In den vergangenen zwei Sitzungswochen nach der parlamentarischen Sommerpause haben wir wieder über einige wichtige Gesetze beraten, zum Teil auch beschlossen und Wahlen durchgeführt. Gerne möchte ich Sie kurz und knapp über einige – für mich wichtige – Punkte informieren:
– TOP 14: Finanzielle Entlastung der Kommunen und Grundgesetzänderung (2./3. Lesung)
Am Donnerstagabend des 17. Septembers 2020 haben wir im Deutschen Bundestag über einen Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder beraten. Damit verbunden war auch eine Grundgesetzänderung. Hierzu habe ich bereits in einem einzelnen Beitrag auf meiner Webseite hier … berichtet.
– TOP 17: Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (2./3. Lesung)
Am Donnerstag, den 17. September 2020, haben wir im Deutschen Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes abgestimmt. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD, der FDP und der Grünen bei Enthaltung der Linken wurde der Entwurf – in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung – angenommen.
Kern der Gesetzesänderung ist eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben. Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen besonders mittelständische Betriebe entlastet werden.
Weil der Gesetzesentwurf die notwendige Mehrheit im Bundestag gefunden hat, wird er dem Bundesrat als Gesetz zugeleitet. Der Bundesrat muss sich dann abschließend mit dem Gesetz befassen.
– TOP 20: Zukunft der Krankenhäuser (2./3. Lesung) – „Krankenhauszukunftsgesetz“
Am Freitag, den 18. September 2020, war der erste Tagesordnungspunkt der Plenarsitzung an diesem Tag ein sehr wichtiger. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wird unter anderem ein Investitionsprogramm mit 3 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereigestellt werden. Die Investitionen sind für die Digitalisierung der Krankenhäuser, moderne Notfallkapazitäten und die IT-Sicherheit vorgesehen. Zentral ist die Förderung der digitalen Infrastruktur, also beispielsweise von Patientenportalen, der elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitalen Medikationsmanagementsystemen, IT-Sicherheitsmaßnahmen und sektorenübergreifende telemedizinische Strukturen.
Dazu ist vorgesehen, den Krankenhausstrukturfonds, der bereits vor einigen Jahren zur Förderung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen gebildet wurde, zu erweitern.
Geplant ist darüber hinaus, beim Kinderzuschlag die bis Ende September 2020 vereinfachte Berücksichtigung des Vermögens ebenfalls bis Ende Dezember 2020 zu verlängern. Dies soll auch für die Corona-bedingten Regelungen für pflegende Beschäftigte gelten. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung sowie das Pflegeunterstützungsgeld sollen bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden können. Auch werden Monate, in denen wegen der Pandemie ein geringeres Einkommen erzielt wurde, bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familienpflegezeitgesetz auf Antrag nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Übersichtsseite des Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html
Weil der Gesetzesentwurf die notwendige Mehrheit im Bundestag gefunden hat, wird er dem Bundesrat als Gesetz zugeleitet. Der Bundesrat muss sich dann abschließend mit dem Gesetz befassen.