In dieser Sitzungswoche möchte ich Sie kurz und knapp über einige – für mich wichtige – Gesetzentwürfe und namentliche Abstimmungen informieren:
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
Am Freitag, den 23. April 2021, haben wir abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021) debattiert und auch abgestimmt. Ebenfalls abschließend beraten und namentlich abgestimmt wurde ein Antrag meiner Fraktion, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und der SPD-Fraktion mit dem der benötigte Beschluss wegen Überschreitung der grundgesetzlich festgeschriebenen Kreditobergrenzen erwirkt werden soll, so wie er im Grundgesetz verlangt wird. Der Beschluss ist auch mit einem Tilgungsplan verbunden. Die Überschreitung der Kreditobergrenze ist aus Sicht der Bundesregierung angesichts des Pandemiegeschehens gerechtfertigt. Die Entscheidung darüber liegt aber beim Deutschen Bundestag.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Die AfD, FDP und Linksfraktion votierten dagegen. Die Grünen enthielten sich.
In namentlicher Abstimmung wurde der vorbezeichnete Antrag von CDU/CSU und SPD abgestimmt. 70 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 78 lehnten ihn ab, 184 Abgeordnete enthielten sich. Erforderlich war eine Mehrheit von 355 Stimmen, die damit erreicht wurde.
Dem Gesetzentwurf lag auch eine Stellungnahme des Bundesrates vor, in der jedoch keine Einwendungen gegen den Nachtragshaushalt vorgebracht wurden.
Der Nachtragshaushalt sieht für 2021 Gesamtausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro und damit knapp 50 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt, vor.
Zum Hintergrund:
Vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden Pandemie und Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden mit dem Nachtragshaushalt im Jahr 2021 – zusätzlich zu den bereits im Bundeshaushalt 2021 vorgesehenen Mitteln – weitere Mittel zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Selbständigen bereitgestellt. Mit dem Nachtrag wird außerdem die finanzpolitische Handlungsfähigkeit für den weiteren Jahresverlauf sichergestellt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass insbesondere für die Unternehmenshilfen weitere Mittel im Umfang von 25,5 Milliarden Euro und damit insgesamt 65 Milliarden Euro veranschlagt werden. Beispielsweise sind auch beim Bundesministerium für Gesundheit zusätzliche Ausgaben in Höhe von rund 9 Milliarden Euro vorgesehen. Alleine für die Impfstoffbeschaffung werden 6,2 Milliarden Euro nachvollzogen. Für den Nachtragshaushalt 2021 wird eine zusätzliche Kreditermächtigung in Höhe von 60,4 Milliarden benötigt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
Am Donnerstag, den 22. April 2021, haben wir im Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Grünen, bei Stimmenthaltung der FDP und gegen die Stimmen von Linksfraktion und AfD den Entwurf für ein modernisiertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz mehrheitlich beschlossen. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf vorgenommen.
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz steht für Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen, die benachteiligt sind oder die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden. Der Gesetzentwurf setzt an vielen Stellen an und verbessert Aufsicht und Kontrolle in Einrichtungen und bei Auslandsmaßnahmen. Kinder in Pflegefamilien können auf Anordnung des Familiengerichts dauerhaft in diesen verbleiben , wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe wurde von 75 Prozent auf 25 Prozent ihres Einkommens aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung gesenkt. Aufgrund von Änderungen, die der Familienausschuss am Regierungsentwurf vorgenommen hatte, wird zudem ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit werden gänzlich freigestellt.
Die staatlichen Leistungen und Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen sollen in den kommenden Jahren im SGB VIII gebündelt werden. Ab 2024 werden Eltern zudem unterstützt durch eine Verfahrenslotsin oder einen Verfahrenslotsen, das heißt eine verlässliche Ansprechperson, die sie durch das gesamte Verfahren begleitet.
Der Gesetzentwurf enthält beispielsweise die Verankerung unabhängigen Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern . Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und in Pflegefamilien werden erweitert beziehungsweise verbessert.
Ich finde, dass dies ein wichtiges Gesetz ist, um Kinder und Jugendliche, aber auch Familien im Hilfsfall besser unterstützen zu können.
Antrag der Bundesregierung – Zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta:
Am Mittwoch, den 21. April 2021, haben wir in namentlicher Abstimmung unter anderem über den Antrag der Bundesregierung „zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta“ entschieden. Bei der NAVFOR (European Union Naval Force) Operation handelt es sich um eine Maßnahme zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Der Deutsche Bundestag hat den Einsatz der Deutschen Marine im Rahmen dieser EU-Mission erstmals am 19. Dezember 2008 gebilligt. Seither ist die Bedrohung durch die Piraterie vor der Küste Somalias laut der Bundesregierung stark zurückgegangen. Die Mandatsobergrenze wurde im Jahr 2019 nochmals auf 400 Soldatinnen und Soldaten verringert.
Mit 494 Ja- bei 181 Nein-Stimmen und 42 Abgeordneten, die sich enthielten, wurde dem Antrag zugestimmt.
Weitere Informationen zu dem Einsatz finden Sie unter anderem auch auf der Webseite der Bundeswehr zur Operation Atlanta: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/bundeswehr-am-horn-von-afrika.
Zum Hintergrund:
Somalia gilt seit dem Zusammenbruch des autoritären Regimes im Jahr 1991 als „Failed State“ und hat somit erhebliche Probleme eine funktionierende Staatlichkeit wiederherzustellen. Das ist mitunter ein Grund, warum die internationale Schifffahrtsroute am Horn von Afrika von Piraterie bedroht ist.
Antrag der Bundesregierung – Zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI
Zudem haben wir auch am Mittwoch, den 21. April 2021, in namentlicher Abstimmung über einen weiteren Antrag der Bundesregierung namentlich abgestimmt. Es ging dabei um die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI, kurz auch nur Operation Irini im Mittelmeer genannt. Ziel der Mission ist es, dass unter anderem die European Union Naval Force für die Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen durch Schiffe sorgen. Außerdem sollen illegale Ausfuhren von Erdöl aus Libyen verhindert und Informationen zu illegalen Exporten und Ausfuhren von Rohöl und raffinierten Erdölerzeugnissen gesammelt werden. Die Mandatsobergrenze wurde im Jahr 2020 auf 300 Soldatinnen und Soldaten verringert.
Mit 419 Ja- bei 142 Nein-Stimmen und 48 Abgeordneten, die sich enthielten, wurde dem Antrag zugestimmt.
Weitere Informationen zu dem Einsatz finden Sie unter anderem auch auf der Webseite der Bundeswehr zur Operation Irini: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mittelmeer-unifil-irini-sea-guardian/zentrales-mittelmeer-eunavfor-med-irini.
Zum Hintergrund:
Seit dem bewaffneten Umsturz des langjährigen Diktators al-Qadhafi im Jahr 2011 sind die politischen Verhältnisse in Libyen zerrüttet. Internationale Bemühungen die unterschiedlichen rivalisierenden Machtansprüche zu einem neuen politischen System zusammenzuführen, sind gescheitert. Weitergabe und Verkauf von Waffen in Verbindung mit autonomen und extremistischen Milizen und Gruppierungen haben zusammen mit kriminellen Netzwerken zu Instabilität und Gewalt geführt. Die konsequente Durchsetzung des Waffenembargos ist daher ein notwendiger Schritt, um weitere Eskalationen zu verhindern.