für eine wirkliche Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik wurde hingegen nur ein Bruchteil aufgegriffen. Die Kraft des Bundeskanzlers zur Änderung seiner Migrationspolitik scheint bereits beim kleinsten gemeinsamen Nenner erschöpft. Wir fordern auch weiterhin: Die Zahlen müssen runter.

Die Einigung auf Verfahrensbeschleunigungen und Maßnahmen, den Zuzug durch Grenzkontrollen und Verfahren in Drittstaaten zu reduzieren, sind nicht der erforderliche große Wurf. Zudem können sie nur wirken, sofern sie konsequent umgesetzt werden. Bei den Verfahren in Drittstaaten ist allerdings nur vereinbart worden, dass die Bundesregierung dies prüfen werde. Wenn dieses Ziel mit dem bisherigen Enthusiasmus weiterverfolgt wird, dürfte sich in den kommenden Jahren hier kaum etwas ändern.

Die Einigung zur Kompensation flüchtlingsbedingter Mehrausgaben ist besser als nichts – aber auch nicht mehr und keinesfalls eine abschließend befriedigende Lösung. Dass der Bund nunmehr zugesagt hat, künftig 7.500 Euro pro Jahr und Flüchtling zu zahlen, ist ein Einstieg in das auch von uns unterstützte „atmende System.“ Damit erhalten die Kommunen zumindest mehr Planungssicherheit bei der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen.
Nicht hilfreich ist, dass die Ampel offensichtlich weiterhin nicht gewillt ist, zur vollständigen Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge zurückzukehren. Auch bleibt weiterhin die besondere kommunale Belastung durch unbegleitete Minderjährige. Diese haben einen erhöhten Betreuungsbedarf, der unter unionsgeführten Bundesregierungen durch eine Zusatzpauschale entsprechend kompensiert worden ist. Dies lehnt die Ampel weiterhin ab.

Für die Kommunen bleibt nach der jüngsten MPK mit dem Bundeskanzler mehr Schatten als Licht. Der erhoffte große Durchbruch, der in der aktuellen Situation sowohl hinsichtlich Begrenzung des Zuzugs als auch bei der Bewältigung der finanziellen Herausforderungen erforderlich gewesen wäre, konnte nicht erzielt werden.

Für Deutschlands Sicherheit – eine einsatzbereite und einsatzfähige Bundeswehr

Nach Ende des Konflikts der zwei Pole von Ost und West profitierte Deutschland von der sogenannten „Friedensdividende“, also der Entlastung des Staatshaushalts durch Senkung der Rüstungs- und Verteidigungsausgaben im Zuge von Abrüstungsvereinbarungen nach Ende des Kalten Krieges und dem daraus resultierendem gesellschaftlichen Wohlstandsgewinn.
Wir lebten in der Illusion vom „Ende der Geschichte“, in der es keine existenziellen militärischen Bedrohungen mehr geben würde. Spätestens mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben sich die sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundannahmen jedoch fundamental verschoben.
Deutschland braucht eine einsatzbereite Bundeswehr, die auf die grundlegende Lageänderung reagiert und schnellstmöglich auf die Erfordernisse der Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet wird. Dabei gibt es die Verteidigungsfähigkeit nicht zum Nulltarif. Es erfordert eine schmerzhafte, aber dringend notwendige finanzielle Unterfütterung des Bundeshaushalts. Die durch die NATO-Mitgliedstaaten vereinbarte Aufwendung von mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für verteidigungsrelevante Ausgaben ist hierfür maßgebend. Das heißt, die Verteidigungsausgaben müssen ab 2024 um jährlich mindestens zehn Milliarden Euro erhöht werden und zwar zusätzlich zum Sondervermögen. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, dem Wort der „Zeitenwende“ endlich auch konkrete Taten bei der Reform der Bundeswehr folgen zu lassen. (Zum Antrag)

Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern

Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden, damit der Wirt­schaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig bleibt. Die Beschleunigung ist auch wichtig für die Digitalisierung, den Umbau des Energiesystems, eine moderne Infra­struktur sowie zur Erreichung der Klimaziele. Dafür braucht es eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben daher einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ vereinbart. Er soll zur Verschlankung von Verfahren führen, indem das Recht modernisiert sowie Prüfschritte in Genehmigungsverfahren reduziert und standardisiert werden. Hierfür sieht der Pakt auch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren mithilfe von Digitalisierung vor. Die Ministerien auf Bundes- und Landesebene werden angewiesen, die Vereinbarungen schnellstmöglich umzusetzen. Etwaige untergesetzliche Regelungen und Vereinbarungen sollen ebenfalls zeitnah getroffen werden. Die Umsetzung des Pakts wird regelmäßig überprüft. Dazu wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskanzleramts eingerichtet. Erste Ergebnisse sollen im ersten Quartal 2024 vorliegen.

Verständnis für die Forderungen von Apothekerinnen und Apothekern

Apotheken zählen zur unverzichtbaren Infrastruktur; das ist nicht erst seit der Pandemie klar. Doch Apotheken geraten immer mehr unter wirtschaftlichen und finanziellen Druck. Dadurch ist die flächendeckende Versorgung in Gefahr.
Ich fordere Wirtschaftsminister Robert Habeck oder seinen Ministerkollegen Karl Lauterbach – egal wer sich nach ihrem letzten Streit jetzt dafür zuständig hält – erneut auf, die Zusage von Habeck zur Anhebung der Arzneimittelpreisverordnung einzuhalten. Solange dies nicht geschieht, bleibt den Apotheken gar keine andere Möglichkeit, als über einen Streik Druck auszuüben, um die Patientenversorgung zu gewährleisten und weitere Apothekenschließungen zu verhindern.

In sofern habe ich volles Verständnis dafür, dass am Mittwoch viele Apotheken in Schleswig-Flensburg und im Land geschlossen hatten. Den Apothekerinnen und Apotheker bleibt nur ein Streik, um nach September erneut auf die Missstände im Gesundheitswesen und in der Arzneimittelversorgung hinzuweisen.
Seit Monaten gibt es bei vielen Medikamenten Lieferschwierigkeiten die kaum aufzufangen sind. Patienten müssen von Apotheke zu Apotheke laufen, um irgendwo noch „Restbestände“ zu erhalten. Hinzu kommt, dass den Apotheken durch steigende Kosten bei gleichzeitig gesunkenen Honoraren zunehmend die Finanzmittel fehlen, um z.B. das Fachpersonal angemessen zu vergüten. Seit 2013 wurde das Apothekenhonorar nicht erhöht. Stattdessen kämpfen Apotheken mit immer aufwändigerer und umfangreicherer Bürokratie, die kaum noch zu leisten ist – und das bei steigenden Miet-, Energie und Personalkosten.

Das bemerkt auch die Bevölkerung und das sorgt für Verunsicherung. Die Fraktion der CDU/CSU hat bereits Ende Oktober auf diese Entwicklungen reagiert und eine kleine Anfrage mit 21 Fragen an die Bundesregierung gestellt. Konkret stellt die CDU-Bundestagsfraktion u.a. folgende Fragen:

- Was will die Bundesregierung in Zukunft konkret tun, um inflationsbedingte Kostensteigerungen der Apotheken gemäß § 78 AMG auszugleichen?
- Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die gesetzlich vorgesehenen Anpassungen der Apothekenvergütungen seit ihrem Amtsantritt nicht vorgenommen (nach § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) sollen die Apotheken angemessen honoriert und dies regelmäßig überprüft werden?
- Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zukünftig eine Gehaltsanpassung der Apotheker und PTA zumindest im Rahmen der jährlichen Kostensteigerungen, zu ermöglichen und um eine fortschreitende Abwanderung der Apotheker und PTA in andere Branchen zu verhindern, damit die Attraktivität des pharmazeutischen Heilberufes – insbesondere für Frauen – gestärkt wird? Sofern die Bundesregierung keine konkreten Maßnahmen vorsieht, warum?
- Plant die Bundesregierung nach Inkrafttreten des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) weitere Maßnahmen im Apothekenbereich zur Bekämpfung von Lieferengpässen, so beispielsweise zusätzliche Handlungsfreiheiten bei der Arzneimittelversorgung mit Blick auf Darreichungsformen und Rezepturherstellung?
Den vollständigen Text der Kleinen Anfrage können sie hier nachlesen

Flutopfer brauchen Solidarität aller Bundesländer

Vor dem Hintergrund der Ostsee- Sturmflut vom 20. auf den 21. Oktober habe ich die Solidarität der Länder eingefordert und anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler an die Länder-Chefs appelliert, sich für einen neu zu schaffenden Wiederaufbaufonds und für eine Erhöhung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz durch den Bund einzusetzen.
Mit der jüngsten Sturmflut an der Ostsee-Küste stehen Menschen, wie bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021, erneut vor den Trümmern ihrer Existenz. Was nach einem solchen schrecklichen Ereignis trotz vorbildlicher Hilfe bleibt, sind die durch die Flut verursachten Schäden an Infrastruktur und Häusern der Bevölkerung. Geschädigten wird in Schleswig-Holstein in Form von Überbrückungsdarlehen sowie einem Härtefall- und Wiederaufbaufonds geholfen, bisher fehlt jedoch jede Unterstützung des Bundes.

Wir brauchen daher jetzt Solidarität und vorausschauendes Handeln der Länder. Denn künftige Unwetterlagen aus Starkregen und Überschwemmungen können und werden voraussichtlich auch andere Teile Deutschlands treffen. Deshalb ist eine Beteiligung des Bundes in besonders schweren, insbesondere länderübergreifenden Katastrophenfällen durch einen neu zu schaffenden Wiederaufbaufonds notwendig. Nur wenn die Länder der entsprechenden Unterstützung gewiss sind, können sie in umfangreiche Maßnahmen für die Vorsorge dieser Unglücksfälle investieren.

Außerdem muss der Bund die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz (GAK) erhöhen und die Planung von Klimaschutzdeichen wie an der Nordsee auch für die Ostsee vorantreiben. Ich unterstütze in diesen Fragen auch ganz klar Ministerpräsident Daniel Günther. Er hatte in einem Schreiben `auf die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern bei der Bewältigung der Folgen dieser Naturkatastrophe´ sowie `auf die notwendige Unterstützung für die Stärkung des Küstenschutzes´ hingewiesen. Ich habe daraufhin bei der Bundesregierung schriftlich angefragt, ob sie beabsichtigt, Flutgeschädigte mit Mitteln des Bundes zu unterstützen, mit welchen Mitteln und wieweit diese Unterstützung reichen könnte. Eine Antwort hierzu steht noch aus.
Die CDU-Landesgruppe SH erarbeitet unterdessen aktuell einen Antrag an den Bundestag mit dem Titel „Katastrophenschutz reformieren und Küstenschutzmittel erhöhen. (Endfassung liegt noch nicht vor).

Besuch bei Flut-Betroffenen in Nord-Angeln

Gemeinsam mit meinem Landtagskollegen Thomas Jepsen und Bürgermeister Jürgen Schiewer habe ich mir in mehreren Orten ein Bild von den Schäden an der Ostseeküste gemacht. Das Hochwasser hat auch die Gewerbetreibenden im Hafen Langballigau und auch in vielen weiteren Gemeinden schwer in Bedrängnis und zum Teil in existentielle Nöte gebracht.
Ich fordere daher mit Nachdruck, die im Bundeshaushalt beim Programm „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) für 2024 vorgesehene Minderung von 293 Millionen Euro zurückzunehmen und das bisherige Volumen von etwa 1,13 Milliarden Euro beizubehalten. Zudem muss der Küstenschutz an der Ostsee gleichbehandelt werden mit dem an der Nordsee. Weiterhin sollte sich der Bund zur Hälfte an dem vorgesehenen Unterstützungsfonds von 200 Millionen Euro beteiligen. Bisher steht eine entsprechende Zusage aus.
Thomas Jepsen spricht sich dafür aus, in Abstimung mit den Wasser- und Bodenverbänden zu überprüfen, ob Regionaldeiche in Landesregie übernommen werden sollen. Alleine an den kommunalen Einrichtungen in Langballigau und dem benachbarten Westerholz würden die Schäden auf 3,4 Millionen Euro geschätzt. Einen solchen Betrag könnten die Kommunen nicht stemmen. Die bisher beim „GAK Sonderrahmen für den Küstenschutz“ bereitgestellten 17,7 Millionen Euro müssten dringend erhöht werden, ohne an anderer Stelle GAK-Mittel zu kürzen.

Fernhaltepunkt in Flensburg Weiche prüfen

Ich habe diese Woche den Vorstoß der Ratsfraktionen von SSW, CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen begrüßt, die Einrichtung eines neuen Fernhaltepunktes am Bahnhofsgelände Flensburg-Weiche zu prüfen.
Denn wir brauchen beides, den Hauptbahnhof in der Innenstadt, den es weiter zu entwickeln gilt und einen Haltepunkt in Weiche am Hauptgleis nach Dänemark zur Abwicklung des überregionalen Verkehrs. Als Oberzentrum muss Flensburg alles daransetzen, nicht weiter vom internationalen Verkehr von und nach Skandinavien abgehängt zu werden. Deshalb ist der jetzt diskutierte Fernhaltepunkt in Weiche eine offensichtlich kostenmäßig überschaubare und zeitnah zu realisierende Lösung.

In einem Schreiben an Ute Plambeck, der Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für Hamburg und Schleswig-Holstein, habe ich vergangene Woche nach der Einschätzung der Deutschen Bahn für die Realisierung dieses Fernbahnsteigs gefragt. Genau möchte ich wissen, wie die Haltung der Bahn zu so einem Fernbahnsteig ist und, bei befürwortender Einschätzung, welche Voraussetzungen aus Sicht der Bahn erforderlich wären, um diesen Fernbahnsteig umzusetzen und von welchem zeitlichen Korridor und welchen Kosten aus heutiger Sicht auszugehen wäre. Ich habe um baldige Antwort gebeten.
custom custom custom custom 
Email Marketing Powered by MailPoet