Am Mittwoch, den 15. April 2020, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz einen Beschluss gefasst, der die für die Bürgerinnen und Bürger derzeit bestehenden einschneidenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens in kleinen Schritten lockert.

Die Lockerungen gelten vom 20. April bis zum 3. Mai 2020. Die weitere Entwicklung muss jetzt genau beobachtet und evaluiert werden, damit das Entstehen neuer Infektionsketten vermieden werden kann, sodass unser Gesundheitswesen jedem Infizierten weiterhin die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben unter anderem Folgendes vereinbart:

  • Die Kontaktbeschränkungen gelten bis zum 3. Mai 2020. Es ist wichtig, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Auf private Reisen und Besuche sollte weiterhin verzichtet werden.
  • Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt.
  • Für die öffentlichen Gesundheitsdienste werden erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen. Mindestens ein Team von 5 Personen soll pro 20.000 Einwohner bestehen.
  • Der Bund sichert zusätzliche Testkapazitäten für Deutschland durch den Zukauf von benötigten Testgeräten und benötigtem Testmaterial.
  • Der Bund unterstützt die Länder und die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung, auch durch Aufbau von Produktionskapazitäten in Deutschland.
  • Ab dem 4. Mai 2020 kann der Schulbetrieb schrittweise wiederaufgenommen werden, prioritär für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und der qualifikationsrelevanten Jahrgänge. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April 2020 ein Konzept für Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen vorzulegen.
  • Alle Geschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie KfZ-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können unter Hygieneauflagen, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten/Veranstaltungen sollen weiterhin nicht stattfinden.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.

Im Einzelnen können die Länder von den Regelungen abweichen oder die Regelungen präzisieren. In Schleswig-Holstein wurden unter anderem die folgenden Ergänzungen vereinbart:

  • Geschäfte müssen ab 200 qm Verkaufsfläche eine Kontrollkraft und ab 600 qm zwei Personen für die Einhaltung der Auflagen einsetzen.
  • Betreiber von Einkaufszentren mit mehr als 10 Geschäften müssen dem Gesundheitsamt ein Hygiene- und Kapazitätskonzept vorlegen und umsetzen.
  • Tier-/Wildparks und Zoos dürfen bei Vorlage eines Hygienekonzepts öffnen.
  • Vereinzelt können Kinder-/Jugendtreffs in Absprache mit dem Gesundheitsamt unter strengen Auflagen und Gruppenbeschränkungen öffnen.

Weitere Informationen zur Umsetzung des Beschlusses in Schleswig-Holstein finden Sie auf der folgenden Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein:
https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200418_corona_neue_verordnung.html.