Am Mittwoch, den 22. April 2020, hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Erweiterung der Maßnahmen geeinigt, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD folgendes beschlossen:

1. Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze für Kurzarbeiter: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

2. Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. Bezugsmonat: Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020.

3. Verlängerung des Arbeitslosengeldes nach Sozialgesetzbuch III um 3 Monate: Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld (I) nach dem SGB III bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Daher wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

4. Senkung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe: Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt. Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen.

5. Pauschalisierte Herabsetzung bereits für 2019 geleistete Vorauszahlungen: Als Corona-Sofortmaßnahme werden für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen im Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglichen (Verlustverrechnung).

6. Sofortausstattungsprogramm für E-Learning an Schulen: Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Millionen Euro zu unterstützen. Deshalb werden die Schulen mit einem Sofortausstattungsprogramm in die Lage versetzt, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.

7. Vermeidung weiterer Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen: Durch die Corona-Krise hat sich die wirtschaftliche Situation für die Beschäftigten und Unternehmen in unserem Land deutlich geändert. Deshalb wird die Koalition besonders darauf achten, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden.

Die Maßnahmen werden voraussichtlich 10 Milliarden Euro kosten. Sie sind allerdings sehr wichtig, denn Sie stärken Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schülerinnen und Schüler und entlasten die Wirtschaft.