In den vergangenen zwei Sitzungswochen saß ich mit unterschiedlichen Vertreterinnen und Vertretern von Interessenverbänden zusammen, um über die anstehende Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) zu sprechen. Das Gesetz wurde zuletzt im Jahr 1974 grundlegend überarbeitet und seitdem nur punktuell fortgeschrieben. Es ist auf Grund der Entwicklungen der letzten Jahrzehnte nun notwendig, das Gesetz auf einen neuen Stand zu bringen. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart.

Ziele der Novellierung sind die Verbesserung der Organisation und Arbeitsbedingungen der Personalvertretungen. Das Personalvertretungsrecht regelt, wie die im öffentlichen Dienst Beschäftigten bei Entscheidungen zu beteiligen sind, die sie betreffen.

Durch die Beteiligung der Personalvertretungen soll sichergestellt werden, dass die schutzwürdigen Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Dafür wählen die Beschäftigten örtliche Personalräte.

Personalräte haben vielfältige Beteiligungsrechte, nämlich Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Anhörungs-, Beratungs- und Unterrichtungsrechte.

Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen (zum Beispiel Einstellung, Versetzung und Beförderung) können meist nur mit Zustimmung der Personalvertretung getroffen werden.

Für die Hinweise und Anregungen der Vertreterinnen und Vertreter zum Referentenentwurf möchte ich mich nochmals bedanken. Denn in einem sind wir uns alle einig: Wir brauchen auch in Zukunft einen modernen und attraktiven öffentlichen Dienst.

Unter anderem habe ich mit Frau Berning (links im Bild) der Bundesvorsitzenden des Verbandes der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (vbob) und mit Mitgliedern des ARD-Freienrates gesprochen (rechts im Bild).