Gemeinsam mit Stefan Wesemann von der IHK Flensburg habe ich zum Thema Werkverträge und Leiharbeit die Hoppe Fleischwaren GmbH in Eggebek besucht.

Geschäftsführer Sönke Lassen liegt mit seinen 50 Mitarbeitern und zehn Leiharbeitern genau über der Grenze, die das sogenannte Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz, für das Verbot von Leiharbeit vorsieht. Entschieden weist er den von Bundesminister Hubertus Heil geprägten Vorwurf der „organisierten Verantwortungslosigkeit“ in der Fleischbranche zurück.

Die Hoppe Fleischwaren GmbH würde durch das Gesetz getroffen, obwohl der Betrieb zum Teil schon seit Jahren die im Gesetz geforderten Überprüfungen durch Arbeitsschutzbehörden, Zoll und Berufsgenossenschaft nachweist. Vorteile der Leiharbeit würden dagegen ausgeblendet. Ein hoher Prozentsatz seiner Angestellten habe  – einmal als Leiharbeiter angestellt – Gefallen an dem Beruf gefunden. Leiharbeiter seien damit auch potentielle Nachwuchskräfte. Außerdem gewährleisten sie, dass Arbeitsspitzen aufgefangen werden können und keine Lücken bei Urlaubszeiten der Mitarbeiter entstehen.

Das Fazit von Herrn Lassen: Bereits heute seien auch ohne das Gesetz ausreichende Rahmenbedingungen und Kontrollmöglichkeiten vorhanden. Missstände, wie bei Tönnies festgestellt, könnten durch stärkere Kontrollen behoben werden.

Mit Stefan Wesemann habe ich vereinbart, dass er weitere Stellungnahmen von fleischverarbeitenden Betrieben einholt und ich mich dann an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales wende.