Am Dienstag, den 23. März 2021, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen einer Besprechung einen Beschluss gefasst, der Maßnahmen und eine Verlängerung sowie Verschärfung des Lockdowns zunächst bis zum 18. April 2021 vorsieht.

Die Verlängerung ist nicht zuletzt wegen der deutlich ansteckenderen Varianten beziehungsweise Mutationen des Virus notwendig und weil die aktuellen Inzidenzen sehr schnell wieder drastisch angestiegen sind. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt bundesweit bei 108 Infektions-Fällen pro 100.000 Einwohner. Am 3. März 2021 lag die Inzidenz bei 68 Infektions-Fällen pro 100.000 Einwohner.  Am 11. Februar 2021 betrug die Inzidenz 64 Infektions-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Die Mutationen haben sich bereits zu einem Großteil ausgebreitet. Durch die höheren Ansteckungsraten der Mutationen sprechen einige Expertinnen und Experten bereits von einer dritten Welle.

Es ist daher grundsätzlich sinnvoll, dass eine erweiterte Ruhezeit über die Osterfeiertage genutzt wird, um die Infektionsdynamik einzuschränken.

Mit der Verlängerung des Lockdowns soll bundesweit eine Verbesserung der Situation erreicht werden. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums müssen darüber hinaus durch
zusätzliche Maßnahmen die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Wegen des hohen Infektionsgeschehens ist daher im Wesentlichen – zusätzlich zu den Beschlüssen vom 3. März 2021 – vorgesehen:

  • Alle bis zum 28. März 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen – sofern der Beschluss keine abweichenden Feststellungen trifft – bis zum 18. April 2021 verlängern.
  • Private Zusammenkünfte: werden ab dem 8. März 2021 erweitert. Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.
    In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche: Ein eigener Haushalt und zwei weitere Haushalte mit maximal zehn Personen können private zusammentreffen.
  • Notbremse: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region hingegen auf über 100, werden die Regeln, die bis zum 7. März 2021 gegolten haben, wieder in Kraft treten. Das betrifft auch die Öffnungsschritte. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus. Wichtig ist, dass die Notbremse auch konsequent umgesetzt wird.
  • Zusätzliche Maßnahmen: In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 kann umgesetzt werden: Die Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören sowie weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen sowie Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen.
  • Keine erweiterte Ruhezeit zu Ostern: Der 1. April 2021 (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 werden KEINE RUHETAGE! (UPDATE vom 24. März 2021). 
  • Teststrategie (Bürgertest):Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. In den Ländern werden zunehmend flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt.
  • Modellprojekte für Öffnungen: Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Bundesländer in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.
  • Wirtschaftshilfen: Unternehmen, die eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument entwickeln.
  • Reisen: Auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland soll verzichtet werden. Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten ist die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.
  • Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 12. April 2021 erneut beraten.

Kurzum:  Der Lockdown wird bis zum 18. April 2021 verlängert. Zusätzliche Maßnahmen können ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner umgesetzt werden.

Der Beschluss im Wortlaut.

Quelle: Bundesregierung.de