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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

am Mittwoch, den 3. Februar 2021, haben sich die politischen Spitzen der Koalitionsfraktionen auf wichtige Neuerungen geeinigt und auch deren Finanzierung vereinbart. Familien und Menschen mit geringem Einkommen werden von den Beschlüssen ebenso profitieren wie Kulturschaffende, Gastronomen und Unternehmen.

Beschlossen wurde unter anderem ein einmaliger Kinderbonus und eine Sonderzahlung für erwachsene Grundsicherungsempfänger in Höhe von jeweils 150 Euro. Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung soll bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Es wird ein Anschlussprogramm für "Neustart Kultur" mit einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Gastronomiebetriebe soll bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Zudem soll der geltende steuerliche Verlustrücktrag für 2020 und 2021 auf maximal 10 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben werden.

Insgesamt stellen die Beschlüsse einen wichtigen Baustein auch für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland dar.

Zudem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch eine Weisung an die Jobcenter veröffentlicht, um einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte, die für Distanzunterricht notwendig sind, anzuerkennen. Bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II und falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht gestellt werden, können bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptops und Tablets auch rückwirkend ab 1. Januar 2021 beim Jobcenter beantragt werden.

Mit diesem Newsletter möchte ich Sie außerdem auch über die am gestrigen Abend gefassten Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Corona-Pandemie informieren.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße!

Ihre Petra Nicolaisen

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