In den vergangenen zwei Sitzungswochen haben wir wieder über einige wichtige Gesetze beraten und zum Teil auch beschlossen. Gerne möchte ich Sie kurz und knapp über einige – für mich wichtige – Punkte informieren:
– TOP 14: Direktzahlungen-Durchführungsgesetz, Agrarpaket (2./3. Lesung)
Am Donnerstag, den 8. Oktober 2020 haben wir im Deutschen Bundestag über einen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes abschließend beraten. Der Entwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Grüne und Linke enthielten sich bei der Abstimmung, während FDP und AfD gegen die Vorlage votierten.
Mit der beschlossenen Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes will die Bundesregierung die Option, Mittel für Direktzahlungen an die Landwirte für das Jahr 2021 in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) umzuschichten, in Höhe von sechs Prozent nutzen. Eine Übergangsverordnung der Europäischen Kommission für das Jahr 2021 ermöglicht den Mitgliedstaaten nämlich zu beschließen, bis zu 15 Prozent ihrer für das Antragsjahr 2021 festgesetzten nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem (ELER) finanzierte Förderung, bereitzustellen.
Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass vor allem die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen „durchfinanziert“ und zusätzlich Neuverpflichtungen eingegangen werden können.
In diesem Zusammenhang wurde auch der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen einstimmig angenommen.
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Marktstörungen in der Landwirtschaft werden nun das Agrarmarktstrukturgesetz und das Weingesetz angepasst. Aufbauend auf drei Durchführungsverordnungen der EU-Kommission sollen Marktstabilisierungsmaßnahmen im Kartoffelsektor, im Sektor für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels sowie für die Planung der Erzeugung im Milchsektor ergriffen werden dürfen.
Darüber hinaus soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als deutsche Marktordnungsstelle im Agrarbereich für die Durchführung der Maßnahmen zuständig sein.
– TOP 29: Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes (2./3. Lesung)
Am Donnerstag, den 8. Oktober 2020, haben wir im Deutschen Bundestag das Freizügigkeitsgesetz/EU und weitere Vorschriften im Unionsrecht geändert.
Der Kern der Gesetzesänderung betrifft den Zuzug von Familienangehörigen der Seitenlinie und von Lebenspartnern, die keine EU-Bürger sind. Mit der Gesetzesänderung werden bestehende Defizite aus Sicht der Bundesregierung korrigiert. Erleichtert wird der Zugang anderer Verwandter als der engen Familienangehörigen von EU-Bürgern, die selber keine EU-Bürger sind. Gemeint sind Verwandte wie etwa Onkel, Tante, Neffe und Nichte. Ferner ging es auch um Regelungen für britische Staatsbürger und ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen.
– TOP 16 Änderung des Bundeswahlgesetzes (2./3. Beratung des von der CDU/CSU- und SPD-Fraktion eingebrachten Entwurfs):
Im Deutschen Bundestag haben wir am Donnerstag, den 8. Oktober 2020, den Entwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Bundeswahlgesetzes angenommen:
Ja-Stimmen: 362 Nein-Stimmen: 281 Enthaltungen: 8
Mit dem Gesetzentwurf wird das Wahlrecht für die kommende Bundestagswahl 2021 geändert. Damit wird die Größe des kommenden Bundestages verringert. Zudem wurde die Einsetzung einer Reformkommission beschlossen. Bei der Kommission soll es unter anderem um die Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren, die paritätische Repräsentanz von Männern und Frauen und nicht zuletzt um die Modernisierung der Parlamentsarbeit gehen.
– TOP 31a und b: Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung
Am Freitag, den 9. Oktober 2020, haben wir im Deutschen Bundestag namentlich über einen Antrag der AfD-Fraktion abgestimmt. Der AfD-Antrag fordert eine umfassende Berichterstattung des Bundes und der Länder zu den Kosten der Migration.
Diese Forderung ist jedoch völlig überflüssig. Es gibt bereits einen jährlichen Bericht der Bundesregierung, der die Ausgaben des Bundes und die Kosten der Länder – für jedes Land – für die Bereiche Flüchtlinge und Migration abbildet.
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde abgelehnt:
Ja-Stimmen: 73 Nein-Stimmen: 494 Enthaltungen: 0
– TOP 32: Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabeordnung
Abschließend wurde am Freitag, den 9. Oktober 2020, nach halbstündiger Aussprache über einen Entwurf der Fraktion „Die LINKE“ zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung namentlich abgestimmt. Im Kern sieht der Antrag vor, dass eine mögliche Verjährung von Steueransprüchen im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Fällen verhindert wird. Die Bundesregierung ist jedoch bereits an einem Gesetzesentwurf dran und plant eine Befassung im Kabinett noch im Dezember 2020.
Der Antrag der Linksfraktion wurde abgelehnt:
Ja-Stimmen: 169 Nein-Stimmen: 317 Enthaltungen: 68