Der geplante Oster-Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie findet nicht wie geplant statt.

Am Mittwoch, den 24. März 2021, hat sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel entschieden, die für die vereinbarte Ruhepause von Gründonnerstag bis Ostermontag notwendige Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen.

Der Gründonnerstag (1. April 2021) und Karsamstag (3. April 2021) werden daher keine Ruhetage!

Im Rahmen ihrer ersten Regierungsbefragung des Jahres hat die Bundeskanzlerin die Rücknahme der am Vortag angekündigten erweiterten Osterruhe begründet.

Auch ohne die Ruhetage biete der Beschluss vom 22. März 2021 einen guten Rahmen, das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen zu begrenzen.

Die Kanzlerin bezeichnete die Idee einer fünftägigen Osterruhe als „Fehler“ und entschuldigte sich. Die Sonntagsruhe auf den Gründonnerstag und eingeschränkt auch auf den Karsamstag auszudehnen, sei in der Kürze der Zeit nicht realisierbar gewesen. Die Kanzlerin bedauerte, mit dem Plan für Verunsicherung gesorgt zu haben.

„Dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung.“, sagte die Bundeskanzlerin.

Ich finde es richtig und wichtig, dass die Kanzlerin diesen Fehler zugegeben und auch in aller Öffentlichkeit für die Ministerpräsidentenrunde berichtigt hat. Das zeugt auch von Stärke.

Die Idee einer Osterruhe konnte ich  grundsätzlich nachvollziehen, aber die damit verbundenen Fragen sind immens. Die Vorbereitungen für die zusätzliche Osterruhe wurden daher gestoppt.

Es ist dennoch wichtig, dass wir trotz der Rücknahme des Teils der erweiterten Osterruhe uns auch nach wie vor an die Kontaktbeschränkungen halten:
Nach wie vor gilt: Private Treffen sind in dieser Zeit mit maximal 5 Personen aus zwei Hausständen möglich, Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.