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Etwas mehr Demut hätte der Ampel gutgetan!

Liebe Leserinnen und Leser,

Die Regierung irrt sich (nicht ?) und wir Bürger müssen zahlen – Mittwoch haben der Kanzler und seine Partner den Preis für ihre schwerwiegende Fehleinschätzung präsentiert. Doch von Demut oder gar Einsicht keine Spur: Als Grund dafür, warum die Ampel einen neuen Haushalt für 2024 aufstellen muss, räumt der Kanzler keine Fehler ein; nein, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist schuld! Ist es nicht!

Die Koalition hat ihre Haushaltslöcher gestopft. Aber warum sie wirklich entstanden sind, das sagt sie nicht. Weder Scholz noch Habeck und auch nicht Lindner brachten es über die Lippen, dass sie es waren, die unserem Land den Schlamassel eingebrockt haben; dass nun Kürzungen, Streichungen, Einsparungen und höhere Energiekosten nötig sind, weil die Ampel einen verfassungswidrigen Haushalt verabschiedet hat. Alle Deutschen müssen für diese schwerwiegende Fehleinschätzung zahlen!

Genervt kommt die Regierung dem Urteil des höchsten Deutschen Gerichts nach. Dass die Richter nicht nur Recht gesprochen haben, sondern auch Recht hatten, will sie nicht einsehen. Dabei behauptet sie, dass Gericht habe der Regierung einen neuen Haushalt abverlangt. Fakt ist: Die höheren Spritpreise, die jetzt bezahlt werden müssen, hat nicht das Verfassungsgericht verhängt! Und die höheren Stromkosten, die jetzt auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen, stehen nicht in der Urteilsbegründung aus Karlsruhe. Die Belastungen sind einzig das Ergebnis von Entscheidungen, für die allein die Ampel Verantwortung trägt!

Die finanzielle Situation ist ernst. Doch die Haushaltsprobleme werden durch die vorgestellten Pläne der Ampel nicht gelöst. Um Deutschland voran und den Bundeshaushalt wieder auf Kurs zu bringen, brauchen wir klare Prioritäten auf der Ausgabenseite. Haushaltstäuschungen und -tricksereien der Ampel müssen endlich ein Ende haben!

Herzliche Grüße aus Berlin!
Ihre Petra Nicolaisen

Feststellung eines Nachtrags – harter Eingriff in das Budgetrecht des Parlaments

Aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 muss die Bundesregierung ihre gesamte Haushaltsplanung überarbeiten und verfassungsfest machen. Dazu dient der Nachtragshaushalt inkl. dem Antrag auf „Aussetzen der Schuldenbremse.“ Die Überarbeitung der bisherigen Haushaltsplanung infolge des Urteils gilt aber ebenso für den Haushalt 2024. Hierzu steht noch ein gesondertes parlamentarisches Verfahren aus.

Die erneute Aussetzung der Schuldenbremse (Notlagenerklärung) für das Jahr 2023 war im Koalitionsvertrag der Ampel bisher eigentlich ausgeschlossen, der Bundesfinanzminister wollte sie mit allen Mitteln vermeiden. Sie ist dennoch die einzig verbliebene Möglichkeit, die von der Ampel selbstverursachte Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2023 noch zu heilen. Die sog. Notlagenerklärung ist durch das Urteil erzwungenermaßen konstruiert, um den Verfassungsbruch zu legitimieren. Zudem ist die rückwirkende Erklärung einer Notlage so in der Verfassung nicht vorgesehen. Sie bedeutet einen sehr harten Eingriff in das Budgetrecht des Parlaments.

Zur Halbzeit der Wahlperiode – Deutschland kann es besser


Deutschland ist ein starkes Land. Doch Europa und unser Land befinden sich in schwierigen Zeiten. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der terroristische Angriff der Hamas gegen die israelische Bevölkerung bestimmen die Weltlage ebenso wie die Sicherheitslage in Deutschland. Der Klimawandel verlangt nach effizienten Antworten. Inflation, Rezession und Wohnungsnot stellen Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Zudem erleben wir eine neue Migrationskrise. In dieser Situation bräuchte Deutschland eine Bundesregierung, die politische Führung übernimmt. Doch der ständige Streit der Ampel-Koalitionäre liegt wie Mehltau auf dem Land.

Mit unserem Leitantrag haben wir diese Woche Bilanz gezogen. Wir haben in den letzten beiden Jahren zu allen wichtigen Politikbereichen eine Vielzahl eigener Vorschläge erarbeitet. Wir stehen ein für eine solide und seriöse Haushaltspolitik, die die Vorgaben des Grundgesetzes achtet und kommende Generationen nicht zusätzlich belastet. In der Asyl- und Flüchtlingspolitik wollen wir Humanität und Ordnung wieder in Einklang bringen. Wir haben aufgezeigt, wie sich illegale Migration wirksam begrenzen lässt. Wir haben darauf gedrungen, die innere Sicherheit in Deutschland zu stärken und endlich wieder zur Priorität zu machen. Wir haben dargelegt, wie eine Wirtschafts-Wende hin zu mehr Wachstum gelingen, der Umstieg zum klimaneutralen Heizen technologieoffen, sozialverträglich und marktwirtschaftlich fortgesetzt, der Wasserstoffhochlauf beschleunigt und der Kohlenstoffkreislauf geschlossen werden kann. Wir fordern eine hervorragende Ausstattung für die Bundeswehr, um Deutschlands Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit herzustellen und im Sinne nachfolgender Generationen achten wir wie keine andere Fraktion auf nachhaltige Finanzen. Wir werden diese Arbeit auch in den kommenden zwei Jahren fortsetzen und damit zeigen: Deutschland kann es besser! Zu unserer Halbzeitbilanz

Elektronische Patientenakte kommt 2025

Der Bundestag hat diese Woche mehrere Neuerungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) (Digital-Gesetz – DigiG) sowie dem zweiten Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) (20/9046) bei Enthaltung der Union angenommen. Abgelehnt wurde hingegen ein von unserer Fraktion vorgelegter Entschließungsantrag zum Digitalgesetz.

Beide Gesetze bleiben in der konkreten Umsetzung an wichtigen Stellen hinter berechtigten Erwartungen zurück. Es fehlt an Tempo. Viele Regelungen hätte es mit der Union schon lange gegeben, jedoch hat die SPD in den Jahren der Großen Koalition vieles blockiert.
In unserem Entschließungsantrag haben wir daher unsere Positionen u. a. zur elektronischen Patientenakte, zu den Möglichkeiten der Telemedizin, zum E-Rezept und zur stärkeren Nutzung von Gesundheitsdaten zusammengefasst. So muss insbesondere die ePA stärker auf den Nutzen der unterschiedlichen Anwender ausgerichtet sein. Die Anwendungsmöglichkeiten der Telemedizin müssen noch weiter qualitätsorientiert vorangebracht und das E-Rezept für alle Beteiligten praxistauglich sowie zeitsparend ausgestaltet werden. Zudem müssen weitere Gesundheits- und Sozialdaten mit dem Forschungsdatenzentrum (FDZ) verknüpft werden, um perspektivisch auch die bessere Nutzung von KI zu ermöglichen.

Angesichts unseres eigenen Entschließungsantrags und der Tatsache, dass wir uns bei beiden Vorhaben mehr Ambitionen gewünscht hätten, haben wir uns bei der Abstimmung im Plenum enthalten. Sowohl das Digital-Gesetz als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz führen in den nächsten Jahren zu höheren Ausgaben im Haushalt. Inwieweit die heute verabschiedeten Gesetze durch den Haushaltsstreit der Ampel dadurch nicht bereits im nächsten Jahr wieder ausgebremst werden, bleibt leider offen.

Hintergrund: Das Digitalgesetz sieht vor, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet und zugleich auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll bereits ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert werden. Umfangreicher genutzt werden sollen die Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Arbeitsmarkt für unsere pensionierten Soldaten öffnen

Vor allem bei Fachkräften mit Berufsausbildung oder Studium stellt das Institut der Deutschen Wirtschaft eine immer größere Lücke zwischen dem Bedarf und dem vorhandenen Angebot an geeigneten Kandidaten fest. Unser Land kann es sich nicht leisten, geeigneten und motivierten Fachkräften den Weg in den Arbeitsmarkt zu versperren. Auch Rentner und Pensionäre wollen häufig im Berufsleben aktiv bleiben, zumal sie mit ihrem umfangreichen Erfahrungsschatz einen unersetzbaren Mehrwert bieten. Wer im Ruhestand erwerbstätig ist und Gehalt hinzuverdient, sollte daher möglichst nicht mit Verlusten bei seinen Renten- und Pensionsbezügen sanktioniert werden. Für Rentner wurden die Hinzuverdienstgrenzen bereits abgeschafft: Wer eine Altersrente bezieht, kann ohne Kürzung seiner Bezüge Geld verdienen. Bei pensionierten Berufssoldaten ist die Lage anders. Sie sind zum Teil mit 55 Jahren im Ruhestand. Sie haben eine exzellente Ausbildung und langjährige Erfahrung der Menschenführung. Zusammenhangslose Regelungen bei Hinzuverdienstgrenzen machen eine berufliche Tätigkeit für sie allerdings oftmals unattraktiv. Ich habe unseren Antrag im Plenum vorgetragen und eine Reihe von Reformen vorgeschlagen, um das Potenzial pensionierter Berufssoldaten besser für den Arbeitsmarkt zu nutzen. (Zu meiner Rede)

Kindergrundsicherung vernünftig umsetzen und keine neue Behörde schaffen!

Gemeinsam mit meiner nordfriesischen Kollegin Astrid Damerow fordere ich, dass die Bundesregierung die beabsichtigte Verlagerung der Zuständigkeiten für Kinder sowie der Leistungen für Bildung im neuen Grundsicherungsgesetz nicht umzusetzen. Der Bund plant momentan, die Zuständigkeit für diese wichtigen Bereiche auf einen noch vollständig neu aufzubauenden und nur online und nicht persönlich erreichbaren „Familienservice“ der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen.

Aus fachlichen Gründen und im Interesse der Bürgernähe fordern wir, diese Aufgaben wie bisher beim Jobcenter zu belassen. Allein für den Aufbau dieser neuen Verwaltungseinheit sind im Bundeshaushalt rd. 500 Mio. € vorgesehen, die sofort eingespart werden könnten – von den Folgekosten ganz zu schweigen.

Das neue Bürgergeld zum Januar und Juli dieses Jahres hat schon eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen mit sich gebracht. Diese werden von den Jobcentern im Norden bereits vorbildlich umgesetzt. Durch die geplante Zuständigkeitsverlagerung verändern sich die Verfahrenswege durch neue Behörden. Dadurch erhöht sich der Aufwand besonders für bedürftige Familien. Einfachere, bessere und leichter verfügbare Leistung zu gewähren, wird so nicht erreicht. Zudem bedeutet die Verlagerung der Zuständigkeit eine Verschlechterung der flächendeckenden örtlichen Nähe und Erreichbarkeit. Im Ergebnis wird der Grundsatz der Jobcenter, alle Leistungen aus einer Hand zu bieten, damit aufgegeben. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die Zuständigkeiten in der Verantwortung der Jobcenter zu belassen.


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