Am Donnerstag, dem 18. März 2022, wurde im Deutschen Bundestag das Heizkostenzuschussgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz wurde aufgrund der gestiegenen und, insbesondere seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine, noch weiter steigenden Energiepreise auf den Weg gebracht. Es soll Bürgerinnen und Bürger, die bereits Hilfsleistungen vom Staat, wie zum Beispiel Wohngeld oder BAföG beziehen, in Zeiten beispiellos hoher Energiepreise entlasten, damit sich eine warme Wohnung nicht zu einer Schuldenfalle entwickelt.

Die Gesetzesvorlage wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

Zu diesem Thema habe ich Anfang der vergangenen Sitzungswoche am Montag, den 14. März 2022, im Rahmen meiner Tätigkeit im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen einer öffentlichen Anhörung beigewohnt. Dort waren sich die Experten einig, dass die geplante Höhe des Zuschusses die Energiepreisentwicklung nicht adäquat abbilde, sondern eine Erhöhung der vorher aufgerufenen 135 Euro unbedingt notwendig sei. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass das Gesetz die bisherige Gesetzgebung lediglich ergänze, aber keine strukturellen Änderungen an den bestehenden Fachgesetzen vorgenommen würden. Ein Beispiel für eine derartige Änderung wäre eine Ergänzung des Wohngeldes um eine Heizkostenkomponente, die eine dauerhafte dynamische Anpassung des Wohngelds an die Energiepreisentwicklungen gewährleisten würde.

Der Kritik aus der Anhörung begegnete die Ampelkoalition mit einer kurzfristigen Änderung des Gesetzesvorschlages, der die erklärten Ziele des Zuschusses „spürbar, unbürokratisch und kurzfristig“ umsetzen sollte. Die Änderung beinhaltete unter anderem eine Verdopplung des Zuschusses auf 270 Euro für Ein-Personen-Haushalte und die direkte Auszahlung des Zuschusses an BAföG-Bezieher ohne aufwändige vorherige Beantragung.

Auch wenn die Regierungskoalition mit den Änderungen der Kritik der Experten zum Teil Rechnung trug, gehen meiner Meinung nach die Änderungen des Gesetzes nicht weit genug.

Daher stimmte ich ebenso wie meine Fraktion dem Gesetzentwurf am Donnerstag nicht zu. Selbstverständlich braucht es in diesen schwierigen Zeiten eine finanzielle Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, besonders auch für die Haushalte, die aufgrund ihrer finanziell angespannten Situation bereits Unterstützung erhalten. Jedoch trifft die Energiepreissteigerung ebenso die Haushalte, die keine Transferleistungen erhalten.

Meine Fraktionskollegin Anne König, die zu diesem Thema am Donnerstag ihre erste Rede im Deutschen Bundestag hielt, sagte daher zurecht:

Besonders gebeutelt sind aber oftmals diejenigen, die bislang ohne Transferleistungen ausgekommen sind. Die Energiekostenkrise hat längst die Mitte unserer Gesellschaft erreicht.

Daher forderten wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion – in Form eines vorgelegten Entschließungsantrages – eine Senkung der Umsatzsteuer für Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent  – dies würde eine echte Entlastung für die Menschen in Deutschland darstellen. Außerdem fordern wir eine Änderung der Fachgesetze sowie die Einführung der bereits erwähnten Heizkostenkomponente, die wir für unabdingbar halten, um das Problem der steigenden Energiekosten nachhaltig zu lösen.

Auch eine Härtefallregelung für die Bezieher von Fernwärme, die sich, wie man in der Anhörung vernehmen konnte, teilweise mit Preissteigerungen von 160 Prozent konfrontiert sehen, ist unbedingt notwendig, um die besonders belasteten Haushalte zu entlasten.

Diesen Punkten trägt das neue Heizkostenzuschussgesetz leider keine Rechnung, was meine Kollegin Anne König mit dem Satz auf den Punkt bringt:

Für eine „kurzfristige“ Hilfe kommt Ihr Zuschuss zu spät, und von „spürbar“ kann bei Ihrer Einmalhilfe selbst nach den hastigen Nachbesserungen leider auch keine Rede sein.

Eine starke erste Rede in unserem Parlament!

Die ganze Debatte sowie die Ausschussanhörung finden Sie hier:

Deutscher Bundestag – Bundestag beschließt Heiz­kosten­zuschuss