Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hatte zuletzt am 20. April 2020 umfassende Lockerungen beschlossen.

Auf Grundlage der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020 hat Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) weitere Lockerungen am gestrigen Tage, den 7. Mai 2020, vorgestellt.

Bereits an diesem Sonnabend, dem 9. Mai 2020, sollen die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Danach ist es erlaubt, dass sich auch Personen zweier Hausstände treffen können. Das gilt in der Öffentlichkeit wie im privaten Raum.

Bei allen jetzt vereinbarten Schritten, die ab dem 18. Mai 2020 gelten sollen, werden die strengen Kriterien zu Hygiene und Abständen fortbestehen. Die wichtigsten Beschlüsse sind:

  • Die Öffnung der Gastronomie wird unter Auflagen zugelassen.
  • Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen wird unter Auflagen aufgehoben, die Wohnmobilstellplätze können geöffnet werden.
  • Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben – den Kreisen wird damit die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf eigene Regelungen umzusetzen.
  • Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.
  • Die stufenweise Erweiterung der Kinderbetreuung wird ermöglicht.
  • Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im öffentlichen Raum mit bis zu 50 Personen werden wieder zugelassen.
  • Die Öffnung von Bildungseinrichtungen in Teilen und unter Auflagen wird erlaubt.
  • Kleine Präsenzveranstaltungen in Hochschulen werden wieder möglich sein.
  • Die Öffnung von Mensen in Hochschulen wird unter Auflagen gestattet.
  • Der eingeschränkte Probenbetrieb in Theatern wird unter Auflagen zulässig sein.
  • Kontaktfreie Indoor-Aktivitäten werden unter Auflagen und mit Einschränkungen gestattet.
  • Fahrschulen können den Betrieb aufnehmen, wenn sie Konzepte für Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.

Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Landesregierung Schleswig-Holstein:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Home/home_node.html.