Die Corona-Krise verdeutlicht uns derzeit besonders, wie wichtig die Digitalisierung nicht nur der Arbeitswelt, sondern auch der öffentlichen Verwaltung und ihrer Leistungen ist. Persönliche Behördengänge sind unter den gegebenen Umständen praktisch unmöglich, sodass gewisse Verwaltungsleistungen, die bislang nicht auf digitalem Wege erbracht werden können, momentan nicht oder nur bedingt in Anspruch genommen werden können. Zugleich steigt die Nachfrage nach bestimmten Leistungen der Verwaltung im Hinblick auf die derzeitige Krise sowie ihre Folgen, beispielsweise in Form von Homeoffice und die von Bund und Ländern bereitgestellten Hilfsprogramme, stark an.

Damit Verwaltungsdienstleistungen künftig flächig auch digital verfügbar sind und um ihre Leistungsfähigkeit sowie Krisenfestigkeit auch in Zukunft sicherzustellen, ist die weitere Digitalisierung und Modernisierung insbesondere auch der öffentlichen Verwaltung von großer Bedeutung. Neben der Neugestaltung und Digitalisierung von internen Verwaltungsprozessen geht es auch darum, in weiten Bereichen der öffentlichen Verwaltung Telearbeit und andere moderne Arbeitsformen zu ermöglichen.

Mit dem im August 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen, dem sogenannten Onlinezugangsgesetz (OZG), wurde bereits eine wichtige gesetzliche Weiche hierfür gestellt. Das OZG verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, bis Ende 2022, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Das betrifft insgesamt 575 OZG-Verwaltungsleistungen, die bis dahin digitalisiert werden müssen.

Dieser Prozess ist noch in vollem Gange, und doch können – neben den wichtigsten Corona-Bundes-Soforthilfen – auch einige Anträge und Leistungen bereits jetzt online genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger können beispielsweise in einigen Pilotkommunen in Schleswig-Holstein, darunter auch in Flensburg, auf digitalem Wege Wohngeld beantragen. Auch Leistungen des Bundes werden im Rahmen des Gesetzes digitalisiert. Bereits digital eingebundene Leistungen sind beispielsweise das Kindergeld oder BaföG-Darlehen und Zuschüsse.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden dann schneller, effizienter und nutzerfreundlicher mit der Verwaltung interagieren können und zeitaufwändige Behördengänge nicht mehr zwingend notwendig sein.

Für deren vollumfängliche Umsetzung bedarf es aber auch der entsprechenden finanziellen Mittel. Hierfür und für die weitere Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, werde ich mich als ordentliches Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat und dort zuständige Berichterstatterin meiner Fraktion unter anderem für die Themen Öffentlicher Dienst sowie Verwaltungsmodernisierung und -organisation einsetzen. Denn es ist wichtig sicherzustellen, dass auch die öffentliche Verwaltung gut für die Zukunft aufgestellt ist und ihre Aufgaben auch in Krisenzeiten wie diesen zuverlässig erfüllen kann! Nutzen wir diese Krise in vielerlei Hinsicht auch als Chance!