Am Donnerstag, den 6. Mai 2021, haben wir über die Verordnung der Bundesregierung mit dem Titel „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV)“ abgestimmt.

Auf Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages wurde der vorbezeichneten Verordnung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Die AfD-Fraktion stimmte gegen die Verordnung. Die FDP-Fraktion enthielt sich.

Ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt.

In namentlicher Abstimmung wurde zudem über Änderungen am Infektionsschutzgesetz abgestimmt. 482 Abgeordnete stimmten für die Änderungen, 81 Abgeordnete lehnten sie ab, 70 Abgeordnete enthielten sich. Zudem wurde in zweiter Lesung bei Enthaltung der FDP-Fraktion die Beschlussempfehlung, die sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer  zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GvSchuG) bezieht, angenommen.

Von zentraler Bedeutung war jedoch die vorbezeichnete Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Es ist aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend belegt, dass geimpfte und genesene Personen auch für andere nicht ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheblich, auf ein auch in anderen Zusammenhängen akzeptierbares Maß gemindert ist. Für diese Personengruppen müssen im gebotenen Umfang Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verbreitung einer Coronavirus-Infektion vorgesehen werden.

Es ist mir wichtig zu betonen, dass es sich insofern nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien handelt, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.

Aus diesem Grund sieht die Verordnungen unter anderem Ausnahmen bei den Beschränkungen der sozialen Kontakte, den sogenannten Ausgangssperren, beim Einkaufen und bei der Sportausübung vor.

Ziel der Verordnung ist es zudem, hinsichtlich bereits bestehender Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen für getestete Personen eine Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen vorzunehmen.

Die Verordnung berücksichtigt das aktuelle Infektionsgeschehen in Deutschland. Veränderungen des Infektionsgeschehens, die Entstehung und Verbreitung neuer besorgniserregender Virusvarianten, bei denen keine ausreichenden Erkenntnisse über die Wirksamkeit einer Immunisierung durch Impfungen oder einer vorherigen Infektion bestehen, können zu einem späteren Zeitpunkt Anlass für Änderungen der Verordnung geben.

Ich finde es wichtig, dass nun zumindest bei derzeit noch hohen Inzidenzen von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner Geimpfte und Personen, die von einer Corona-Erkrankung genesen sind, von einigen Beschränkungen ausgenommen werden, da von ihnen ein geringeres Risiko ausgeht, andere Menschen anzustecken, als von negativ Getesteten. Insgesamt ist vor dem Hintergrund weiter steigender Impfungen diese Entwicklung zunächst positiv und als Schritt in die Normalität anzusehen. Je mehr Menschen geimpft sind, desto mehr Menschen werden vor einer Infektion geschützt. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit die dritte Infektionswelle brechen können.