Mit dem Bundeshaushalt 2018 wurden Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel werden insbesondere für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung zur Verfügung gestellt. Außerdem müssen sie von hoher Qualität für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein. Hierauf hatte ich Anfang August hingewiesen.
Der Projektaufruf bis zum 31 August ließ vielen Kommunen nur eine kurze Frist, Interessensbekundungen abzugeben. Als erste gute Nachricht kann ich Ihnen heute mitteilen, dass das Bundesinnenministerium – auch zuständig für Bau – jetzt die Frist bis zum 19. Dezember verlängert hat.
Die zweite gute Nachricht betrifft die Höhe der Förderung. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner abschließenden Beratung festgelegt, die Bundesmittel in gleicher Höhe in den Bundeshaushalt 2019 zu verschieben und gleichzeitig das Bundesprogramm mit weiteren 100 Mio. Euro auszustatten. Damit stehen ab 2019 insgesamt 200 Mio. Euro zur Verfügung.
Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, können dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 19. Dezember 2018 entsprechende Projektskizzen unterbreiten. Kommunen, die bereits eine Projektskizze eingereicht haben, müssen sich nicht erneut bewerben. Die Projektskizzen vom August 2018 gelten fort.