Am Donnerstag, den 22. April 2021, haben wir im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Beratung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes debattiert. Wir als Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben zudem einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf eingebracht. Den Gesetzentwurf haben wir mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linke“ angenommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme

Mit dem debattierten Gesetzentwurf wird das Bundespersonalvertretungsgesetz, welches ziemlich genau 47 Jahre nicht wesentlich reformiert wurde, findet nun eine grundlegende Neustrukturierung und Anpassung statt. Das Gesetz wird an die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt im öffentlichen Dienst angepasst. Die Reform und die vielen im Gesetzentwurf enthaltenen Verbesserungen legen den Grundstein für ein modernes anwenderfreundliches Personalvertretungsrecht. Der Gesetzentwurf ist daher sehr umfangreich.

In meiner Rede habe ich hervorgehoben, dass wir mit dem Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Digitalisierungspaket, welches in dem Änderungsantrag enthalten ist, die Personalratsarbeit nachhaltig verbessern und vereinfachen. Das Gesetz wird nicht nur von unnötigen und überholten Rechtsvorschriften bereinigt, sondern auch besser verständlich durch eine grundlegende Neustrukturierung. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase werden die Personalratsmitglieder und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sicherlich davon profitieren. Zudem wurden neue Mitbestimmungstatbestände geschaffen und bestehende präzisiert. Künftig wird die Mitbestimmung bei vielen Fragen des alltäglichen Arbeitslebens gestärkt. So zum Beispiel im Bereich von Home-Office-Regelungen oder beim betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagement.

Außerdem war es, für mich wichtig, dass der Gesetzentwurf eine Lösung für die sogenannten arbeitnehmerähnlichen Freien für die Deutsche Welle beinhaltet, die unter Umständen auch Ausstrahlungskraft für die Belange vieler weiterer „fester Freier“ haben kann.

In dem Änderungsantrag haben wir vor allem eine Möglichkeit für das Zugangsrecht der Gewerkschaften in Form einer Verlinkung im Intranet der Dienststelle geschaffen. Zudem haben wir uns auf viele Digitalisierungsmaßnahmen geeinigt, die die Arbeit von Personalräten vereinfachen können. So können beispielsweise Sitzungen eines Personalrats vollständig oder teilweise als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Auch die Sprechstunden des Personalrats können künftig als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.

In meiner Rede habe ich mich bei allen Beteiligten für die konstruktive und intensive Zusammenarbeit bedankt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Änderungen die Personalratsarbeit als Ganzes bereichern werden und ich bin froh, dass wir dieses lang ersehnte Gesetzgebungsverfahren nun abschließen können.

Zum Hintergrund: Der 2018 geschlossene Koalitionsvertrag sah eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vor. Dieser Verpflichtung kommen wir nun nach. Ähnlich wie in der Privatwirtschaft haben auch die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes einen Anspruch darauf, dass ihre Interessen bei grundlegenden Entscheidungen berücksichtigt werden. In den Verwaltungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie in den Gerichten des Bundes werden nach den Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes Personalvertretungen gebildet. Die Personalvertretungen werden von den Beschäftigten der Dienststellen gewählt und vertreten deren kollektive Interessen gegenüber der Dienststellenleitung.