petra-nicolaisen

Firemon 112 - Preisträger in der Kategorie Gemeinschaft

Liebe Leserinnen und Leser,

wie viel digitale Innovationskraft steckt im ländlichen Raum? Welche digitalen Antworten auf die drängendsten Fragen unserer Zeit haben die Menschen auf dem Land? Diesen Fragen ging dieses Jahr der Wettbewerb „Digitale Orte“ der Plattform „Deutschland – Land der Ideen“ auf den Grund. Und ich war bei der Siegerehrung dabei, denn ein Sieger kam aus Schleswig-Flensburg nach Berlin.
Aus dem Bedürfnis, sich bereits bei Alarmierung mental auf den Einsatz einstellen zu können und keine Zeit zu verlieren, entwickelte Patrick Moldenhauer, Feuerwehrmann aus Süderbrarup, die Softwarelösung „Firemon 112“ – eine digitale Visualisierung von Einsatzdepeschen für die Freiwillige Feuerwehr. Das System kann Feuerwehr-Einsatzmeldungen der zuständigen Leitstelle auf einer Bildschirmoberfläche (Monitor, Tablet oder Smartphone) darstellen. Außerdem ergänzt die Software die Meldung mit weiteren hilfreichen Details, wie z.B. den Einsatzort aus der Vogelperspektive oder Windfahne und Windgeschwindigkeit.
Im Namen vieler Feuerwehrleute sage ich Patrick „danke“ für seine Idee! Sie macht das Leben und die Arbeit unserer ehrenamtlichen Retter ein großes Stück sicherer.
Herzliche Grüße aus Berlin!
Ihre Petra Nicolaisen

„Doppel-Wumms“ am Ende – Schaltet Ampel auf Dauer-Rot?

Mittwoch war „Black Wednesday“ für die Ampel. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundeshaushalt nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig erklärt. Schuldenfinanzierte Schattenhaushalte sind künftig passé, schreibt Karlsruhe dem rot-gelb-grünen Triumvirat ins Stammbuch. Obwohl dies abzusehen war – meine Fraktion und auch ich haben, wie sich jetzt zeigt zurecht, beim Verfassungsgericht geklagt – hat das Urteil weitreichende Folgen.
Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, hatte die Ampel in den sogenannten Klimatransformationsfonds (KTF) verschoben. Die Summe wurde 2021 verbucht, sollte aber in den Folgejahren erst ausgegeben werden. Damit war der Fonds ein klassischer Schattenhaushalt, mit dem die Schuldenbremse für den regulären Jahreshaushalt des Bundes umgangen wird.
Hinzu kommt, dass der Wirtschaftstransformationsfonds (WTF) – besser bekannt als „Doppel-Wumms“ – von dem Urteil voraussichtlich ebenfalls betroffen sein wird, weil er auf einer ähnlichen Konstruktion beruht wie der KTF. 2022 sind an der Schuldenbremse vorbei Schulden aufgenommen worden, die in den Jahren 2023 und 2024 ausgegeben werden sollen. Dieser Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Alle Ausgaben des Haushaltes 2024, der Ende November vom Bundestag verabschiedet werden soll, gehören nun auf den Prüfstand. So müssen alle Projekte, die im KTF verankert waren, jetzt aus dem regulären Haushalt finanziert werden.
Im Ergebnis des Urteils werden der Bundesregierung klare Grenzen bei der Aufnahme von Schulden gesetzt und gleichzeitig die Rechte des Bundestages erheblich gestärkt.
Interessant wird aber auf jeden Fall, ob es Christan Lindner im Konflikt mit seinen Koalitionspartnern gelingen wird, an der Schuldenbremse festzuhalten und wie die Koalition mit deutlich weniger Geld ihre Klimagesetze ohne stärkere Belastungen der Bürger umsetzen will. Droht der Ampel jetzt das Dauer-Rot?

Der Haushaltsausschuss hat bereits auf das Urteil reagiert

Die Ampel hat bisher nur angekündigt, lediglich die 60 Mrd. Euro aus dem KTF heraus zu buchen, ohne dass die Auswirkungen des Urteils auf den Gesamthaushalt geklärt wären. Das Haushaltsverfahren kann damit im Moment nicht weitergeführt werden. Denn es besteht die große Gefahr, dass die Koalitionsfraktionen ein weiteres Mal einen verfassungswidrigen Haushalt beschließen.
An diesem unseriösen Verfahren will sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht beteiligen. Sie hat sich daher entschlossen, in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses, die gestern stattfand, keine eigenen Anträge zu stellen. Dieser Schritt ist uns nicht leichtgefallen, da mit eigenen Anträgen die eigenen politischen Vorstellungen greifbar werden. Aber er ist ein notwendiges Signal, dass auf dieser Grundlage keine seriösen Haushaltsberatungen geführt werden können.
Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundeshaushalt 2024 müssen zunächst in ihrer ganzen Tragweite analysiert werden.
Bezüglich der Anträge der Ampel erachten wir eine Beratung und Beschlussfassung als nicht durchführbar. Die Einzelpläne der Ministerien werden wir ablehnen. Lediglich bei den Einzelplänen der Verfassungsorgane werden wir uns enthalten. Wir fordern die Koalition dazu auf, ein geordnetes Haushaltsverfahren durchzuführen, das dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt. Dies gebietet nicht zuletzt der Respekt gegenüber dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgericht.

Asylbewerber- Leistungsgesetz weiterentwickeln


Allein für 2023 werden ca. 300.000 Asylanträge erwartet. Die Länder und Kommunen sind dadurch überfordert. Ihre Schulen, Kitas und Teile der Gesundheitsversorgung gelangen an ihre Grenzen. Ein Grund für die große Zahl Asylberber ist auf die großzügigen Sozialleistungen in Deutschland zurückzuführen. Bereits nach 18 Monaten werden bisher aus „Asylbewerber-Leistungsberechtigen“, die etwas weniger als das Existenzminimum erhalten, sogenannte „Analog-Leistungsberechtigte“, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, also in Höhe des Bürgergeldes, haben.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 6. November beschlossen, die Bezugsdauer für die abgesenkten Leistungen von 18 auf 36 Monate zu verlängern. Die Begrenzung auf medizinische Grundversorgung soll künftig ebenfalls für den Zeitraum von 36 Monaten gelten. Damit werden Anreize für die Migration gesenkt.
Wir müssen alles tun, was dazu beträgt, die Zahl der Asylbewerber in Deutschland zu reduzieren, um unsere Infrastruktur vor dem Kollaps zu bewahren und die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung zu erhalten. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer für abgesenkte Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz setzten wir zügig eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern um. Zum Gesetzentwurf

Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten

Angesichts der sich verstetigenden Medikamentenengpässe haben wir diese Woche zahlreiche Maßnahmen von der der Bundesregierung gefordert, um die Rahmenbedingungen für Arzneimittelhersteller zu verbessern. Auch soll der Pharmadialog als Dialogformat wiederbelebt werden. Zugleich sollen die Vor-Ort-Apotheken eine stärkere Stellung erhalten, um die Abgabe von Arzneimittel besser bewerkstelligen zu können. Insbesondere auf Kinderarzneimittel legen wir mit unserem Antrag einen Fokus. Wir fordern eine ausgewogene Mischung von Maßnahmen, die zur Bewältigung von Lieferengpässen und Versorgungsmängeln bei Arzneimitteln beitragen. Wir greifen zudem viele Punkte auf, die auch von der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November im Beschluss „Sicherstellung der Arzneimittelversorgung“ gefordert wurden und damit für die Bundesregierung und die Koalition eigentlich selbstverständlich sein müssten.

Union bringt zwei Gesetzentwürfe zum Kampf gegen Antisemitismus ein

In den vergangenen Wochen erlebten wir einen in der deutschen Nachkriegsgeschichte nicht dagewesenen Ausbruch antisemitischer Gewalt – von Hass und Hetze gegen den Staat Israel und gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland. Die Zurschaustellung von Freude über Tod von Jüdinnen und Juden war und ist dabei unerträglich und muss alle nach den Regeln des Rechtstaats möglichen Konsequenzen nach sich ziehen.
Bedauerlicherweise hat sich gezeigt, dass die strafrechtlichen Sanktionen und ausländerrechtlichen Handlungsmöglichkeiten noch nicht den Erfordernissen genügen. Deshalb haben wir in dieser Woche zwei dringend notwendige Gesetzesverschärfungen in den Bundestag eingebracht: Ein „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze“ sowie das „Gesetz zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer.“
Unser Rechtstaat braucht die notwendigen Instrumente, um gegen antisemitische Straftaten schnell und hart durchzugreifen, um Terrorpropaganda zu unterbinden und um gewalttätige Demonstranten zur Rechenschaft zu ziehen.
Darüber hinaus wollen wir klarstellen: Antisemitische Ausländer müssen des Landes verwiesen werden. Deutscher Staatsbürger kann nur werden, wer sich unzweideutig zum Existenzrecht des Staates Israel bekennt. Antisemiten ist damit der Weg zum deutschen Pass versperrt. Wer antisemitische Straftaten begeht, soll zudem seinen Asylstatus oder – wenn er bereits als Doppelstaatler eingebürgert ist – den deutschen Pass wieder verlieren.
Im Einzelnen gehen wir folgende Punkte an: Wir wollen antisemitische Volksverhetzung als einen besonders schweren Fall definieren und dafür eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten festlegen. Zudem hat sich bei den hass- und gewalterfüllten Demonstrationen der letzten Wochen gezeigt, dass erhebliche Strafbarkeitslücken beim Delikt des Landfriedensbruchs bestehen. Gewalttätige Ausschreitungen bei Demonstrationen müssen angemessen sanktioniert werden. Leider können gewalttätige Demonstranten ihre Ausschreitungen oftmals in der Deckung durch die Menge der Sympathisanten und Neugierigen ohne größeres Risiko begehen. Die aktiven Gewalttäter werden durch die umstehende Menge „abgeschirmt.“ Wir wollen deshalb zur früheren Fassung des § 125 StGB zurückkehren: Es soll für die Strafbarkeit ausreichten, Teil der feindseligen Menschenmenge zu sein, aus der heraus Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit Gewalttätigkeiten begangen werden. Darüber hinaus wollen wir die Strafbarkeit der Sympathiewerbung für Terrororganisationen wieder einführen. Bisher ist nur die Werbung um Mitglieder oder Unterstützer strafbar. Zu den Gesetzentwürfen: Änderung des Strafgesetzbuches und Beendigung des Aufenthalts

Für eine umfassende und kontinuierliche Unterstützung der Ukraine

Seit fast zwei Jahren verteidigt die Ukraine nicht nur ihr eigenes Territorium, sondern auch unsere und die europäische Freiheit. Unser Ziel ist und bleibt die Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen. Hierfür benötigt die Ukraine weitere substanzielle Unterstützung – militärisch, finanziell, humanitär und politisch. Dabei kommt es insbesondere auf den Faktor Zeit sowie die Qualität und Quantität der Unterstützung an. Zusätzlich ist es unerlässlich, die Ukraine in eine Sicherheitsarchitektur einzubinden, die einen dauerhaften Schutz ermöglicht. Perspektivisch muss dies auch einen Beitritt zur NATO ermöglichen. Zum Antrag

Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken

Die Arbeitende Mitte muss durch Senkung der Steuerbelastung gestärkt werden. Hierzu fordern wir die Bundesregierung auf, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um zwölf Prozent anzuheben und das Kindergeld für 2024 entsprechend anzuheben und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen. Zum Antrag .

Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen – Strukturen erhalten

Die Betreuervergütung ist nach einer Erhöhung im Jahr 2019 unverändert geblieben; seither haben sich die Kosten für Organisation, Fahrtkosten, Tarifsteigerungen und Energiekosten stark erhöht. Mit einem Antrag haben wir die Bundesregierung diese Woche deshalb aufgefordert, substanzielle Verbesserungen für die Betreuer zu erreichen. Die öffentliche Anhörung zu unserem Vorschlag – unter Beteiligung zahlreicher Experten – hat ergeben, dass die Finanzierungssituation der Betreuungsvereine und freien Betreuer prekär ist.
custom custom custom custom 
Email Marketing Powered by MailPoet