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Union hält an Schuldenbremse fest

Liebe Leserinnen und Leser,

der Bundestag hat am heutigen Freitag den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr debattiert. Damit will die Ampel-Koalition wegen des Karlsruher Haushaltsurteils erneut die Schuldenbremse aussetzen. Wie am Mittwoch bei der von der Union eingeforderten Regierungserklärung ging es dabei hoch her. Mein Kollege aus dem Haushaltsausschuss, Christian Haase, ging in die Vollen und attackierte die Regierung: „Mehltau liegt über dem Land und Sie machen nichts. (…) Unsere Verfassung müssen wir nicht Ampel-gerecht machen, sondern wir müssen die Ampel verfassungsgerecht machen. Wenn sie dazu den Mut nicht finden, blasen sie das Projekt ab!“ Gleichzeitig bekannte er klar für die Union: Wir halten an der Schuldenbremse fest.

Tatsächlich wäre es jetzt Zeit für die Ampel, die Menschen zu entlasten, die jeden Tag aufstehen, arbeiten und unser Land am Leben erhalten. Der starke Sozialstaat ist nur möglich, wenn die Wirtschaft brummt. Schulden machen heißt, auf Kosten der Zukunft zu leben. Das bedeutet, Abstriche zu machen und die Bevölkerung an die erste Stelle zu setzen. Und das heißt auch, an der Schuldenbremse festzuhalten.

Bei ihrer Einführung 2009 war die Schuldenbremse ein wichtiges Stopp-Signal für die wachsende Staatsverschuldung. Sie hat uns sehr geholfen, dass der Schuldenstand jetzt wieder bei etwas über 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegt; trotz aller Krisen und nicht bei über 110 Prozent wie in Frankreich. Eine außergewöhnliche Notsituation durch Pandemie oder explodierende Energiepreise lässt sich für 2024 nicht mehr begründen. Zwar müsste erst jemand klagen, aber ein Verfassungsgerichtsbeschluss wie der aktuelle darf nicht noch einmal passieren. Was jetzt ansteht, sind Daueraufgaben in den Bereichen Verteidigung, Transformation und demografischer Wandel, auf die sich die Finanzpolitik ohne Notfall-Klausel einstellen muss.

Herzliche Grüße aus Berlin!
Ihre Petra Nicolaisen

Karlsruhe I: Verfassungswidriges Handeln darf nicht hingenommen werden

In einer Demokratie darf verfassungswidriges politisches Handeln nicht hingenommen werden. Eine Opposition muss Regierungshandeln kontrollieren und bei Bedarf auch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Das gilt in besonderem Maße für Entscheidungen bei der Gestaltung der öffentlichen Haushalte mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Das hat CDU/CSU-Bundestagsfraktion getan, weil die Regierung im 2. Nachtragshaushalt 2021 aus ihrer Sicht verfassungswidrig Kreditermächtigungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie rückwirkend umgewidmet und die Schuldenbremse durch Abflüsse aus Sondervermögen ausgehöhlt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsauffassung der Union bestätigt, Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt und deshalb den 2. Nachtragshaushalt 2021 der Ampel nicht nur für verfassungswidrig, sondern sogar für nichtig erklärt. Das Urteil stärkt die Schuldenbremse – das ist aus Gründen der Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Finanzen richtig. Schließlich müssen diese Notkredite auch wieder getilgt werden. Wir sind der Überzeugung: Aktuelle Probleme dürfen nicht zu Lasten zukünftiger Haushalte und Generationen gelöst werden.

Karlsruhe II: Union behält Recht und klagt gegen jüngste Wahlrechtsreform der Ampel

Die Große Koalition hatte im Jahr 2020 das Wahlrecht reformiert, da mit der Wahl 2017 der Deutsche Bundestag auf 709 Abgeordnete angewachsen war. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass diese Wahlrechtsreform verfassungsgemäß war. Das aktuelle Urteil ist insofern interessant, als es Hinweise enthält, welche Gestaltungsspielräume der Gesetzgeber im System des personalisierten Verhältniswahlrechts hat. So betont das Bundesverfassungsgericht, dass unausgeglichene Überhangmandate bis zur Hälfte der für die Bildung einer Fraktion erforderlichen Anzahl an Abgeordneten zulässig sind. Also könnten bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen bleiben.

Unser Gegenvorschlag für die von der Ampel angestrebte Wahlrechtsreform stimmt mit den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen überein. Wir hatten gefordert: Reduzierung der Wahlkreise auf 270, bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen lassen, Grundmandatsklausel auf fünf zu gewinnende Wahlkreise erhöhen. Damit wäre eine deutliche Reduzierung der Größe des Bundestages in Richtung der Regelgröße von 598 Abgeordneten auf verfassungsgemäße Weise möglich.

Die Wahlrechtsreform der Ampel ist hingegen massiven verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt. Wir klagen daher gegen das Ampelwahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Ampel sollte jetzt innehalten und ihre dreiste Wahlrechtsänderung zurücknehmen. Denn dieses Wahlrecht führt zu einer „Nichtzuteilung“ von gewonnenen Wahlkreisen in so großer Zahl, dass sogar alle gewonnenen Wahlkreise einer Partei in einem Bundesland verloren gehen könnten. Wir fordern die Ampel auf, in Anbetracht dieses Urteils jetzt neue Verhandlungen mit der Union über ein faires und verfassungskonformes Wahlrecht zu führen.

Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Wirtschaft unterstützen


Überbordende Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten, lange Verfahrensdauern sowie Vollzugs- und Umsetzungsprobleme in Behörden belasten unsere Wirtschaft. Dies betrifft alle Bereiche, vom Selbstständigen bis hin zu großen Unternehmen. Es kostet unseren Betrieben unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal. Der Normenkontrollrat hat festgestellt, dass sich die Wirtschaft weiter steigender Bürokratie gegenübersieht. Der sogenannte Erfüllungsaufwand ist im Zeitraum 2021/22 von rund 6,7 auf etwa 17,4 Milliarden Euro angestiegen. Dieser Anstieg für unsere Unternehmen fällt deutlich höher aus als in den Jahren zuvor. Mit unserem Antrag fordern wir, dass sich die Wirtschaft mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, neue Ideen umsetzen und Arbeitsplätze sichern kann. Behördenkommunikation und das Ausfüllen von Formularen dürfen nicht Überhand nehmen. Der Bürokratieabbau ist und bleibt eine Daueraufgabe. (Jahresbericht 2022, Seite 4)

Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen

Zu wenige Hauseigentümer in Deutschland haben eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Regelmäßig stehen nach Unwettern und Hochwasserereignissen Grundstückseigentümer vor dem wirtschaftlichen Nichts, da kein ausreichender Versicherungsschutz besteht (siehe auch folgenden Artikel). Mit ihrem Antrag will die Union im Neugeschäft sicherstellen, dass künftig die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird. Im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Wir wollen dabei aber auch der Vertragsfreiheit gerecht werden. Deshalb soll der Elementarschutz nach Aufklärung über die Konsequenzen abgewählt werden können. Unser Ziel ist ein Elementarschadenschutz für möglichst alle Haus- und Wohnungseigentümer. Das entlastet auch den Steuerzahler, weil der Staat bei Großschadensereignissen dieser Art dann künftig nicht mehr als Geldgeber für private Schäden einspringen muss.

Küstenschutz ist Binnenlandsschutz

Und: Der Schutz von Leben muss Vorrang vor Naturschutz haben – So könnte man den gemeinsamen Nenner einer Bereisung der beiden Bundestagsabgeordneten Petra Nicolaisen und Astrid Damerow mit Akteuren vor Ort zusammenfassen. Gemeinsam mit Örtlichen Bürgermeister, Sachverständigen sowie Vertretern des Wasser- und Bodenverbands Oehe Schleimünde und der Lighthouse Foundation waren die beiden Bundespolitikerinnen nach Arnis (Foto), Oehe und Schleimünde gefahren, um vor Ort zu diskutieren, wie mit den Folgen der Ostseeflut vom 20. Oktober künftig umzugehen ist.

Einigkeit herrschte unter den Beteiligten, dass rasch Konsequenzen gezogen werden müssen. Eine neue vergleichbare Sturmflut könne sich jederzeit wieder ereignen. Die Deiche vor Gut Oehe oder in Arnis seien aber noch lange nicht wieder sicher. „Wenn der Wind sich Stärke acht nähert, habe ich eine schlaflose Nacht“, bekannte Sebastian Matz von Wasser- und Bodenverband. Wenn der Pegel in der Sturmnacht nur etwas höher gestiegen wäre, so seine Befürchtung, wäre die ganze Region Oehe bis Maasholm überflutet worden. Seine Forderung: Ein wehrhafter Damm mindestens zwischen Oehe und Schleimünde, um Kulturgüter und Menschenleben dauerhaft zu schützen. Investitionen in so einen Damm, würden danach Investitionen für Schutzmaßnahmen im Binnenland der Schlei aufheben. Jetzt seien Verhandlungen erforderlich, um die Deiche in Landesobhut zu übergeben, bevor das Thema wieder etwas in Vergessenheit gerate.

Nicolaisen und Damerow berichteten, dass ihre Anstrengungen auf Bundesebene nach Hilfen des Bundes bisher dort abgeblockt würden. Zuständige Stellen in den Ministerien würden auf eine Arbeitsgruppe verweisen, deren Ergebnisse aber auch nicht bekannt gegeben würden. „So kann man nicht mit Betroffenen umgehen, die bei ihrem Eigentum vor dem Nichts stehen“, so Petra Nicolaisen. „In einem gemeinsamen Antrag mit Mecklenburg-Vorpommern fordern wir den Bund auf, eine Wiederaufbauhilfe wie beim Ahrtal ins Leben zu rufen und die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe (GAK) Küstenschutz deutlich zu erhöhen.“ Auch wenn der Bund jetzt vor schwierigen Haushaltsfragen stehe, gehe es hier um Existenzen und dem künftigen Schutz von Menschenleben. Sie kündigte an, dass sie auch das Land für die Deichproblematik sensibilisieren wolle.
Durch eine Haushaltslücke von mindestens 130 Millionen Euro im Budget des Bundes für das kommende Jahr wird die Funktionssicherheit des Digitalfunks von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten massiv gefährdet. Eine durchgehende Netzüberwachung, die sofortige Entstörung sowie notwendige Kapazitätserhöhungen und Weiterentwicklungen sind mit den bisher veranschlagten Mitteln für die verantwortliche Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) nicht mehr gegeben.
„Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist eine zuverlässige und sichere Kommunikation über ihren Digitalfunk von größter Bedeutung. Dies haben die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal aber auch zuletzt die Ostseesturmflut vom 20. Oktober erschreckend verdeutlicht und gezeigt, wie wichtig das bestehende Digitalfunksystem „BOSNet“ besonders bei Großeinsatzlagen ist“, so das Mitglied im Innenausschuss des Bundestages. „Mit seiner verfehlten Haushaltspolitik setzt der Bund jetzt aber das Leben von Menschen aufs Spiel und lässt die Länder im Stich. Sicherheitsbehörden, Feuerwehren, Rettungsdienste, Katastrophenschutzeinheiten und viele andere, die für den Schutz der Bevölkerung Tag und Nacht im Einsatz sind, drohen durch eine verfehlte Politik ihre Handlungsfähigkeit einzubüßen. Zu diesem Missstand haben wir jetzt mit einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung eine Stellungnahme eingefordert.“

Zum Hintergrund:
Bund und Länder tragen die Verantwortung, dass in allen Einsatzlagen auf dem neuesten Stand der Technik verlässlich kommuniziert werden kann. Die Innenminister der Länder hatten den Bund 2021 deshalb ersucht, die Errichtung und den Betrieb eines Breitband Kernnetzes für die BOS vorzubereiten. Bis heute pochen die Länder darauf, dass der Bund seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt und den Ausbau des Kernnetzes voranbringt. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf für das Haushaltsjahr 2024 und die Finanzplanung der Folgejahre sehen keine Mittel für die Realisierung des Breitbandnetzes vor. Und dies, obwohl aus Wirtschaftlichkeitsgründen ein konkreter Auftrag abgeleitet werden kann und das Bundesinnenministerium im Rahmen einer Stellungnahme an den Bundesrechnungshof die Absicht ausdrücklich bestätigt hat, das Kernnetz zu finanzieren.
In einer Kleinen Anfrage, die die CDU/CSU-Fraktion jetzt eingebracht hat, verlangt die Fraktion deshalb u.a. Antwort von der Bundesregierung,

- warum hat die Bundesregierung bisher keine Mittelvorsorge für die Realisierung der Breitbandstrategie in den Haushaltsjahren 2023 und 2024, absehbar in der Finanzplanung auch nicht für 2025 und die Folgejahre, getroffen hat,

- wie die Bundesregierung beabsichtig, die dringende Umsetzung der Breitbandstrategie zu finanzieren und

- wie die Bundesregierung das Fehlen der Haushaltsmittel des Bundes zur Umsetzung der Breitbandstrategie vor dem Hintergrund des Anspruchs an die Digitale Souveränität aus der Nationalen Sicherheits-strategie der Bundesregierung bewertet? Den vollständigen Text der Kleinen Anfrage finden Sie hier.

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