In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten, der eine bessere medizinische Versorgung von gesetzlich Versicherten ermöglichen soll – beispielsweise durch schnellere Termine beim Facharzt. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz soll die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitern und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte erhöhen. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten müssen.

In einem Sofortprogramm sollen die Leistungen der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung und der Zugang zu diesen Leistungen für die versicherten Patientinnen und Patienten verbessert werden. Dazu sollen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 (bisher Nummer des Not- und Bereitschaftsdienstes) täglich 24 Stunden telefonisch und auch online erreichbar sein und nicht nur Termine bei Haus- und Kinderärztinnen und -ärzten, sondern in akuten Fällen auch eine unmittelbare ärztliche Versorgung entweder in einer geöffneten Arztpraxis, in einer Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxis oder in einer Notfallambulanz vermitteln.

Meine Kollegin, die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Karin Maag, erklärt, worauf es beim Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ankommt. mehr…