In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, den 6. Mai 2021, haben wir im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Beratung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften debattiert. Ich hatte Gelegenheit zu diesem Thema zu sprechen, wenn auch zu später Stunde.

Wir als Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben zudem einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und der Linken bei Enthaltung der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit des Gesetzentwurfs vor.

Mit dem Gesetzentwurf sollen in erster Linie die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren zur künftigen registerbasierten Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen werden. Der Übergang von einem registergestützten Zensus zu einem Zensus, der ausschließlich auf Registern basiert, erfordert weitere Tests von Methoden und Verfahren. Hierfür sollen unter anderem auch die Daten des Zensus 2022 genutzt werden können, um verschiedene statistische Verfahren zu erproben.

Zudem regelt der Gesetzentwurf die Nutzung von Daten des Zensus 2022 für den Aufbau eines statistischen Einrichtungsregisters, zur Erfüllung künftiger Lieferverpflichtungen, Untersuchungen zur Nutzung von Fernerkundungsdaten zur Ermittlung von Gebäude und Wohnungsmerkmalen sowie die Weiterentwicklung des Anschriftenregisters.

Darüber hinaus werden Maßnahmen getroffen, um bestehende Daten auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Fraktion wurden unter anderem auch Möglichkeiten zur Klärung von Unstimmigkeiten beschlossen und weitere Änderungen aus der Stellungnahme des Bundesrates und der dazugehörigen Gegenäußerung der Bundesregierung.

In meiner Rede habe ich die Bedeutung verlässlicher und aktueller Datenquellen hervorgehoben. Sie sind häufig eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die öffentliche Verwaltung und für Politiker*innen auf allen Ebenen. Zudem steigen die nationalen wie internationalen Anforderungen an Daten und auch Bevölkerungsstatistiken. Zudem bietet der Registerzensus viele Vorteile, die ich in meiner Rede aufgezählt habe. Dieser ist beispielsweise günstiger, sodass es in Zukunft möglich wäre, Daten häufiger zu erheben und so aktuellere Zahlengrundlagen zu haben.

Zum Hintergrund: Deutschland ist europarechtlich verpflichtet, einen Zensus beziehungsweise eine Bevölkerungszählung in einem zehnjährigen Intervall durchzuführen. Der letzte Zensus fand im Jahr 2011 statt. Der nächste Zensus wird (pandemiebedingt) voraussichtlich im Jahr 2022 stattfinden. Der Zensus 2022 wird – ebenso wie der Zensus 2011 – registergestützt stattfinden. Das heißt: Für den Zensus werden vorhandene Verwaltungsdaten (aus Registern) genutzt und dazu ergänzend statistische Befragungen durchgeführt. Aufgrund zu erwartender Änderungen der Anforderungen an die Ermittlung der Bevölkerungszahlen auf europäischer Ebene ist davon auszugehen, dass ab dem Jahr 2024 nicht nur alle zehn Jahre, sondern auch in kürzeren zeitlichen Abständen Teile der Zensusmerkmale an die EU geliefert werden müssen. Ein Registerzensus könnte hier helfen, Daten zuverlässig und vergleichsweise schnell zu erheben. Ein Umstieg vom registergestützten auf ein vollständig registerbasiertes Verfahren erfordert jedoch Vorbereitungsmaßnahmen und methodische Tests.