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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

beginnen möchte ich diese Woche mit einem Thema, dass viele Bürgerinnen und Bürger bewegt hat.

Am Mittwoch, den 18. November 2020, haben wir im Deutschen Bundestag über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in 2./3. Lesung beraten und abgestimmt.

Bei allem Verständnis dafür, dass es verschiedene Meinungen geben kann und Themen emotional aufgeladen sein können, muss man Anstand, Respekt und demokratische Grundwerte jederzeit wahren. Im Rahmen der Debatte zu diesem Gesetzentwurf hat die AfD Abläufe im Bundestag gestört. Zudem sollen mehrere unbefugte Personen von der AfD eingeschleust worden sein. Diese Personen haben Abgeordnete bedrängt und bepöbelt und versucht diese an der Abstimmung zu behindern.

Dieses respektlose Verhalten, welches von der AfD unterstützt oder zumindest in Kauf genommen wurde, halte ich für unverzeihlich und antidemokratisch. Es zeigt: Die AfD bevorzugt nicht den Austausch der Argumente, sondern die Provokation und die Mittel der Einschüchterung.

Um den Austausch der Argumente zu befördern, möchte ich einige Worte zum Gesetzentwurf sagen: In dem Gesetzentwurf werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in dieser Corona-Pandemie konkretisiert und klare zusätzliche Grenzen für besonders grundrechtssensible Verbote wie Ausgangsbeschränkungen und Versammlungen festgeschrieben. Der Bund und die Länder erhalten damit einen klaren Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen, die sie per Rechtsverordnung erlassen können.

Die Maßnahmen werden auf eine noch solidere rechtliche Grundlage gestellt, um in dieser Krise größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten. Einige Schutzmaßnahmen greifen für den Gesundheitsschutz teilweise in die Grundrechte ein. Die Menschen dürfen erwarten, dass diese Eingriffe auf einem verlässlichen rechtlichen Fundament stehen.

Im Laufe der vergangenen zwei Wochen erreichten mich und meine Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen diverse Nachrichten zu diesem Gesetzentwurf. Viele kritisierten, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Neuerungen einen Angriff auf unsere Demokratie darstellen.

Lassen Sie mich eines vorab sagen: Der Gesetzentwurf schafft keine Grundrechte ab! Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall!
Der Grundrechtsschutz und die Parlamentsbeteiligung werden gestärkt.

Rechtsverordnungen müssen zukünftig von den Ländern befristet und vor allem begründet werden. Das macht die Maßnahmen für Gerichte und die Betroffenen nachvollziehbarer und sorgt so für mehr Gerichtsfestigkeit und Akzeptanz bei den Menschen. Zusätzlich wird es bei den Schutzmaßnahmen darauf ankommen, wie viele Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner in den
letzten sieben Tagen aufgetreten sind.

Auch eine Impfpflicht oder ein Impfnachweis gegen das Coronavirus wird es mit dem Gesetz nicht geben! Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus ist grundsätzlich nicht vorgesehen und wird es auch in Zukunft nicht geben!

Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Menschen - in einer schweren Gesundheitskrise und Pandemielage wie dieser - Fragen, Sorgen, Nöte und Ängste haben. Umso wichtiger ist es, dass sich ehrlich besorgte Bürgerinnen und Bürger sachlich und nüchtern informieren, Quellen prüfen und lesen, auch wenn es manchmal aufwendig oder mühsam erscheint.

Verschiedene Falschinformationen, Fehlmeldungen und Missverständnisse wurden - absichtlich und unabsichtlich - zu dem Gesetzentwurf geteilt und haben so dazu beigetragen, Ängste zu schüren statt sachlich aufzuklären.

In diesem Zusammenhang wurde der Gesetzentwurf mit dem "Ermächtigungsgesetz" von 1933 zur Einrichtung der nationalsozialistischen Diktatur verglichen. Das ist nicht nur sachlich vollkommen falsch und haltlos, sondern auch unangemessen, verächtlich und in Anbetracht unseres historischen Erbes und des Schicksals der vielen Leidtragenden absolut pietätlos. Gerade solche Aussagen, die versuchen die Geschichte zu relativieren, stellen eine Gefahr für unsere Demokratie dar.

In der Tat hat uns die Pandemie viel abverlangt. Der Verlauf der letzten Tage lässt uns hoffen, dass die Infektionsdynamik abnimmt. Was jedoch bleibt, sind die Zweifel und Missverständnisse.

Deshalb kann ich nur an Sie appellieren: Setzen Sie sich mit den Inhalten auseinander und beteiligen Sie sich nicht an der Verbreitung unfundierter Falschmeldungen! Sie werden feststellen, dass die Behauptungen und Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprechen können.

Sie werden dann vor allem erkennen können, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen rechtliche Klarheit schafft und den Deutschen Bundestag stärkt. Aus diesem Grund hoffe ich, dass diese Erläuterungen Ihnen meine Sicht auf dieses wichtige Gesetz, nahe bringen können.

Ich bin nämlich davon überzeugt, dass dieses Gesetz notwendig und richtig ist. Deshalb habe ich am Mittwoch, den 18. November 2020, für dieses Gesetz gestimmt. Ich habe für mehr Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit, für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie für die vielen weiteren darin enthaltenen Verbesserungen für das Gesundheitswesen gestimmt.

Und weil die Sorgen der Menschen mir sehr wichtig sind, möchte ich insbesondere den kritischen Stimmen - in dem ersten Beitrag dieses Newsletters - wichtige Informationen zum Gesetzestext verlinken und ausführlicher auf einige der Missverständnisse eingehen.

Ich bin mir sicher, dass - soweit vorhanden - die Sorgen mit diesen Informationen ausgeräumt werden können und meine Entscheidung nachvollziehbarer wird.

Wie gewohnt möchte ich Sie darüber hinaus über einige Themen meiner Arbeit informieren.

Bleiben Sie weiterhin gut informiert und bleiben Sie vor allem gesund!

Herzliche Grüße!

Ihre Petra Nicolaisen

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