Am Donnerstag, den 14. Mai 2020, hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung über den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 19/18967) beraten.

Eines würde ich gerne vorab sagen, weil ich leider viele Fehlinformationen zu dem beschlossenen Gesetzesentwurf vernommen habe und deshalb möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen:

Das beschlossene Gesetz enthält KEINE Impflicht! Richtig ist auch: Mit dem Gesetz wird KEIN Immunitätsausweis oder Immunitätsnachweis eingeführt.

In namentlicher Abstimmung votierten 369 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, 214 stimmten dagegen, 63 enthielten sich.

Mit mehr Tests, Hilfen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte sowie einer Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sollen die Auswirkungen der Pandemie besser aufgefangen werden. Hierzu sieht das Gesetz eine Vielzahl an Maßnahmen vor. Unter anderem:

  • Maßnahmen für mehr finanzielle Anerkennung für Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten, darunter eine gestaffelte Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1000 Euro als einmalige Sonderleistung für alle Beschäftigten in der Altenpflege.
  • Maßnahmen für mehr Tests und zur frühzeitigen Erkennung von Infektionsketten. Beispielsweise kann das Bundesgesundheitsministerium die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Verordnung verpflichten, Coronavirus-Tests oder Antikörpertests auf Dauer zu bezahlen. Gesundheitsämter sollen Tests ebenfalls über die GKV abrechnen können. Im Umfeld besonders gefährdeter Personen – etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt auf Corona-Infektionen getestet werden.
  • Maßnahmen für Pflegebedürftige vor allem im ambulanten Bereich, zum Beispiel durch Maßnahmen zur Stärkung des Pflegeunterstützungsgeldes.
  • Die Digitalisierung des ÖGD wird mit 50 Millionen Euro vorangetrieben und eine dauerhafte Kontaktstelle für den ÖGD beim Robert Koch-Institut eingerichtet.
  • Maßnahmen für mehr Flexibilität für Auszubildende und Studierende im Gesundheitswesen während der Pandemie, unter anderem durch Nutzung digitaler Unterrichts- und Prüfungsformen.
  • Zahlreiche Maßnahmen für mehr Flexibilität und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen. Dazu gehört auch, dass privat krankenversicherte Personen, die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückwechseln können.
  • Und als Zeichen der europäischen Solidarität übernimmt der Bund die Kosten für intensivmedizinische Behandlungen von Patientinnen und Patienten aus dem europäischen Ausland in deutschen Krankenhäusern, wenn die Patienten in ihrem Heimatland wegen fehlender Kapazitäten nicht behandelt werden konnten.

Aufgrund der Fülle der Inhalte des Gesetzes empfehle ich Ihnen bei Interesse die Übersichtsseite des Bundesministeriums für Gesundheit zu dem beschlossenen Gesetz: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/covid-19-bevoelkerungsschutz-2.html.